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   VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 253.12   

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VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 253.12 (https://dejure.org/2013,39224)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.08.2013 - 4 K 253.12 (https://dejure.org/2013,39224)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. August 2013 - 4 K 253.12 (https://dejure.org/2013,39224)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 253.12
    Dabei handelt es sich um eine Normsetzung eigener Art (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Januar 2010 - BVerwG 8 C 38.09 -, BVerwGE 136, 75 [88 bei Rn. 57]; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 -, BVerfGE 44, 322 [340]).

    Wäre die Auffassung von Latzel/Serr von der entsprechenden Anwendung der Einschränkung des § 47 Abs. 1 VwGO auf Feststellungsklagen der hier vorliegenden Art zutreffend, hätte die Klage im Verfahren BVerwG 8 C 38.09 (BVerwGE 136, 75) als unzulässig abgewiesen werden müssen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - 4 A 46/11

    Tarifvertrag 2008 im Hotel- und Gaststättengewerbe war allgemeinverbindlich

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 253.12
    Sie rügt unter Berufung auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2012 - 4 A 46/11 - und auf Latzel/Serr, ZfA 2011, 391 die Zulässigkeit des Rechtswegs.

    Den Erwägungen von Latzel/Serr in ZfA 2011, 391 (Rechtsschutz gegen Mindestlöhne), die die Beklagte und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 16. November 2012 - 4 A 46/11 -, juris Rn. 29) für beachtlich halten, folgt das Gericht nicht, wenngleich sie Mängel im Rechtsschutzsystem aufzeigen, und diese Erwägungen bei deren Beseitigung durch den Gesetzgeber bedacht werden sollten.

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 253.12
    Die steht, wie Latzel/Serr auf Seite 403 bei Fn. 77 beiläufig einräumen, im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3. November 1988 - BVerwG 7 C 115.86 -, BVerwGE 80, 355 = NJW 1989, 1495).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 253.12
    Dabei handelt es sich um eine Normsetzung eigener Art (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Januar 2010 - BVerwG 8 C 38.09 -, BVerwGE 136, 75 [88 bei Rn. 57]; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 -, BVerfGE 44, 322 [340]).
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95

    Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 253.12
    Obgleich der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, kann ein Normenkontrollantrag unzulässig sein, wenn/soweit er sich auf Normen bezieht, die im Streitfall nicht in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte fallen (vgl. Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. September 2012 - 3 K 502/11 -, NVwZ-RR 2013, 201 mit Bezug auf Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 NB 1.95 -, BVerwGE 99, 88 = NVwZ 1996, 63 [65]; missverständlich Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Februar 2005 - BVerwG 7 CN 6.04 -, NVwZ 2005, 695 [696], wo gleichermaßen von Zulässigkeit/Statthaftigkeit/Rechtswegzuweisung die Rede ist ).
  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 253.12
    Obgleich der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, kann ein Normenkontrollantrag unzulässig sein, wenn/soweit er sich auf Normen bezieht, die im Streitfall nicht in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte fallen (vgl. Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. September 2012 - 3 K 502/11 -, NVwZ-RR 2013, 201 mit Bezug auf Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 NB 1.95 -, BVerwGE 99, 88 = NVwZ 1996, 63 [65]; missverständlich Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Februar 2005 - BVerwG 7 CN 6.04 -, NVwZ 2005, 695 [696], wo gleichermaßen von Zulässigkeit/Statthaftigkeit/Rechtswegzuweisung die Rede ist ).
  • BVerwG, 26.05.2010 - 6 A 5.09

    Rechtsweg; Bundesnachrichtendienst; Vertrauensperson; Informant; Vertrag; Quelle.

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 253.12
    Gleichordnungsverhältnisse sind öffentlich-rechtlich, wenn die das Rechtsverhältnis beherrschenden Rechtsnormen nicht für jedermann gelten, sondern Sonderrecht des Staates oder sonstiger Träger öffentlicher Aufgaben sind, das sich zumindest auf einer Seite nur an Hoheitsträger wendet (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. Mai 2010 - BVerwG 6 A 5.09 -, NVwZ-RR 2010, 682 [683 bei Rn. 17]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2011 - 3a B 5.11

    Immunität; Aufhebung der Immunität; Dauer der Immunität; Privatklage;

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 253.12
    Dementsprechend gehören nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Streitigkeiten, die von der Rechtswegzuweisung des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO ausgenommen sind, nur solche Prozesse, bei denen das streitige Rechtsverhältnis entscheidend vom Verfassungsrecht geprägt ist und die Rechtsbeziehung von Verfassungsorganen oder am Verfassungsleben beteiligten Organen zueinander betreffen, nicht hingegen Streitigkeiten zwischen dem Bürger und dem Staat, selbst wenn ein Verfassungsorgan beteiligt ist (so Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. September 2011 - OVG 3a B 5.11 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2012 - 3 K 502/11

    Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrages wegen der Festsetzung

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 253.12
    Obgleich der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, kann ein Normenkontrollantrag unzulässig sein, wenn/soweit er sich auf Normen bezieht, die im Streitfall nicht in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte fallen (vgl. Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. September 2012 - 3 K 502/11 -, NVwZ-RR 2013, 201 mit Bezug auf Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 NB 1.95 -, BVerwGE 99, 88 = NVwZ 1996, 63 [65]; missverständlich Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Februar 2005 - BVerwG 7 CN 6.04 -, NVwZ 2005, 695 [696], wo gleichermaßen von Zulässigkeit/Statthaftigkeit/Rechtswegzuweisung die Rede ist ).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Vor dem Verwaltungsgericht Berlin (- VG 4 K 253.12 -) führte der Beteiligte zu 20. seit dem Jahr 2012 ein Verfahren mit dem Ziel, die Unwirksamkeit der hier streitgegenständlichen AVE VTV 2008 und 2010 feststellen zu lassen.
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Vor dem Verwaltungsgericht Berlin (- VG 4 K 253.12 -) führte der Beteiligte zu 10. seit dem Jahr 2012 ein Verfahren mit dem Ziel, die Unwirksamkeit verschiedener älterer AVE des VTV feststellen zu lassen.
  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 43/15

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Tarifverträge über das

    Zu den von ihm abgeschlossenen Tarifverträgen gehören ein "Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken" aus dem Jahr 1997 nebst Folgetarifverträgen, ein "Tarifvertrag zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge" aus dem Jahr 2002 sowie ein "Tarifvertrag zur überregionalen Regelung der kollegialen Arbeitnehmerüberlassung" aus den Jahren 2009 und 2010. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin (- VG 4 K 253.12 -) führte der Beteiligte zu 16. seit Juli 2012 ein Verfahren mit dem Ziel, die Unwirksamkeit verschiedener AVE des VTV feststellen zu lassen.
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