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   VG Berlin, 17.10.2018 - 6 K 537.17   

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https://dejure.org/2018,36521
VG Berlin, 17.10.2018 - 6 K 537.17 (https://dejure.org/2018,36521)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.10.2018 - 6 K 537.17 (https://dejure.org/2018,36521)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. Oktober 2018 - 6 K 537.17 (https://dejure.org/2018,36521)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Zweckentfremdungsverbot für Nebenwohnungen gebilligt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsgericht billigt Zweckentfremdungsverbot für Nebenwohnungen

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Sharing is caring? - Zweckentfremdung von Wohnraum

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 14.16

    Vorlagebeschluss; Ausstellung eines Negativattestes nach dem Berliner Gesetz über

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2018 - 6 K 537.17
    Dessen Feststellung ist auf den gesamten Berliner Wohnungsmarkt bezogen und im Ergebnis gerichtlich nicht zu beanstanden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. April 2017 - OVG 5 B 14.16 -, juris Rn. 85 ff.).

    Nach der übertragbaren Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum bei einer Wohnraummangellage jedenfalls dann verfassungsrechtlich zulässig, wenn dem Eigentümer die Renditechance einer regulären Vermietung und die Möglichkeit, in besonders gelagerten Fällen eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, verbleiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 1975 - 2 BvL 5/74 -, juris Rn. 68; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. April 2017 - OVG 5 B 14.16 -, juris Rn. 122).

    Auf örtliche Teilgebiete (vgl. zum stadtweiten Verbot bei nur durchschnittlicher Mangellage OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. April 2017 - OVG 5 B 14.16 -, juris Rn. 74) kommt es ebenso wenig wie auf das Verhältnis von Angebot und Nachfrage in Segmenten des Wohnungsmarktes an (vgl. zum so genannten "Sickereffekt" im Zusammenhang mit der Stellung von Ersatzwohnraum VG Berlin, Urteil vom 15. November 2017 - VG 6 K 594.17 -, juris Rn. 44, 52 m.w.N.).

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2018 - 6 K 537.17
    Es begründet keine Zweckentfremdung von Wohnraum, wenn dieser nur von Zeit zu Zeit bzw. als zusätzliche Wohnung bewohnt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. Februar 1975 - 2 BvL 5/74 -, juris Rn. 54; VG Berlin, Urteil vom 15. November 2017 - VG 6 K 1569.16 -, juris Rn. 29 m.w.N.).

    Nach der übertragbaren Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum bei einer Wohnraummangellage jedenfalls dann verfassungsrechtlich zulässig, wenn dem Eigentümer die Renditechance einer regulären Vermietung und die Möglichkeit, in besonders gelagerten Fällen eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, verbleiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 1975 - 2 BvL 5/74 -, juris Rn. 68; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. April 2017 - OVG 5 B 14.16 -, juris Rn. 122).

  • VG Berlin, 15.11.2017 - 6 K 1569.16

    Genehmigung zur Vermietung eines als Zweitwohnung genutzten Einfamilienhauses als

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2018 - 6 K 537.17
    Es begründet keine Zweckentfremdung von Wohnraum, wenn dieser nur von Zeit zu Zeit bzw. als zusätzliche Wohnung bewohnt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. Februar 1975 - 2 BvL 5/74 -, juris Rn. 54; VG Berlin, Urteil vom 15. November 2017 - VG 6 K 1569.16 -, juris Rn. 29 m.w.N.).

    Aber selbst wenn dies einmal der Fall sein sollte (vgl. VG Berlin, Urteil vom 15. November 2017 - VG 6 K 1569.16 -, juris Rn. 30 ff.), bedürfte es schutzwürdiger Belange des Einzelnen, aus denen gerade auch die weitere Nebenwohnung kurzfristig als Ferienwohnung vermietet werden müsste.

  • VG Berlin, 15.11.2017 - 6 K 594.17

    Zweckentfremdung: Ersatzwohnraum darf berlinweit angeboten werden

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2018 - 6 K 537.17
    Auf örtliche Teilgebiete (vgl. zum stadtweiten Verbot bei nur durchschnittlicher Mangellage OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. April 2017 - OVG 5 B 14.16 -, juris Rn. 74) kommt es ebenso wenig wie auf das Verhältnis von Angebot und Nachfrage in Segmenten des Wohnungsmarktes an (vgl. zum so genannten "Sickereffekt" im Zusammenhang mit der Stellung von Ersatzwohnraum VG Berlin, Urteil vom 15. November 2017 - VG 6 K 594.17 -, juris Rn. 44, 52 m.w.N.).
  • VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 112.16

    Zweckentfremdungsgenehmigung für Ferienwohnung nur bei echter Zweitwohnung

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2018 - 6 K 537.17
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber das Zweckentfremdungsverbot als repressives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgestaltet hat (vgl. VG Berlin, Urteil vom 9. August 2016 - VG 6 K 112.16 -, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2018 - 6 K 537.17
    Das Eigentumsgrundrecht schützt nicht die öffentliche Genehmigung als solche, sondern nur die aufgrund der Genehmigung geschaffenen privaten Vermögenspositionen (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821.11 -, juris Rn. 232; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - BVerwG 8 C 6.15 -, juris Rn. 73).
  • VG Berlin, 12.04.2017 - 6 K 1634.16

    Erteilung einer zweckentfremdungsrechtlichen Genehmigung unter einer Auflage;

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2018 - 6 K 537.17
    Anderenfalls ist zu befürchten, dass zunehmend aus wirtschaftlichen Erwägungen Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt werden, die dann nicht mehr als Wohnraum der wohnungssuchenden Bevölkerung zur Verfügung stehen." Diese Kopplung des Zweckentfremdungsverbots (auch) an generalpräventive Zwecke lässt sich als Reaktion auf die Rechtsprechung der Kammer verstehen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 12. April 2017 - VG 6 K 1634.16 -, juris Rn. 49).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2018 - 6 K 537.17
    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Gerichts abzustellen, da der Kläger im Wege der Verpflichtungsklage die Erteilung einer Genehmigung begehrt und sich aus dem materiellen Recht nichts anderes ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 39.87 -, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Berlin, 13.12.1990 - 5 B 53.89

    Zweckentfremdung; Mietpreisbindung; Unzulässigkeit; Ermessensfehler;

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2018 - 6 K 537.17
    Das pflichtgemäße Ermessen des Beklagten ist im Sinne eines intendierten Ermessens auf die Versagung der Genehmigung hin angelegt (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 13. Dezember 1990 - OVG 5 B 53.89 -, GE 1991, 199, 201).
  • VG Berlin, 26.07.2011 - 23 K 167.10

    Geldleistungen wegen ungenehmigten Leerstandes und Verstoßes gegen

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2018 - 6 K 537.17
    Eine Wohnung dient zum Schlafen, zur Einnahme der Mahlzeiten, zur Pflege der Familiengemeinschaft und zur Entfaltung der Geselligkeit sowie in vielfacher Beziehung zur Freizeitgestaltung (vgl. VG Berlin, Urteil vom 26. Juli 2011 - VG 23 K 167.10 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VG Berlin, 10.12.2021 - 6 K 495.19

    Klage gegen zweckentfremdungsrechtliche Rückführungsaufforderungen

    Eine Wohnung dient zum Schlafen, zur Einnahme der Mahlzeiten, zur Pflege der Familiengemeinschaft und zur Entfaltung der Geselligkeit sowie in vielfacher Beziehung zur Freizeitgestaltung (vgl. VG Berlin, Urteil vom 26. Juli 2011 - VG 23 K 167.10 -, juris Rn. 15 m.w.N.; Urteil der Kammer vom 17. Oktober 2018 - 6 K 537.17 -, juris Rn. 35).
  • VG Berlin, 12.10.2023 - 6 L 166.23

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Wohnzuführungsaufforderung

    Zum Begriff des Wohnens gehört, dass Wohnungsinhaber/innen wenigstens ein Raum während des gesamten Tages zur privaten Verfügung steht und dieser Raum die Möglichkeit bietet, darin den Tätigkeiten und Nutzungsweisen nachzugehen, denen die Wohnung dient (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2019 - OVG 5 S 24.18 - juris Rn. 8) - zum Schlafen, zur Einnahme der Mahlzeiten, zur Pflege der Familiengemeinschaft und Entfaltung der Geselligkeit sowie in vielfacher Beziehung zur Freizeitgestaltung (vgl. Urteil der Kammer vom 17. Oktober 2018 - VG 6 K 537.17 - juris Rn. 35).
  • VG Berlin, 02.11.2020 - 6 L 197.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Rückführungsaufforderung

    Eine Wohnung dient zum Schlafen, zur Einnahme der Mahlzeiten, zur Pflege der Familiengemeinschaft und zur Entfaltung der Geselligkeit sowie in vielfacher Beziehung zur Freizeitgestaltung (vgl. VG Berlin, Urteil vom 26. Juli 2011 - VG 23 K 167.10 -, juris Rn. 15 m.w.N.; Urteil der Kammer vom 17. Oktober 2018 - 6 K 537.17 -, juris Rn. 35).
  • VG Berlin, 14.11.2022 - 6 L 138.22
    Eine Wohnung dient zum Schlafen, zur Einnahme der Mahlzeiten, zur Pflege der Familiengemeinschaft und zur Entfaltung der Geselligkeit sowie in vielfacher Beziehung zur Freizeitgestaltung (vgl. VG Berlin, Urteil vom 26. Juli 2011 - VG 23 K 167.10 -, juris Rn. 15 m.w.N.; Urteile der Kammer vom 17. Oktober 2018 - 6 K 537.17 -, juris Rn. 35; zuletzt vom 10. Dezember 2021 - VG 6 K 495.19 -, juris Rn. 20).
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