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   VG Berlin, 16.06.2020 - 12 K 61.18   

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VG Berlin, 16.06.2020 - 12 K 61.18 (https://dejure.org/2020,24204)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.06.2020 - 12 K 61.18 (https://dejure.org/2020,24204)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. Juni 2020 - 12 K 61.18 (https://dejure.org/2020,24204)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Berlin, 16.06.2020 - 12 K 61.18
    In der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (seit Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, juris, Rn. 23ff.; vgl. auch Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris, Rn. 17ff.) ist aber geklärt, dass eine derartige Ausgestaltung einer Beurteilung, die sich auf die Angabe zusammenfassender Werturteile auf Basis einer unbestimmten Vielzahl nicht benannter Einzeleindrücke und Einzelbeobachtungen während des Beurteilungszeitraumes beschränkt, rechtlich zulässig ist.

    Es können zudem nicht Darlegung und Nachweis sämtlicher tatsächlicher Vorgänge verlangt werden, die diesen Werturteilen zugrunde liegen (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, juris, Rn. 24).

    Jedoch muss der Beurteilende seine Wertungen im weiteren Verfahren auf Verlangen durch Erläuterungen (z.B. Angabe einzelner tatsächlicher Vorgänge, Konkretisierungen der Werturteile) rechtlich nachvollziehbar machen (BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31/17 -, juris, Rn. 46; Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, juris, Rn. 25).

    Die Gutachter schildern wesentliche Argumente für die Benotung der Klägerin, indem sie ihre Leistung wertend beschreiben oder konkrete Sachverhalte schildern, wobei beides legitime Wege zur Substantiierung der Bewertung darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 -, juris, Rn. 25).

  • VG Köln, 28.08.2019 - 10 K 1319/18
    Auszug aus VG Berlin, 16.06.2020 - 12 K 61.18
    Aus dem zwischen dem Prüfling und der prüfenden Stelle bestehenden Rechtsverhältnis ergibt sich auf Basis des auch im öffentlichen Recht anwendbaren Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches) eine Mitwirkungsobliegenheit des Prüflings, die auch die rechtzeitige Geltendmachung von Mängeln des Prüfungsverfahrens beinhaltet (vgl. zu Lehramtsanwärtern VG Köln, Urteil vom 28. August 2019 - 10 K 1319/18 -, juris, Rn. 42).

    Ihr gegenüber hat sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31/17 -, juris, Rn. 40; diese Maßstäbe auch für Langzeitbeurteilungen von Lehrern heranziehend VG Köln, Urteil vom 28. August 2019 - 10 K 1319/18 -, juris, Rn. 59).

    Die grundlegenden Gedankengänge, die zu einer Bewertung geführt haben, müssen deutlich werden (VG Köln, Urteil vom 28. August 2019 - 10 K 1319/18 -, juris, Rn. 63).

    Eine Bewertung mit mangelhaft setzt mithin nicht voraus, dass der Leistungsstand nicht behebbare Mängel oder keinerlei positive Aspekte aufweist, solange das Gesamturteil insgesamt die Notengebung rechtfertigt (vgl. auch VG Köln, Urteil vom 28. August 2019 - 10 K 1319/18 -, juris, Rn. 67).

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17

    Besorgnis der Befangenheit; Beurteilung für Reservedienst Leistende; Dienstliche

    Auszug aus VG Berlin, 16.06.2020 - 12 K 61.18
    Ihr gegenüber hat sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31/17 -, juris, Rn. 40; diese Maßstäbe auch für Langzeitbeurteilungen von Lehrern heranziehend VG Köln, Urteil vom 28. August 2019 - 10 K 1319/18 -, juris, Rn. 59).

    Dies würde außer Acht lassen, dass die einem Werturteil zugrunde liegenden einzelnen tatsächlichen Vorgänge in der - zusammenfassenden und wertenden - persönlichen Beobachtung des Urteilenden verschmolzen und als solche nicht mehr feststellbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31/17 -, juris, Rn. 46).

    Jedoch muss der Beurteilende seine Wertungen im weiteren Verfahren auf Verlangen durch Erläuterungen (z.B. Angabe einzelner tatsächlicher Vorgänge, Konkretisierungen der Werturteile) rechtlich nachvollziehbar machen (BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31/17 -, juris, Rn. 46; Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, juris, Rn. 25).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Berlin, 16.06.2020 - 12 K 61.18
    In der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (seit Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, juris, Rn. 23ff.; vgl. auch Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris, Rn. 17ff.) ist aber geklärt, dass eine derartige Ausgestaltung einer Beurteilung, die sich auf die Angabe zusammenfassender Werturteile auf Basis einer unbestimmten Vielzahl nicht benannter Einzeleindrücke und Einzelbeobachtungen während des Beurteilungszeitraumes beschränkt, rechtlich zulässig ist.

    Jedoch muss der Beurteilende seine Wertungen im weiteren Verfahren auf Verlangen durch Erläuterungen (z.B. Angabe einzelner tatsächlicher Vorgänge, Konkretisierungen der Werturteile) rechtlich nachvollziehbar machen (BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31/17 -, juris, Rn. 46; Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, juris, Rn. 25).

  • VG Berlin, 29.02.2016 - 3 K 1098.14

    Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung für das Amt des Studienrats

    Auszug aus VG Berlin, 16.06.2020 - 12 K 61.18
    Der Beurteilungsspielraum der Prüfer wirkt sich bereits insofern bei der Feststellung der tatsächlichen Grundlagen aus, als Darlegung und Nachweis einzelner Tatsachen als Grundlage einer dienstlichen Beurteilung nicht verlangt werden können, solange der Beurteilende nicht erkennbar und ausdrücklich auf historische Einzelvorgänge Bezug nimmt (VG Berlin, Urteil vom 29. Februar 2016 - 3 K 1098.14 -, juris, Rn. 27).

    Vielmehr wird mit dem Bezug auf lediglich "im Ansatz" vorhandene Kompetenzen eher ein an der Note mangelhaft (5,0) angesiedelter Leistungsstand charakterisiert, so dass das Gesamturteil der Gutachter auch vor diesem Hintergrund folgerichtig ist (vgl. Urteil der Kammer vom 22. November 2019 - 12 K 504.18 -, EA S. 8; VG Berlin, Urteil vom 29. Februar 2016 - 3 K 1098.14 -, juris, Rn. 36).

  • BVerwG, 12.11.1992 - 6 B 36.92

    Prüfungsamt - Ausbildungsmängel - Prüfungsausschusses

    Auszug aus VG Berlin, 16.06.2020 - 12 K 61.18
    Zudem wäre sie nicht nur gehalten gewesen, vermeintliche Defizite in Gesprächen mit obigen Stellen vorzubringen, sondern hätte diese deutlich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Prüfung rügen müssen (BVerwG, Beschluss vom 12. November 1992 - 6 B 36.92 -, juris, Rn. 7; Niehues/Fischer/Jeremias, PrüfungsR, 7. Auflage 2018, Rn. 388a).

    Dies hätte im Zweifel bedeutet, dass sie die Prüfung ausdrücklich unter dem Vorbehalt hätte ablegen müssen, dass sie ihre rechtzeitig vorgebrachten Einwendungen dem Prüfungsergebnis gegebenenfalls als Rechtsmangel entgegenhalten werde (BVerwG, Beschluss vom 12. November 1992 - 6 B 36.92 -, juris, Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 9 S 2189/11 -, juris, Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11

    Prüfungsentscheidung; Relevanz geltend gemachter Ausbildungsmängel; Rügepflicht

    Auszug aus VG Berlin, 16.06.2020 - 12 K 61.18
    Verfahrensmängel auch im Hinblick auf die mangelhafte Gestaltung der Ausbildung sind daher unverzüglich geltend zu machen, wenn hieraus rechtliche Konsequenzen seitens des Prüflings gezogen werden sollen, da er ansonsten bei Zuwarten des weiteren Prüfungsverlaufs und späterer Berufung auf die Mängel widersprüchlich handeln würde (vgl. zu Rügepflichten bei mangelhafter Ausbildung OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. August 2018 - 6 A 179/17 -, juris, Rn. 3 m.w.N. und für eine Lehramtsprüfung OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2017 - OVG 5 N 30.16 -, juris, Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 6 A 1699/15 -, juris, Rn. 28; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 9 S 2189/11 -, juris, Rn. 17ff.).

    Dies hätte im Zweifel bedeutet, dass sie die Prüfung ausdrücklich unter dem Vorbehalt hätte ablegen müssen, dass sie ihre rechtzeitig vorgebrachten Einwendungen dem Prüfungsergebnis gegebenenfalls als Rechtsmangel entgegenhalten werde (BVerwG, Beschluss vom 12. November 1992 - 6 B 36.92 -, juris, Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 9 S 2189/11 -, juris, Rn. 19).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - 14 A 2189/09

    Anspruch auf Neubewertung von universitären Prüfungsleistungen im Hinblick auf

    Auszug aus VG Berlin, 16.06.2020 - 12 K 61.18
    Es hätte der Klägerin für den Fall einer Prüfungsunfähigkeit offen gestanden, von der Prüfung zurückzutreten, doch von ihr hingenommene Einschränkungen der Prüfungsfähigkeit dürfen nicht zu einer (nachträglichen) Besserbewertung der gezeigten Leistung führen (vgl. zur Trennung von Verfahrens- und Bewertungsebene OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 2011 - 14 A 2189/09 -, juris, Rn. 40ff.; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 500).
  • VG Berlin, 23.01.2020 - 12 K 15.17

    Nichtbestehen der Staatsprüfung für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen

    Auszug aus VG Berlin, 16.06.2020 - 12 K 61.18
    Insbesondere ist es auch legitim, dass der Schulleiter eine übergreifende, auch das sonstige Schulleben und Rückmeldungen der daran beteiligten Personen umfassende Perspektive einnimmt (vgl. Urteil der Kammer vom 23. Januar 2020 - 12 K 15.17 -, juris, Rn. 30).
  • VGH Bayern, 21.11.2011 - 7 ZB 11.1320

    Der Bewertungsspielraum im Prüfungsverfahren, der der gerichtlichen Kontrolle

    Auszug aus VG Berlin, 16.06.2020 - 12 K 61.18
    Dies gilt infolge des Grundsatzes der Chancengleichheit auch für den vorliegenden Fall der letzten Wiederholungsmöglichkeit (Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. November 2011 - 7 ZB 11.1320 -, juris, Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - 5 N 31.16

    Rüge von Ausbildungsmängeln; Verwendung von Formularen mit Ankreuzverfahren bei

  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von

  • VG Berlin, 08.09.2015 - 3 K 425.14

    Abiturprüfung zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife

  • OVG Bremen, 02.12.2010 - 2 A 47/08

    Geltendmachung der fehlenden Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2020 - 19 A 110/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2014 - 14 A 1872/12

    Nachprüfung einer Magisterprüfung durch den Prüfungsausschuss

  • VG Berlin, 18.02.2020 - 12 K 180.17
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 5 B 9.16

    Endgültiges Nichtbestehen einer Lehramtsprüfung

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 2 LA 86/16

    Befangen; Befangenheit; Chancengleichheit; Rügeobliegenheit; Rügepflicht;

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2015 - 9 S 2309/13

    Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1993 - 15 A 1163/91

    Prüfung ohne Vorbehalt; Befangenheit des Prüfers; Anlaß zur Befangenheit des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - 5 N 30.16

    Verletzung der prüfungsrechtlichen Rügeobliegenheit; Rüge von Ausbildungsmängeln

  • VGH Hessen, 21.05.2012 - 9 A 1156/11

    Neubewertung einer Klausur im zweiten juristischen Staatsexamen; Befangenheit des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2016 - 6 A 1699/15

    Wiederholungsbegehren einer polizeilichen Fachprüfung für den Laufbahnabschnitt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2018 - 6 A 179/17

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Klageverfahren

  • BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11

    Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im

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