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   VG Berlin, 16.03.2023 - 39 L 160.23 A   

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VG Berlin, 16.03.2023 - 39 L 160.23 A (https://dejure.org/2023,11229)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.03.2023 - 39 L 160.23 A (https://dejure.org/2023,11229)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. März 2023 - 39 L 160.23 A (https://dejure.org/2023,11229)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 Abs 5 VwGO, § 34 AsylVfG 1992, § 36 Abs 3 AsylVfG 1992, § 36 Abs 4 AsylVfG 1992, § 30 Abs 1 AsylVfG 1992
    Asylrecht: Ablehnung eines Asylantrags eines Staatenlosen als offensichtlich unbegründet

 
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  • BVerwG, 14.05.2019 - 1 C 5.18

    Zuerkennung einem Staatenlosen die Eigenschaft als ipso facto-Flüchtling (hier:

    Auszug aus VG Berlin, 16.03.2023 - 39 L 160.23
    Die Kriterien, die für die Begründung des vorherigen beziehungsweise früheren gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne des Art. 2 Buchst. d und n der RL 2011/95/EU maßgeblich sind, sind unionsrechtlich ungeklärt (vgl. BVerwG, 14. Mai 2019, 1 C 5/18, juris Rn. 45).(Rn.14).

    Die Feststellung eines gewöhnlichen Aufenthalts erfordert eine auf Tatsachen gestützte Prognose, bei der im Rahmen einer umfassenden Gesamtbetrachtung neben den Vorstellungen des Betroffenen maßgeblich die objektiven Umstände des Aufenthalts zu würdigen sind, die auf einen Zustand längeren Verweilens schließen lassen (BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 1 C 5/18 - juris Rn. 50).

    Zudem sind die Kriterien, die für die Begründung des vorherigen beziehungsweise früheren gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne des Art. 2 Buchst. d und n AnerkennungsRL maßgeblich sind, unionsrechtlich ungeklärt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 1 C 5/18 - juris Rn. 45), womit die Aussichtslosigkeit des Asylantrages des Antragstellers auch in rechtlicher Hinsicht gerade nicht evident ist.

  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus VG Berlin, 16.03.2023 - 39 L 160.23
    Dies ist der Fall, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Ablehnung des Antrags geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. Dezember 1985 - 2 BvR 361/83, 2 BvR 449/83 - juris Rn. 50; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Auflage 2022, § 30 AsylG Rn. 3).
  • BVerwG, 26.02.2009 - 10 C 50.07

    Ausbürgerung; ordnungsrechtliche Ausbürgerung; asylerhebliche Ausbürgerung;

    Auszug aus VG Berlin, 16.03.2023 - 39 L 160.23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in einem Land voraus, dass der Staatenlose dort nicht nur vorübergehend verweilt, sondern tatsächlich seinen Lebensmittelpunkt gefunden hat und die zuständigen Behörden keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegen ihn eingeleitet haben (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2009 - 10 C 50/07 - juris Rn. 34).
  • OVG Saarland, 05.10.2021 - 2 A 53/21

    Flüchtlingsanerkennung staatenloser Palästinenser aus Syrien

    Auszug aus VG Berlin, 16.03.2023 - 39 L 160.23
    Auf Grundlage dieses Maßstabes hat das Oberverwaltungsgericht Saarlouis im Falle eines ein Jahr leicht überschreitenden Aufenthalts eines Staatenlosen in der Türkei entschieden, dass die Türkei nicht als Herkunftsland des Klägers anzusehen ist (OVG Saarlouis, Urteil vom 5. Oktober 2021 - 2 A 53/21 - juris Rn. 23 f.).
  • EuGH, 13.01.2021 - C-507/19

    Bundesrepublik Deutschland (Statut de réfugié d'un apatride d'origine

    Auszug aus VG Berlin, 16.03.2023 - 39 L 160.23
    Eine entsprechende Vorlagefrage des Bundesverwaltungsgerichts hat der Europäische Gerichtshof mangels Entscheidungserheblichkeit unbeantwortet gelassen (EuGH, Urteil vom 13. Januar 2021 - C-507/19 [XT] - Rn. 82).
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