Rechtsprechung
VG Berlin, 17.07.2018 - 22 K 146.15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,23722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 20 Abs 2 Nr 1 aF WiPrO, § 43a Abs 3 Nr 1 aF WiPrO, § 20 Abs 2 Nr 1 nF WiPrO, § 43a Abs 3 S 2 nF WiPrO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 21.11.1995 - 1 BvR 784/94
Verfassungsmäßigkeit des § 43a Wirtschaftsprüferordnung
Auszug aus VG Berlin, 17.07.2018 - 22 K 146.15
Denn traten Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer gleichzeitig als Veranstalter von allgemein zugänglichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen auf, erschien die Befürchtung berechtigt, dass die ihnen obliegende Verpflichtung zur unabhängigen und unparteilichen Wahrnehmung ihrer Prüfungsaufgaben unter einer gewerblichen Veranstaltertätigkeit leidet (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. November 1995 - 1 BvR 784/94 -, juris). - BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 24.14
Wirtschaftsprüfer; gewerbliche Tätigkeit; Schweizer Aktiengesellschaft; …
Auszug aus VG Berlin, 17.07.2018 - 22 K 146.15
Das Verbot, neben einer Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer gewerbliche Tätigkeiten auszuüben, war mit Unions- und Verfassungsrecht vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2016 - 10 C 24/14 -, BVerwGE 154, 58-68, juris Rn 12ff). - BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11
Bezirksschornsteinfegermeister; Widerruf der Bestellung; persönliche Eignung; …
Auszug aus VG Berlin, 17.07.2018 - 22 K 146.15
Der angefochtene Bescheid der Beklagten vom 23. Juni 2015 war zu dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage insoweit maßgeblichen Zeitpunkt, der Entscheidung der Behörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2012 - 8 C 28.11 - juris), entgegen der Auffassung der Klägerin mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtmäßig.