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   VG Berlin, 17.06.2010 - 29 K 1.10   

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https://dejure.org/2010,30159
VG Berlin, 17.06.2010 - 29 K 1.10 (https://dejure.org/2010,30159)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.06.2010 - 29 K 1.10 (https://dejure.org/2010,30159)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 29 K 1.10 (https://dejure.org/2010,30159)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Landes Berlin auf Rückübertragung von durch den ehemaligen Staat Preußen dem Deutschen Reich unentgeltlich überlassenen Grundstücken; Anspruch auf Übertragung eines Vermögensrechts als Rückfallvermögen trotz Versäumnis einer Einhaltung der einschlägigen ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Land Berlin kann vom Bund Rückfallvermögen verlangen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 17.6.2010)

    Berlin kann auf Grundstücke und Geld mit Millionenwert hoffen // Rückgabepflicht des Bundes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.01.2001 - 3 C 7.00

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Vertrauensschutz; Treu und Glauben;

    Auszug aus VG Berlin, 17.06.2010 - 29 K 1.10
    Auf ihn kann sich nicht nur der Bürger, sondern auch der Staat berufen ( BVerwG, Urteil vom 18. Januar 2001 - 3 C 7.00 -BVerwGE 112, 351 - zitiert nach [...], m.w.N.).

    Ihr Interesse muss daher im Allgemeinen darauf gerichtet sein, eine ohne Rechtsgrund eingetretene Vermögensverschiebung zu beseitigen und den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen ( BVerwG, Urteil vom 18. Januar 2001 - 3 C 7.00 - a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

    Auszug aus VG Berlin, 17.06.2010 - 29 K 1.10
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu § 8 Abs. 4 VZOG ausgeführt ( BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - 3 C 37.07 - BVerwGE 132, 324 - zitiert nach [...]):.
  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 10.05

    Schadensersatzanspruch des Dienstherrn wegen Dienstpflichtverletzung des Beamten,

    Auszug aus VG Berlin, 17.06.2010 - 29 K 1.10
    Vor allem lassen sie die hier vorrangig wirksamen rechtsstaatlichen Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens unberührt." Dem schließt sich die Kammer für die vorliegenden Ansprüche, bei denen es sich ebenfalls um öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche besonderer Art handelt, an (ebenfalls für die Beibehaltung der 30-jährigen Verjährung als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens: Kopp/Ramsauer, Kommentar zum VwVfG, 11. Aufl. 2010, Rnr. 10 zu § 53; kritisch zu einer Analogie zum neuen Verjährungsrecht im Hinblick auf den Gesetzesvorbehalt: Ziekow, Kommentar zu VwVfG, 1. Aufl. 2006, Rnr. 7 zu § 53; die kurze 3-jährige Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB n.F. für öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche haben ohne nähere Begründung angenommen: BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 25.07 - BVerwGE 131, 153 und Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 10.05 - beide zitiert nach [...]).
  • BVerwG, 24.07.2008 - 7 A 2.07

    Landessammelstelle; Ausgabenverantwortung; Zweckausgaben; Verwaltungsausgaben;

    Auszug aus VG Berlin, 17.06.2010 - 29 K 1.10
    Eine Übertragung der neuen Verjährungsregeln für bürgerlich-rechtliche Bereicherungsansprüche auf den öffentlichrechtlichen Erstattungsanspruch begegnet indes erheblichen Bedenken (skeptisch auch Urteil vom 24. Juli 2008 - BVerwG 7 A 2.07 - ).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 25.07

    Abrechnungsfehler im öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis;

    Auszug aus VG Berlin, 17.06.2010 - 29 K 1.10
    Vor allem lassen sie die hier vorrangig wirksamen rechtsstaatlichen Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens unberührt." Dem schließt sich die Kammer für die vorliegenden Ansprüche, bei denen es sich ebenfalls um öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche besonderer Art handelt, an (ebenfalls für die Beibehaltung der 30-jährigen Verjährung als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens: Kopp/Ramsauer, Kommentar zum VwVfG, 11. Aufl. 2010, Rnr. 10 zu § 53; kritisch zu einer Analogie zum neuen Verjährungsrecht im Hinblick auf den Gesetzesvorbehalt: Ziekow, Kommentar zu VwVfG, 1. Aufl. 2006, Rnr. 7 zu § 53; die kurze 3-jährige Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB n.F. für öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche haben ohne nähere Begründung angenommen: BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 25.07 - BVerwGE 131, 153 und Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 10.05 - beide zitiert nach [...]).
  • BVerwG, 24.01.2007 - 3 A 2.05

    Verwaltungshaftung; Haftung für ordnungsgemäße Verwaltung; Schadensersatz wegen

    Auszug aus VG Berlin, 17.06.2010 - 29 K 1.10
    Der Senat hat eine Analogie für schadensersatzrechtliche Ansprüche grundsätzlich für möglich gehalten, nicht zuletzt weil das neue Verjährungsrecht sich insofern recht eng an das bisherige Recht anschließt (vgl. § 852 Abs. 1 BGB a.F.) und zudem Parallelen in Verjährungsbestimmungen findet, die für Schadensersatzansprüche des öffentlichen Rechts bestehen (Urteil vom 24. Januar 2007 - BVerwG 3 A 2.05 - ).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

    Auszug aus VG Berlin, 17.06.2010 - 29 K 1.10
    Eine solche Haltung durfte das klagende Land vom Bund hier schon deshalb erwarten, weil in das in Rede stehende Rechtsverhältnis der Grundsatz der Bundestreue bzw. hier des länderfreundlichen Verhaltens, der vom Bundesverfassungsgericht aus dem Bundesstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG hergeleitet wird und akzessorischer Natur ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 7. April 1976 - 2 Bv.H. 1.75 - BVerfGE 42, 103 -zitiert nach [...]), hineinwirkt und weil es sich um eine historische Ausnahmesituation handelte, die gerade das Land Berlin in besonderem Maße vor nur schwer zu bewältigende Aufgaben stellte.
  • BVerwG, 19.03.2008 - 7 A 4.07

    Bundesverwaltungsgericht; sachliche Zuständigkeit; Bund- Länderstreit;

    Auszug aus VG Berlin, 17.06.2010 - 29 K 1.10
    Um Fälle dieser Art handelt es sich namentlich dann, wenn der Rechtsstreit durch die Frage geprägt ist, wie die Hoheitsrechte des Bundes einerseits und des Landes andererseits voneinander abzugrenzen sind ( BVerwG, Beschluss vom 19.03.2008 - 7 A 4/07 - zitiert nach [...] m.w.N.) Die hier beklagte Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (im Folgenden: BImA) ist schon nicht mit dem Bund gleichzusetzen.
  • BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvF 4/05

    Kein Anspruch Berlins auf Neuregelung der Rückübertragung von Grundstücken

    Auszug aus VG Berlin, 17.06.2010 - 29 K 1.10
    Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2008 ( 2 BvF 4.05 - BVerfGE 119, 394 - zitiert nach [...]) ist geklärt, dass § 5 RVermG gemäß § 1 des Sechsten Überleitungsgesetzes vom 25. September 1990 am 3. Oktober 1990 in Kraft getreten ist, weil durch das Überleitungsgesetz auch § 19 RVermG aufgehoben wurde.
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