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   VG Berlin, 17.05.2017 - 7 K 423.16   

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VG Berlin, 17.05.2017 - 7 K 423.16 (https://dejure.org/2017,19167)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.05.2017 - 7 K 423.16 (https://dejure.org/2017,19167)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - 7 K 423.16 (https://dejure.org/2017,19167)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06

    Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2017 - 7 K 423.16
    Auch macht sich das Land das Ergebnis der Wahl zu eigen, indem es gemäß §§ 27 Abs. 2 Satz 2 und 31 RiGBln die Präsidialratsmitglieder im erforderlichen Umfang von ihrer dienstlichen Tätigkeit freistellt und sie mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen personellen und sachlichen Mitteln ausstattet (ebenso zur Anfechtung einer Gleichstellungsbeauftragtenwahl nach Bundesrecht: BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2007 - BVerwG 6 A 1.06 -, juris Rn. 19 ff. und vom 8. April 2010 - BVerwG 6 C 3.09 -, juris Rn. 14; zur Anfechtung einer Frauenvertreterwahl nach Landesrecht: VG Berlin, Urteil vom 3. Mai 2013 - VG 5 K 442.12 - m.w.N.).

    Hierzu zählen grundsätzlich die zwingenden Wahlvorschriften (vgl. allgemein: BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2007 - BVerwG 6 A 1.06 -, juris Rn. 43; zum Listennamen: LArbG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 2 TaBV 3/06 -, juris Rn. 68).

    Eine nur denkbare Möglichkeit genügt indes dann nicht, die Anfechtung zu begründen, wenn sie nach der Lebenserfahrung vernünftigerweise nicht in Betracht zu ziehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2007 - BVerwG 6 A 1.06 -, juris Rn. 45 m.w.N.).

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der niedersächsischen Vorschriften für die

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2017 - 7 K 423.16
    Der verfassungsrechtliche Maßstab, an dem die Wahl des Präsidialrates zu messen ist, unterscheidet sich von dem einer Parlamentswahl (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1975 - 2 BvL 7/74 -, juris Rn. 25-32).

    Zum einen hat er von der Möglichkeit abgesehen, eine Mindestrepräsentanz der jeweiligen Instanzgerichte im Präsidialrat zu regeln (vgl. Abg.-Ds. 16/3849, S. 33), was im Interesse der Repräsentation ebenfalls sachgerecht gewesen wäre (vgl. zur Präsidialratswahl: BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1975 - 2 BvL 7/74 -, juris Rn. 38, zur Ärztekammerwahl: Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 1 K 952/09 -, juris Rn. 29).

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2017 - 7 K 423.16
    (3) Schließlich verstößt die Einführung einer Verhältniswahl auch nicht gegen die in Art. 64 Abs. 1 der Verfassung von Berlin bzw. Art. 80 Abs. 1 GG verankerte Wesentlichkeitstheorie, die den parlamentarischen Gesetzgeber dazu verpflichtet, in grundlegenden normativen Bereichen alle wesentlichen Regelungen selbst zu treffen (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 -, juris Rn. 148).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.07.2007 - 2 TaBV 3/06

    Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Anfechtung und Nichtigkeit der Wahl -

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2017 - 7 K 423.16
    Hierzu zählen grundsätzlich die zwingenden Wahlvorschriften (vgl. allgemein: BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2007 - BVerwG 6 A 1.06 -, juris Rn. 43; zum Listennamen: LArbG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 2 TaBV 3/06 -, juris Rn. 68).
  • BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89

    Probebeamten Wahlberechtigung - Wahlanfechtung - Antragsauslegung

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2017 - 7 K 423.16
    Innerhalb eines so begrenzten Begehrens - das sich vorliegend unmissverständlich auf die Feststellung der Unwirksamkeit der Präsidialratswahl richtet - hat das Gericht den streitigen Sachverhalt durch Amtsermittlung zu klären und ist dabei berechtigt und verpflichtet, auch nachträglich vorgetragene, ja sogar überhaupt nicht geltend gemachte Anfechtungsgründe zu berücksichtigen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 1991 - BVerwG 6 P 8.89 -, juris Rn. 17 f.).
  • BVerwG, 08.05.1992 - 6 P 9.91

    Personalvertretung - Gruppenwahl - Wahlanfechtung - Personalratswahl

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2017 - 7 K 423.16
    wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1992 - BVerwG 6 P 9.91 -, juris Rn. 16), gebietet lediglich, dass der Umstand der Anfechtung und deren Reichweite aus Gründen der Rechtssicherheit innerhalb der Frist bestimmt werden muss und die Klage nicht nachträglich erweitert werden kann.
  • BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09

    Gleichstellungsbeauftragte; Dienststelle; Dienststellenleitung; Hauptzollamt;

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2017 - 7 K 423.16
    Auch macht sich das Land das Ergebnis der Wahl zu eigen, indem es gemäß §§ 27 Abs. 2 Satz 2 und 31 RiGBln die Präsidialratsmitglieder im erforderlichen Umfang von ihrer dienstlichen Tätigkeit freistellt und sie mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen personellen und sachlichen Mitteln ausstattet (ebenso zur Anfechtung einer Gleichstellungsbeauftragtenwahl nach Bundesrecht: BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2007 - BVerwG 6 A 1.06 -, juris Rn. 19 ff. und vom 8. April 2010 - BVerwG 6 C 3.09 -, juris Rn. 14; zur Anfechtung einer Frauenvertreterwahl nach Landesrecht: VG Berlin, Urteil vom 3. Mai 2013 - VG 5 K 442.12 - m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 952/09

    Ärztekammerwahl nach der Wahlordnung des Saarländischen Heilberufekammergesetzes

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2017 - 7 K 423.16
    Zum einen hat er von der Möglichkeit abgesehen, eine Mindestrepräsentanz der jeweiligen Instanzgerichte im Präsidialrat zu regeln (vgl. Abg.-Ds. 16/3849, S. 33), was im Interesse der Repräsentation ebenfalls sachgerecht gewesen wäre (vgl. zur Präsidialratswahl: BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1975 - 2 BvL 7/74 -, juris Rn. 38, zur Ärztekammerwahl: Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 1 K 952/09 -, juris Rn. 29).
  • OVG Berlin, 16.01.1990 - 4 B 20.89

    Organstreitverfahren; Besetzung des Präsidialrats; Rechtmäßigkeit der Besetzung;

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2017 - 7 K 423.16
    Denn die Wahl des Präsidialrates bei dem Kammergericht, der für den Gerichtszweig der ordentlichen Gerichtsbarkeit gewählt wird, liegt insbesondere im Interesse des Landes und der Allgemeinheit an einer qualifizierten Richterschaft und leistungsfähigen Rechtspflege in diesem Bereich (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 16. Januar 1990 - OVG 4 B 20.89 -, juris Rn. 17).
  • VG Potsdam, 21.04.2020 - 11 K 2855/19

    Keine Gerichtsterminaufhebung wegen SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmen

    Mit der Wahl der Vorschlagslisten soll, ähnlich den Wahlen zu den im 3. Kapitel des Brandenburgischen Richtergesetz benannten Richtervertretungen die Autorität der Richter, die später im Richterwahlausschuss Verantwortung übernehmen können sollen, auf einen Vertrauenserweis der Richterschaft ihres Gerichtszweiges gegründet und mittelbar die Unabhängigkeit der Rechtspflege gestärkt werden (vgl. zu Präsidialräten BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1975 - 2 BvL 7/74 -, juris Rn. 25 ff.; VG Berlin, Urteil vom 17. Mai 2017 - 7 K 423.16 -, juris Rn. 28; Stellungnahme des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts vom 3. November 2014 zu einer Novelle der Brandenburgischen/Berliner Wahlordnung zum jeweiligen Richtergesetz).
  • VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 9/20

    Verfassungsbeschwerde begründet; Richterrecht; Landesrecht; Wahlanfechtung;

    Der Beschwerdeführer verwies auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. Mai 2017 - 7 K 423/16 - zur Anfechtung der Wahl des Präsidialrats des Kammergerichts.
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