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   VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 321.08   

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https://dejure.org/2009,4263
VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 321.08 (https://dejure.org/2009,4263)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.01.2009 - 27 A 321.08 (https://dejure.org/2009,4263)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. Januar 2009 - 27 A 321.08 (https://dejure.org/2009,4263)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Telemedicus

    Keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung II

  • Telemedicus

    Keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung II

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit des organisatorischen Aufwandes zur Erfüllung der Handlungspflichten aus der Vorratsdatenspeicherung gem. § 113a Telekommunikationsgesetz (TKG) mit Art. 12 Abs. 1 GG; Zumutbarkeit der Übertragung von öffentlichen Aufgaben an Private hinsichtlich der ...

  • golem.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Neuer Etappensieg gegen die Vorratsdatenspeicherung?

  • heise.de (Pressebericht, 03.02.2009)

    QSC speichert Internetdaten nicht auf Vorrat

  • heise.de (Pressebericht, 03.02.2009)

    QSC speichert Internetdaten nicht auf Vorrat

  • webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)

    Entschädigungspflichten bei Vorratsdatenspeicherung

  • beck.de (Kurzinformation)

    TK-Unternehmen erneut einstweilig von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung befreit

  • beck.de (Pressemitteilung)

    "Sex and the City" nicht vor 20.00 Uhr

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    TK-Anbieter muss zur Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten keine Technik bereit halten - Teil 2

Besprechungen u.ä. (2)

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    TK-Anbieter muss zur Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten keine Technik bereit halten

  • vorratsdatenspeicherung.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Datenschutzfreundlich surfen mit QSC

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 355
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 321.08
    Je empfindlicher die Berufsausübenden in ihrer Berufsfreiheit beeinträchtigt werden, desto stärker müssen die Interessen des Gemeinwohls sein, denen die Regelung zu dienen bestimmt ist (vgl. BVerfGE 30, 292 ; stRspr).

    Die Übertragung öffentlicher Aufgaben an Private ist nicht schon für sich genommen unzumutbar (BVerfGE 30, 292).

    (b) Ein Zurechnungsmoment liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann vor, wenn es sich bei der zu übernehmenden Pflicht um eine nicht unternehmensfremde Tätigkeit handelt und diese nicht in erheblicher Weise Betriebsmittel bindet (Kuponsteuer, BVerfGE 22, 380; Mineralölbevorratung, BVerfGE 30, 292).

    Teilweise wird die Kostentragungspflicht der Telekommunikationsuntemehmer auch deswegen für zumutbar gehalten, weil die gesetzliche Regelung nicht ausschließe, dass die Kosten auf den Kunden abgewälzt werden könnten (BVerfGE 30, 292).

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 321.08
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß zur Vorratsdatenspeicherung (vom 11. März 2008, 1 BvR 256/08, - juris -) ausgeführt, dass die Aussetzung des Vollzugs einer europäisches Gemeinschaftsrecht umsetzenden gesetzlichen Vorschrift nur in ganz besonderen Ausnahmefällen möglich ist (Rn. 144 - juris -) und der Vollzug der von der Richtlinie geforderten Datenspeicherung allein keine besonders schweren und irreparablen Nachteile, die einen solchen Ausnahmefall begründen könnten, mit sich bringt (Rn. 147, 148 - juris -).

    Der einstweiligen Anordnung steht auch nicht der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Oktober 2008 - 1 BvR 256/08 - entgegen.

  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66

    Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 321.08
    (b) Ein Zurechnungsmoment liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann vor, wenn es sich bei der zu übernehmenden Pflicht um eine nicht unternehmensfremde Tätigkeit handelt und diese nicht in erheblicher Weise Betriebsmittel bindet (Kuponsteuer, BVerfGE 22, 380; Mineralölbevorratung, BVerfGE 30, 292).

    Nach dem schlüssigen und unwidersprochenen Vortrag der Antragstellerinnen sind vorliegend die genannten Implementierungskosten für die Technik zur Vorratsdatenspeicherung nicht so unbedeutend, dass eine Bindung erheblicher Betriebsmittel im Sinne von BVerfGE 22, 380 von vornherein ausscheidet.

  • BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08

    Kostentragung bei Auslandskopfüberwachung - Zu den Anforderungen des Art. 100

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 321.08
    Angesichts der bestehenden Zweifel des Gerichts an der Verfassungsmäßigkeit der Kostentragungspflicht des § 113a Abs. 1 TKG bzw. 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG und der dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorliegenden (der Vorlagebeschluß der Kammer wird unter BVerfG 1 BvL 7/08 geführt) Regelung des § 110 Abs. 1 Satz 1 TKG ist aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden, bei der die den Antragstellerinnen entstehenden Nachteile, wenn sie die Technik zur Vorratsdatenspeicherung auf ihre Kosten einrichten und bereithalten müssen, mit den Nachteilen abzuwägen sind, die im Hinblick auf den Zweck der Speicherung entstehen, wenn die Antragstellerinnen diese Technik nicht einrichten.
  • BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 321.08
    (c) Ein Zurechnungsmoment kann sich nach der Rechtsprechung weiter aus der besonderen Sach- und Verantwortungsnähe ergeben (so etwa für die Abführung von Kirchlohnsteuer BVerfGE 44, 103 und Lohnsteuer BFH BStBI.1963, III S. 468 durch den Arbeitgeber und die Verpflichtung von Tabakherstellern zur Anbringung von Wamhinweisen BVerfGE 95, 173).
  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 321.08
    Im Schrifttum wird die Sach- und Verantwortungsnähe auch aus dem polizeirechtlichen Störer- und Zweckveranlassergedanken (Scholz a.a.O. S. 183 f., Waechter, VerwArch 1996, 68 ) sowie - im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Luftsicherheitsgebühr (BVerwGE 95, 188) - aus dem Gedanken einer besonderen Individualbegünstigung entwickelt.
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 321.08
    In materieller Hinsicht sind gesetzliche Regelungen der Berufsausübung nach durch das Apothekenurteil (BVerfGE 7, 377) begründeter ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des gemeinen Wohls gerechtfertigt sind, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 93, 362 ; 85, 248 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 2011/94

    Postulationsfähigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 321.08
    In materieller Hinsicht sind gesetzliche Regelungen der Berufsausübung nach durch das Apothekenurteil (BVerfGE 7, 377) begründeter ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des gemeinen Wohls gerechtfertigt sind, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 93, 362 ; 85, 248 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 321.08
    In materieller Hinsicht sind gesetzliche Regelungen der Berufsausübung nach durch das Apothekenurteil (BVerfGE 7, 377) begründeter ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des gemeinen Wohls gerechtfertigt sind, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 93, 362 ; 85, 248 m.w.N.).
  • VG Köln, 15.02.2000 - 22 K 5896/96
    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 321.08
    Die berufliche Tätigkeit des Telekommunikationsanbieters sei seit jeher mit der Belastung der Verantwortung für die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen verbunden gewesen (VG Köln, Urteil vom 15. Februar 2000 - 22 K 5896/96 - UA S. 15 unten); die privaten Anbieter seien an die Stelle der früheren staatlichen Monopolisten getreten, weshalb die Verpflichtung zur Bereitstellung der Überwachungstechnik jetzt sie treffe (Manssen, Archiv PT 1998, 236 ; i. E. so auch Waechter, a.a.O. S. 94).
  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

  • VG Berlin, 17.10.2008 - 27 A 232.08

    Vorläufig keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung

  • VG Berlin, 02.07.2008 - 27 A 3.07

    Müssen Telekommunikationsunternehmen entschädigungslos Überwachungstechnik

  • VG Köln, 25.01.2017 - 9 L 1009/16

    Keine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung

    Nur ausnahmsweise genügt die Möglichkeit, vorläufigen Rechtsschutz durch die Suspendierung eines die normative Verpflichtung umsetzenden Verwaltungsakts zu erlangen, zur Wahrung der Effektivität des Rechtsschutzes allerdings nicht, wenn bereits die Verletzung der normativen Pflicht, unabhängig vom Ergehen eines sie umsetzenden Verwaltungsakts, staatliche Sanktionen ermöglicht, vgl. VG Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2009 - 27 A 321.08 -, juris, Rn. 14.

    Die Antragstellerin ist vor dem Hintergrund, dass in § 149 Abs. 1 Nr. 36 - 44 und Absatz 2 Satz 1 TKG eine Bußgeldandrohung bis zu 500.000 Euro bei einem Verstoß gegen die Vorschriften der § 113b - § 113g TKG vorgesehen ist, nicht gehalten, eine Anordnung bzw. (Zwangs)Maßnahmen der Antragsgegnerin gemäß § 115 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 TKG zur Umsetzung der Verpflichtungen aus § 110 Abs. 1 i.V.m. § 113b TKG abzuwarten und sich hiergegen nach § 80 Abs. 5 VwGO bzw. im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens zu wenden, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1969 - I C 86.64 -, BVerwGE 31, 177, juris, Rn. 19 ff.; in diesem Sinne auch BVerfG, Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08 u.a. - "Vorratsdatenspeicherung", BVerfGE 125, 260 ff., juris, Rn. 179; VG Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2009 - 27 A 321.08 -, juris, Rn. 14.

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