Rechtsprechung
   VG Berlin, 16.09.2016 - 4 K 466.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,38143
VG Berlin, 16.09.2016 - 4 K 466.15 (https://dejure.org/2016,38143)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.09.2016 - 4 K 466.15 (https://dejure.org/2016,38143)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. September 2016 - 4 K 466.15 (https://dejure.org/2016,38143)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,38143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Gewerbeuntersagung, ungeordnete Vermögensverhältnisse, Eintrag in das Schuldnerverzeichnis, Widerruf der Erlaubnis für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler, Regelvermutung, Kundengelder

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Koblenz, 13.01.2010 - 3 K 903/09

    Versagung der Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als Versicherungsvermittler

    Auszug aus VG Berlin, 16.09.2016 - 4 K 466.15
    Dies reicht auch bei der grundsätzlich gebotenen engen Auslegung aufgrund des damit verbundenen Eingriffs in die Berufsfreiheit gem. Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. OVG, Münster, Urteil vom 8. Dezember 2011 - OVG 4 A 1115/10 -, juris, Rn. 67) im vorliegenden Fall für die Annahme ungeordneter Vermögensverhältnisse aus (vgl. OVG Münster Beschluss vom 29. September 2009 - OVG 4 B 813/09 -, Rn. 3 ff.; VG Koblenz, Beschluss vom 13. Januar 2010 - VG 3 K 903/09.KO -, juris, Rn. 4).

    Eine Kundengefährdung kann sich bei ungeordneten Vermögensverhältnissen auch unabhängig von der Annahme von Kundengeldern ergeben, da ein Versicherungsvermittler gerade in einen finanziellen Notlage bestrebt sein könnte, unter Hintanstellen der berechtigten Interessen seiner Kunden zur Erhöhung seiner Provisionsansprüche auch unnötige oder unnötig hohe Versicherungsverträge zu vermitteln (VG Koblenz, Beschluss vom 13. Januar 2010 - VG 3 K 903/09.KO -, juris, Rn. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - 4 B 813/09

    Versagung der Gewerbeerlaubnis eines Versicherungsmaklers trotz eines Verlustes

    Auszug aus VG Berlin, 16.09.2016 - 4 K 466.15
    Dies reicht auch bei der grundsätzlich gebotenen engen Auslegung aufgrund des damit verbundenen Eingriffs in die Berufsfreiheit gem. Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. OVG, Münster, Urteil vom 8. Dezember 2011 - OVG 4 A 1115/10 -, juris, Rn. 67) im vorliegenden Fall für die Annahme ungeordneter Vermögensverhältnisse aus (vgl. OVG Münster Beschluss vom 29. September 2009 - OVG 4 B 813/09 -, Rn. 3 ff.; VG Koblenz, Beschluss vom 13. Januar 2010 - VG 3 K 903/09.KO -, juris, Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2011 - 4 A 1115/10

    Rechtmäßigkeit des Anspruchs auf Erteilung einer Erlaubnis als

    Auszug aus VG Berlin, 16.09.2016 - 4 K 466.15
    Dies reicht auch bei der grundsätzlich gebotenen engen Auslegung aufgrund des damit verbundenen Eingriffs in die Berufsfreiheit gem. Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. OVG, Münster, Urteil vom 8. Dezember 2011 - OVG 4 A 1115/10 -, juris, Rn. 67) im vorliegenden Fall für die Annahme ungeordneter Vermögensverhältnisse aus (vgl. OVG Münster Beschluss vom 29. September 2009 - OVG 4 B 813/09 -, Rn. 3 ff.; VG Koblenz, Beschluss vom 13. Januar 2010 - VG 3 K 903/09.KO -, juris, Rn. 4).
  • BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Voraussetzungen einer weiteren

    Auszug aus VG Berlin, 16.09.2016 - 4 K 466.15
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin angegebenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Anwaltssachen (vgl. Beschluss vom 25. April 2013 - AnwZ (Brfg) 9/13 -, juris m.w.N.) zu dem Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO.
  • OVG Sachsen, 11.06.2018 - 3 B 158/18

    Versicherungsmakler; ungeordnete Verhältnisse; Schuldnerverzeichnis; Vorlage

    Denn bei § 34d Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 GewO handelt es sich um einen abstrakten Gefährdungstatbestand, so dass eine Gefährdung des Kundenvermögens auch unabhängig von der konkreten Annahme von Kundengeldern bejaht werden kann (vgl. näher VG Berlin, Urt. v. 16. September 2016 - 4 K 466.15 -, juris Rn. 17 f. m. w. N.; hierzu Schulze-Werner, a. a. O. Rn. 100 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht