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   VG Berlin, 17.04.2013 - 7 K 7.13   

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https://dejure.org/2013,9348
VG Berlin, 17.04.2013 - 7 K 7.13 (https://dejure.org/2013,9348)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.04.2013 - 7 K 7.13 (https://dejure.org/2013,9348)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. April 2013 - 7 K 7.13 (https://dejure.org/2013,9348)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.02.1988 - 2 BvR 522/87

    Verfassungsmäßigkeit der Sicherheitsüberprüfung eines Beamten durch den

    Auszug aus VG Berlin, 17.04.2013 - 7 K 7.13
    Die Behandlung von Personalaktendaten der Klägerin durch ihren Dienstherrn unterfällt dem Schutzbereich des ihr zustehenden Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 Grundgesetz bzw. auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 33 Satz 1 Verfassung von Berlin (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1988 - 2 BvR 522/87 -, juris).
  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 2.93

    Ausbildungsförderung - Karenzzeit - Beginn - Darlehnsschuld -

    Auszug aus VG Berlin, 17.04.2013 - 7 K 7.13
    Die als Feststellungsklage statthafte und jedenfalls nach rügeloser Einlassung des Beklagten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 2/93 -, juris, Rn. 18) auch im Übrigen zulässige Klage ist unbegründet.
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02

    Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab;

    Auszug aus VG Berlin, 17.04.2013 - 7 K 7.13
    Da es sich somit um ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des Personalaktenrechts im Rahmen eines Beamtenverhältnisses handelt, ist angesichts der abschließenden, bereichsspezifischen Regelung in §§ 84 ff. Landesbeamtengesetz - LBG - ein Rückgriff auf die allgemeinen Datenschutzgesetze ausgeschlossen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 10.02 - juris, Rn. 15; Plog/Wiedow, BBG, Stand Februar 2013, BBG 2009, § 106, Rn. 0.2 unter Verweis auf Plog/Wiedow, a.a.O., BBG (alt), vor § 90, Rn. 6; Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundesund der Länder, Teil C, Vor §§ 84 ff., Rn. 26; Gola/Schomerus, BDSG, 2012, § 32 Rn. 6).
  • VG Berlin, 26.06.2014 - 26 K 77.13

    Entfernung einer Aufstellung über krankheitsbedingte Fehlzeiten

    Zur Begründung verweist er im Wesentlichen auf die Gründe seiner ablehnenden Entscheidung sowie die Gründe des Urteils der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. April 2013 - VG 7 K 7.13 - in einem gleich gelagerten Fall.

    Die Verwendung (s. hierzu das den Beteiligten bekannte Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, Urteil vom 17. April 2013 - VG 7 K 7.13 - juris, Rn. 20) der in den ärztlichen Attesten enthaltenen Personalaktendaten bei der Erstellung der streitbefangenen Liste widerspricht nicht § 50 Satz 4 BeamtStG, wonach Personalaktendaten nur für Zwecke der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft verwendet werden dürfen, und ist auch nicht aus anderen Gründen unverhältnismäßig.

    Die Kammer macht sich insoweit die überzeugenden Ausführungen in dem den Beteiligten bekannten Urteil der 7. Kammer vom 17. April 2013 - VG 7 K 7.13 - zu Eigen (a. a. O. Rn. 32 f.), sieht zur Vermeidung von Wiederholungen aber von deren Darstellung ab.

    Im Übrigen teilt die Kammer die Auffassung der von der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts mit Urteil vom 17. April 2013 - VG 7 K 7.13 - geäußerten Auffassung, wonach es sich bei den der Aufstellung zugrundeliegenden Dienstunfähigkeitsbescheinigungen nicht um Unterlagen handelt, aus denen die Art einer Erkrankung ersichtlich ist.

    Im Übrigen wäre ein solcher Verstoß aus den Gründen des Urteils der 7. Kammer vom 17. April 2013 - VG 7 K 7.13 - (a. a. O., Rn. 17) zu verneinen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2018 - 4 B 36.14

    Entfernung einer Aufstellung zu krankheitsbedingten Fehlzeiten in Verbindung mit

    Die Kammer mache sich insoweit die überzeugenden Ausführungen in dem den Beteiligten bekannten Urteil der 7. Kammer vom 17. April 2013 - VG 7 K 7.13 - zu Eigen.

    Im Übrigen teile die Kammer die Auffassung der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts im Urteil vom 17. April 2013 - VG 7 K 7.13 -, wonach es sich bei den der Aufstellung zugrundeliegenden Dienstunfähigkeitsbescheinigungen nicht um Unterlagen handelte, aus denen die Art einer Erkrankung ersichtlich sei.

  • VG Berlin, 30.04.2015 - 5 K 143.13

    Anordnung der polizeiärztlichen Untersuchung; Verpflichtung zur Löschung einer

    Die Verwendung (s. hierzu Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 17. April 2013 - VG 7 K 7.13 -, juris Rn. 20) der in den ärztlichen Attesten enthaltenen Personalaktendaten bei der Erstellung der streitbefangenen Liste widerspricht auch nicht § 50 Satz 4 BeamtStG, wonach Personalaktendaten nur für Zwecke der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft verwendet werden dürfen, und ist auch nicht aus anderen Gründen unverhältnismäßig.
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