Rechtsprechung
VG Berlin, 16.12.2009 - 1 K 282.09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch einer Person im öffentlichen Dienst auf Unterlassung der Herausgabe sie betreffender Stasi-Unterlagen durch die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR an Medienvertreter; Einordnung einer Organisation oder ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)
Fall Dr. Osuch: Herausgabe von Stasi-Unterlagen durch Bundesbeauftragte unzulässig
- berlin.de (Pressemitteilung)
Fall Dr. Osuch: Herausgabe von Stasi-Unterlagen durch Bundesbeauftragte unzulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Herausgabe von Stasi-Unterlagen durch Bundesbeauftragte unzulässig
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 343
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Berlin, 23.11.1994 - 1 A 632.92
Stasi-Unterlagen: Zur Kostenpflichtigkeit der Akteneinsicht für inoffizielle …
Auszug aus VG Berlin, 16.12.2009 - 1 K 282.09
Es geht also nicht darum, wie das Verhältnis einer Person zum Staatssicherheitsdienst der DDR objektiv, d.h. unter Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisse und Quellen, zu kategorisieren wäre, sondern welche Beurteilung sich aus einer rein archivischen Betrachtungsweise der vorhandenen Stasi-Unterlagen ergibt (Urteil der Kammer vom 23. November 1994 - VG 1 A 632.92 - NJ 1995, 159 im Anschluss an Urteil vom 19. Mai 1993 - VG 1 A 449.92).Dieser Anspruch ist ein Korrelat zum archivrechtlichen Gegendarstellungsanspruch und zur Verpflichtung der Behörde, im Falle einer vorhandenen Gegendarstellung diese den Auskunftsemfängern zusammen mit den zur Verfügung gestellten Unterlagen zu übermitteln (…§ 4 Abs. 2 StUG und dazu Geiger/Klinghardt, StUG, 2. Aufl. 2006, § 4 Rn. 12; Urteil der Kammer vom 23. November 1994 - VG 1 A 632.92 - NJ 1995, 159, 160).
- KG, 19.10.2010 - 9 U 210/09 Am 16. Dezember 2009 verurteilte das Verwaltungsgericht Berlin (VG 1 K 282.09) auf Antrag des Klägers die Bundesbeauftragte dazu, es zu unterlassen, personenbezogene Daten des Klägers an Medien herauszugeben, zu äußern der Kläger sei in Bezug auf den MfS-Sicherungsvorgang XV/3646/72 ("Gruppe Aktion") als Begünstigter im Sinne des Stasi-Unterlagen-Gesetzes einzustufen, den Empfängern der Aktenauskünfte mitzuteilen, dass diese rechtswidrig erteilt wurden und ihnen die Gegendarstellung des Klägers zu übermitteln.
Für die Veröffentlichung personenbezogener Informationen gilt nach der Verweisung in § 37 Abs. 1 Nr. 5 StUG die Regelung in § 32 Abs. 3 StUG, welche die Veröffentlichung von Unterlagen mit personenbezogenen Informationen über Begünstigte des Staatsicherheitsdienstes ausdrücklich zulässt, was die Befugnis zur Bewertung solcher Informationen einschließlich des archivrechtlichen Status der betreffenden Person einschließt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 16.12.2009 - VG 1 K 282.09, Seite 17).
- VG Berlin, 21.06.2013 - 1 L 136.13
Stasi-Unterlagenbehörde darf über East-Side-Gallery-Investor informieren
Hierzu hat die Kammer in ihrer Grundsatzentscheidung vom 23. November 1994 (VG 1 A 632.92 - LKV 1995, 432; s. a. Urteil vom 3. Juli 2002 - VG 1 A 429.00 -, S. 7 ff. des Urteilsabdrucks und Urteil vom 16. Dezember 2009 - VG 1 K 282.09 -, NVwZ-RR 2010, 343) Folgendes ausgeführt:. - VG Berlin, 22.07.2011 - 1 K 10.10
Anforderungen an die Feststellung Informeller Mitarbeiter des MfS
Hierzu hat die Kammer in ihrer Grundsatzentscheidung vom 23. November 1994 (VG 1 A 632.92 - LKV 1995, 432; s. a. Urteil vom 3. Juli 2002 - VG 1 A 429.00 -, S. 7 ff. des Urteilsabdrucks und Urteil vom 16. Dezember 2009 - VG 1 K 282.09 -, NVwZ-RR 2010, 343) folgendes ausgeführt:. - LG Berlin, 26.01.2010 - 27 O 1103/09 Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 16. Dezember 2009 - VG 1 K 282.09 - in einem vergleichbaren Fall hierzu Folgendes ausgeführt:.