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   VG Berlin, 17.01.2018 - 14 K 176.15   

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VG Berlin, 17.01.2018 - 14 K 176.15 (https://dejure.org/2018,2298)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.01.2018 - 14 K 176.15 (https://dejure.org/2018,2298)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. Januar 2018 - 14 K 176.15 (https://dejure.org/2018,2298)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 BÄO, § 5 Abs 2 S 1 BÄO
    Widerruf einer Approbation als Arzt

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Niedergelassenem Arzt wird Approbation entzogen, weil er ohne Anästhesist operierte und danach die notwendige Verlegung der Patientin ins Krankenhaus verzögerte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 79 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Widerruf/Ruhen/Wiedererteilung der Approbation/Berufserlaubnis | Widerruf der Approbation | Widerruf und Berufsverbot nach § 70 StGB

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Entzug der ärztlichen Approbation

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    Auszug aus VG Berlin, 17.01.2018 - 14 K 176.15
    Es muss sich um eine gravierende Verfehlung handeln, die bei Würdigung aller Umstände die weitere Berufsausübung im maßgeblichen Zeitpunkt untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 1998, NJW 1999, 3425, 3426), weil sie geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand nachhaltig zu erschüttern, wenn das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos bliebe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2011, NJW 2011, 1830, 1831).

    Dieses für ein funktionierendes Gesundheitswesen unerlässliche Vertrauen würde zerstört, wenn Ärzte weiter berufstätig sein dürften, obgleich sie ein Verhalten gezeigt haben, das mit dem Berufsbild und den allgemeinen Vorstellungen von der Persönlichkeit eines Arztes schlechthin unvereinbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2011, a.a.O.).

    Im Gegensatz zum Begriff der Unzuverlässigkeit beinhaltet der Begriff der Unwürdigkeit auch kein auf das zukünftige Verhalten des Arztes bezogenes prognostisches Element (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 1992, NJW 1993, 806; BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2011, a.a.O.).

  • BGH, 03.12.1992 - StB 6/92

    Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 17.01.2018 - 14 K 176.15
    Ein weiterer Sachverständiger als solcher ist nämlich grundsätzlich kein neues Beweismittel, selbst wenn er zu anderen Schlussfolgerungen oder anderen Bewertungen gelangt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92 -, juris Rn. 22).

    Ein weiterer Sachverständiger, der einem anderen Fachgebiet als der frühere Sachverständige angehört, auf anderes Erfahrungswissen zurückgreifen kann oder über Forschungsmittel verfügt, die denen des Erstgutachtens überlegen sind, kann dann ein neues Beweismittel sein, wenn eine Beweiserhebung durch einen solchen weiteren Sachverständigen für die entscheidungserhebliche Frage erfolgversprechend erscheint (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992, a.a.O., juris Rn. 23).

  • BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvR 1657/17

    Nichtannahmebeschluss: § 5 Abs 2 BÄO iVm § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 BÄO als hinreichende,

    Auszug aus VG Berlin, 17.01.2018 - 14 K 176.15
    Die Volksgesundheit ist ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut, zu dessen Schutz eine subjektive Berufszulassungsschranke nicht außer Verhältnis steht (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. September 2017 - BVerfG 1 BvR 1657/17 -, juris Rn. 11, 13).

    Zudem kann aus bloßem Zeitablauf nicht auf die Wiedererlangung der Würdigkeit geschlossen werden; er stellt nur einen der im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigenden Umstände dar (vgl. hierzu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. September 2017, a.a.O., juris Rn. 15).

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus VG Berlin, 17.01.2018 - 14 K 176.15
    Der Kläger erweist sich zum für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur Beschlüsse vom 18. August 2011 - BVerwG 3 B 6/11 -, juris Rn. 9, und vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 3 B 61/10 -, juris Rn. 8) als unwürdig zur Ausübung des ärztlichen Berufs.

    Dazu bedarf es der Darlegung substantiierter, nachprüfbarer Umstände, die die Richtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen ernstlich in Zweifel ziehen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2014 - BVerwG 3 B 68/13 -, juris Rn. 5, und vom 18. August 2011, a.a.O., juris Rn. 11).

  • BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13

    Rechtmäßigkeit des Entzugs der ärztlichen Approbation wegen tausendfachen

    Auszug aus VG Berlin, 17.01.2018 - 14 K 176.15
    Dazu bedarf es der Darlegung substantiierter, nachprüfbarer Umstände, die die Richtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen ernstlich in Zweifel ziehen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2014 - BVerwG 3 B 68/13 -, juris Rn. 5, und vom 18. August 2011, a.a.O., juris Rn. 11).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

    Auszug aus VG Berlin, 17.01.2018 - 14 K 176.15
    Dafür kommt es maßgeblich darauf an, ob das Strafgericht im Rahmen der Prüfung des Berufsverbots den Sachverhalt unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten erschöpfend gewürdigt, alle bedeutsamen Aspekte bereits geprüft und damit die maßgeblichen berufsrechtlichen Erwägungen im Kern vorweggenommen hat (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - BVerwG 3 C 22/09 -, juris Rn. 22 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG I C 98.62 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62

    Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen

    Auszug aus VG Berlin, 17.01.2018 - 14 K 176.15
    Dafür kommt es maßgeblich darauf an, ob das Strafgericht im Rahmen der Prüfung des Berufsverbots den Sachverhalt unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten erschöpfend gewürdigt, alle bedeutsamen Aspekte bereits geprüft und damit die maßgeblichen berufsrechtlichen Erwägungen im Kern vorweggenommen hat (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - BVerwG 3 C 22/09 -, juris Rn. 22 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG I C 98.62 -, juris Rn. 11).
  • BGH, 10.03.2014 - 5 StR 51/14

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen rechtskräftig

    Auszug aus VG Berlin, 17.01.2018 - 14 K 176.15
    Mit Beschluss vom 10. März 2014 (5 StR 51/14) verwarf der Bundesgerichtshof die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 13. August 2013 als unbegründet.
  • BGH, 16.08.2012 - 5 StR 238/12

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen erneut teilweise aufgehoben

    Auszug aus VG Berlin, 17.01.2018 - 14 K 176.15
    Der Bundesgerichtshof änderte mit Beschluss vom 16. August 2012 (5 StR 238/12) den Schuldspruch aus dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. Dezember 2011 dahingehend, dass der Kläger der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig sei.
  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben

    Auszug aus VG Berlin, 17.01.2018 - 14 K 176.15
    Mit Urteil vom 7. Juli 2011 (5 StR 561/10) hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Berlin gegen den Kläger vom 1. März 2010 auf, hielt es indes hinsichtlich der Feststellungen zum objektiven und subjektiven Tathergang, die zur Begründung des Verbrechens der Körperverletzung mit Todesfolge getroffen wurden, sowie der Feststellungen zu den objektiven Tatumständen im Übrigen aufrecht und verwies die Sache zur erneuten Prüfung des Tötungsvorsatzes und der Mordmerkmale Verdeckungsabsicht und niedrige Beweggründe sowie zur Rechtsfolgenbestimmung an das Landgericht zurück.
  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

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