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   VG Berlin, 17.03.2022 - 3 L 44.22   

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VG Berlin, 17.03.2022 - 3 L 44.22 (https://dejure.org/2022,6064)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.03.2022 - 3 L 44.22 (https://dejure.org/2022,6064)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. März 2022 - 3 L 44.22 (https://dejure.org/2022,6064)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2020 - 3 L 138/20

    Berufungszulassungsbegehren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2022 - 3 L 44.22
    Es handelt sich vorliegend nicht um eine Versetzungsentscheidung im Sinne von § 59 Abs. 1 Satz 4 des Schulgesetzes für das Land Berlin vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26) - SchulG -, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1125), die im vorläufigen Rechtsschutzverfahren im Wege der Regelungsanordnung im Sinne von § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu verfolgen wäre (vgl. hierzu VG Berlin, Beschluss vom 13. August 2021 - VG 3 L 272/21 - siehe auch VG Berlin, Beschluss vom 21. April 2020 - VG 3 L 138/20 -).

    Die hierfür notwendigen Voraussetzungen (vgl. dazu VG Berlin, Beschluss vom 21. April 2020 - VG 3 L 138/20 -) erfüllt die Antragstellerin nicht, weil sie einen dementsprechenden Anordnungsanspruch nicht in einem die Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigenden Maße glaubhaft gemacht hat (vgl. § 123 Abs. 1 und 3 VwGO, §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO).

  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2022 - 3 L 44.22
    Uneingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind jedoch Fachfragen, die einer fachwissenschaftlichen Erörterung zugänglich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2004 - BVerwG 6 B 25.04 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2010 - 10 M 13.09

    Prozesskostenhilfebeschwerde; Abschlussprüfung als Fotomedienlaborant vor IHK;

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2022 - 3 L 44.22
    Ebenso wenig hat der Antrag zu 2. Erfolg, der auf eine vorläufige Neubewertung ihrer Biologienote aus dem 1. bis 3. Kurshalbjahr gerichtet ist und faktisch einer endgültigen Neubewertung gleichkäme (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2010 - OVG 10 M 13.09 -, juris Rn. 3 m.w.N), weil - wie aufgezeigt - gegen ihre betreffenden Leistungsbewertungen nichts zu erinnern ist.
  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 9.85

    Berufung - Revisionszulassung - Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2022 - 3 L 44.22
    Dem steht auch nicht entgegen, dass das betreffende Zeugnis keine Rechtsmittelbelehrung enthält, weil die Ausschlussfrist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1988 - BVerwG 5 C 9/85 -, juris Rn. 15) von einem Jahr nach § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO bereits abgelaufen wäre.
  • VG Berlin, 06.06.2014 - 12 K 924.13

    Prüfungsrecht - Rügeobliegenheit des Prüflings; prüfungsspezifischer

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2022 - 3 L 44.22
    Wesentlich ist dabei insbesondere, den unmittelbaren Gegensatz zur Auffassung der Prüfer darzulegen (vgl. zur Bewertung einer unterrichtspraktischen Prüfung bereits VG Berlin, Urteil vom 6. Juni 2014 - VG 12 K 924.13 -, juris Rn. 26).
  • VG Berlin, 15.09.2021 - 3 L 388.21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen längeres Verweilen in der Schulanfangsphase

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2022 - 3 L 44.22
    Die Widerspruchsbehörde war für deren Erlass zuständig, weil das zugrunde liegende Widerspruchsverfahren noch nicht abgeschlossen ist (vgl. hierzu VG Berlin, Beschluss vom 15. September 2021 - VG 3 L 388/21 -, juris Rn. 17 ff.).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2022 - 3 L 44.22
    Schließlich ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Sinne von § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO auch hinreichend begründet, weil sie auf den konkreten Einzelfall abstellt und nicht rein formelhaft ist (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 - BVerwG 1 DB 26/01 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Berlin, 13.07.1992 - 6 S 72.92

    Beschäftigungsverbot; Kassenraum einer Tankstelle; Benzolgehalt;

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2022 - 3 L 44.22
    Einer vorherigen Anhörung der Antragstellerin nach § 1 Abs. 1 VwVfG Bln in Verbindung mit § 28 Abs. 1 VwVfG bedurfte es nicht (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13. Juli 1992 - OVG 6 S 72/92 -, NVwZ 1992, 198 m.w.N.; zu hier nicht relevanten Ausnahmefällen vgl. Hoppe in Eyermann, VwGO 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 53 m.w.N.).
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