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   VG Berlin, 17.04.2012 - 20 M 401.10   

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https://dejure.org/2012,5439
VG Berlin, 17.04.2012 - 20 M 401.10 (https://dejure.org/2012,5439)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.04.2012 - 20 M 401.10 (https://dejure.org/2012,5439)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. April 2012 - 20 M 401.10 (https://dejure.org/2012,5439)
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  • BGH, 25.09.2008 - IX ZB 205/06

    Geltendmachung der Restschuldbefreiung in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus VG Berlin, 17.04.2012 - 20 M 401.10
    Die Vollstreckungsgegenklage behält in Verbindung mit § 167 Abs. 1 VwGO Bedeutung bei einem gegen gerichtliche Titel gerichteten Rechtsschutzbegehren (siehe Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 26.88 - BVerwGE 80, 178 [180]; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25. September 2008 - IX ZB 205/06 - Juris Rn. 8).
  • BGH, 16.12.2010 - IX ZR 24/10

    Restschuldbefreiung: Behandlung einer unterbliebenen oder unvollständigen

    Auszug aus VG Berlin, 17.04.2012 - 20 M 401.10
    Die Restschuldbefreiung erstreckt sich ohne Rücksicht auf ein insoweit eingreifendes Verschulden des Gläubigers auf eine nicht oder nicht rechtzeitig angemeldete Forderung; eine besondere Schutzbedürftigkeit der Gläubiger ist infolge der öffentlichen Bekanntmachung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 30 Abs. 1 InsO, nach Maßgabe des § 9 InsO bundesweit) nicht gegeben (Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. Dezember 2010 - IX ZR 24/10 - Juris Rn. 19 ff.; zu den Bedenken siehe Braun, Insolvenzordnung, 4. Auflage 2010, § 301 Rn. 5, dortige Fußnote 4).
  • BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 295/10

    Zur Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters

    Auszug aus VG Berlin, 17.04.2012 - 20 M 401.10
    Für den privaten Bereich ist geklärt, dass die Nachforderung von Betriebskosten aus einem Mietvertrag für einen Zeitraum vor der Insolvenzeröffnung eine Altschuld ist, auch wenn die Betriebskostenabrechnung erst nach der Insolvenzeröffnung vorgenommen wurde, womöglich erst dann vorgenommen werden kann (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 295/10 - Juris Rn. 12).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige

    Auszug aus VG Berlin, 17.04.2012 - 20 M 401.10
    Die Vollstreckungsgegenklage behält in Verbindung mit § 167 Abs. 1 VwGO Bedeutung bei einem gegen gerichtliche Titel gerichteten Rechtsschutzbegehren (siehe Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 26.88 - BVerwGE 80, 178 [180]; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25. September 2008 - IX ZB 205/06 - Juris Rn. 8).
  • BVerwG, 26.07.2006 - 6 C 20.05

    Anonyme Spende, Leistungsbescheid, Partei, Parteienfinanzierung, politische

    Auszug aus VG Berlin, 17.04.2012 - 20 M 401.10
    Nach den Regeln des allgemeinen Verwaltungsrechts bietet der Bewilligungsbescheid den Rechtsgrund für das Behaltendürfen einer Geldleistung, solange der Bewilligungsbescheid nicht durch einen anderen Bescheid (Schlussbescheid; Rücknahme- oder Widerrufsbescheid) ersetzt bzw. aufgehoben wird (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Juli 2006 - BVerwG 6 C 20.05 - BVerwGE 126, 254 Rn. 98).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - 10 B 7.10

    Nutzungsuntersagung; Hundezwinger; Unterlassungsgebot; Beitreibung von

    Auszug aus VG Berlin, 17.04.2012 - 20 M 401.10
    Der auf Vorschlag des Gerichts gewählte Feststellungsantrag ist gemäß § 43 Abs. 1 VwGO in der dort genannten Fallgruppe des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses zulässig (im Anschluss an den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Mai 2011 - OVG 10 B 7.10 - Juris Rn. 15 f.).
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