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   VG Berlin, 17.11.2021 - 14 K 153.20   

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https://dejure.org/2021,48773
VG Berlin, 17.11.2021 - 14 K 153.20 (https://dejure.org/2021,48773)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.11.2021 - 14 K 153.20 (https://dejure.org/2021,48773)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. November 2021 - 14 K 153.20 (https://dejure.org/2021,48773)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Verbraucherinformation: Vielzahl von Anfragen kein Ablehnungsgrund

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbraucherinformationen - und die gefühlte Überlastung der Behörden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Viel Arbeit ist noch kein Ablehnungsgrund

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Auskunft zu Lebensmittelkontrollen trotz Behördenüberlastung

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Kann eine Behörde wegen Arbeitsüberlastung einen Antrag ablehnen?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2020 - 12 S 17.19
    Auszug aus VG Berlin, 17.11.2021 - 14 K 153.20
    Vielmehr sollen die begehrten Kontrollberichte im Rahmen der Kampagne weiterverwendet, insbesondere im Internet veröffentlicht werden, um "solange für Transparenz [zu] sorgen, bis die Behörden es von sich aus tun." Eine derartige kampagnenartige Weiterverwendung der Information entspricht nach ständiger Rechtsprechung der Zielsetzung des Verbraucherinformationsgesetzes und erfüllt nicht den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2019 - 7 C 29/17 -, juris Rn. 22; konkret zu "T ... ": OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. März 2020 - OVG 12 S 17.19 -, juris Rn. 18 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 15. April 2020 - 5 CS 19.2087 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Dezember 2019 - 10 S 1891/19 -, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 29.08.2019 - 7 C 29.17

    Anspruch auf Zugang zu Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

    Auszug aus VG Berlin, 17.11.2021 - 14 K 153.20
    Vielmehr sollen die begehrten Kontrollberichte im Rahmen der Kampagne weiterverwendet, insbesondere im Internet veröffentlicht werden, um "solange für Transparenz [zu] sorgen, bis die Behörden es von sich aus tun." Eine derartige kampagnenartige Weiterverwendung der Information entspricht nach ständiger Rechtsprechung der Zielsetzung des Verbraucherinformationsgesetzes und erfüllt nicht den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2019 - 7 C 29/17 -, juris Rn. 22; konkret zu "T ... ": OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. März 2020 - OVG 12 S 17.19 -, juris Rn. 18 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 15. April 2020 - 5 CS 19.2087 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Dezember 2019 - 10 S 1891/19 -, juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 07.08.2020 - 5 CS 20.1302

    Publikation eines lebensmittelrechtlichen Kontrollberichts auf der Internetseite

    Auszug aus VG Berlin, 17.11.2021 - 14 K 153.20
    Eine Suche nach der "wahren" Motivlage der Antragstellenden findet in der Judikatur zum Rechtsmissbrauch keine Stütze (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. August 2020 - 5 CS 20.1302 -, juris Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 10 LB 33/13

    Auskunftsanspruch; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gammelfleisch;

    Auszug aus VG Berlin, 17.11.2021 - 14 K 153.20
    Nach dem Wortlaut ("durch die Bearbeitung des Antrags") und der Gesetzesbegründung ("Bearbeitung einzelner äußerst umfangreicher so genannter Globalanträge", vgl. BT-Drs. 17/7374, S. 17) sind hiermit Anträge auf Zugang zu Information gemeint, deren Bearbeitung im Einzelfall außergewöhnlichen Aufwand und hohe Bearbeitungskosten verursachen (vgl. etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 2. September 2015 - 10 LB 33/13 -, juris Rn. 101 zu einem Antrag, welcher 13 Aktenordner füllte, Personal- und Sachkosten in Höhe von 48.000,- ? sowie die Einstellung eines zusätzlichen Vollzeitmitarbeiters verursachte).
  • VGH Bayern, 15.04.2020 - 5 CS 19.2087

    Übermittlung der Ergebnisse einer lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfung an

    Auszug aus VG Berlin, 17.11.2021 - 14 K 153.20
    Vielmehr sollen die begehrten Kontrollberichte im Rahmen der Kampagne weiterverwendet, insbesondere im Internet veröffentlicht werden, um "solange für Transparenz [zu] sorgen, bis die Behörden es von sich aus tun." Eine derartige kampagnenartige Weiterverwendung der Information entspricht nach ständiger Rechtsprechung der Zielsetzung des Verbraucherinformationsgesetzes und erfüllt nicht den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2019 - 7 C 29/17 -, juris Rn. 22; konkret zu "T ... ": OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. März 2020 - OVG 12 S 17.19 -, juris Rn. 18 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 15. April 2020 - 5 CS 19.2087 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Dezember 2019 - 10 S 1891/19 -, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 18.12

    Informationszugang; BaFin; Staatsanwaltschaft; Aktenvorlage; strafrechtliches

    Auszug aus VG Berlin, 17.11.2021 - 14 K 153.20
    Ihrer (potentiellen) Betroffenheit durch die Gewährung des Informationszugangs wird nach überzeugender obergerichtlicher Rechtsprechung dadurch Rechnung getragen, dass eine abschließende Entscheidung mit belastender Drittwirkung mangels Spruchreife ausscheidet, folglich gemäß § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO nur ein Bescheidungsausspruch in Betracht kommt, und der Schutz etwaiger entgegenstehender Rechtspositionen im anschließenden neuen Verwaltungsverfahren durch § 5 VIG gesichert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 18/12 -, juris Rn. 13; OVG NRW, Beschluss vom 13. März 2019 - 15 E 12/19 -, juris Rn. 13, jeweils zu § 8 des Informationsfreiheitsgesetzes [IFG]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2019 - 15 E 12/19

    Informationsfreiheitsrecht; Beiladung

    Auszug aus VG Berlin, 17.11.2021 - 14 K 153.20
    Ihrer (potentiellen) Betroffenheit durch die Gewährung des Informationszugangs wird nach überzeugender obergerichtlicher Rechtsprechung dadurch Rechnung getragen, dass eine abschließende Entscheidung mit belastender Drittwirkung mangels Spruchreife ausscheidet, folglich gemäß § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO nur ein Bescheidungsausspruch in Betracht kommt, und der Schutz etwaiger entgegenstehender Rechtspositionen im anschließenden neuen Verwaltungsverfahren durch § 5 VIG gesichert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 18/12 -, juris Rn. 13; OVG NRW, Beschluss vom 13. März 2019 - 15 E 12/19 -, juris Rn. 13, jeweils zu § 8 des Informationsfreiheitsgesetzes [IFG]).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Bieterverfahren; Grundstück; Verkauf;

    Auszug aus VG Berlin, 17.11.2021 - 14 K 153.20
    Die Beiladung des Dritten, hier des Betreibers des H ... würde unter Umständen zur Offenlegung etwaiger geheimhaltungsbedürftiger Informationen führen, die durch das vom Beklagten durchzuführende Anhörungsverfahren und gegebenenfalls einer von diesem abzugebenden Sperrerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO gerade geschützt werden sollen (vgl. zum insoweit vergleichbaren § 8 Abs. 1 IFG: BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12/13 -, juris Rn. 47).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2019 - 10 S 1891/19

    Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz bei lebensmittelrechtlichen

    Auszug aus VG Berlin, 17.11.2021 - 14 K 153.20
    Vielmehr sollen die begehrten Kontrollberichte im Rahmen der Kampagne weiterverwendet, insbesondere im Internet veröffentlicht werden, um "solange für Transparenz [zu] sorgen, bis die Behörden es von sich aus tun." Eine derartige kampagnenartige Weiterverwendung der Information entspricht nach ständiger Rechtsprechung der Zielsetzung des Verbraucherinformationsgesetzes und erfüllt nicht den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2019 - 7 C 29/17 -, juris Rn. 22; konkret zu "T ... ": OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. März 2020 - OVG 12 S 17.19 -, juris Rn. 18 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 15. April 2020 - 5 CS 19.2087 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Dezember 2019 - 10 S 1891/19 -, juris Rn. 29).
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