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   VG Berlin, 18.03.2022 - 1 L 436.21   

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https://dejure.org/2022,5619
VG Berlin, 18.03.2022 - 1 L 436.21 (https://dejure.org/2022,5619)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.03.2022 - 1 L 436.21 (https://dejure.org/2022,5619)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. März 2022 - 1 L 436.21 (https://dejure.org/2022,5619)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Erwähnung von Zeitung in Verfassungsschutzbericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die "junge Welt" - und der Verfassungsschutzbericht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfassungsschutzberichten: Die "Junge Welt" darf weiter genannt werden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Junge Welt darf vorerst weiter in Verfassungsschutzberichten erwähnt werden

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Verfassungsschutzbericht des BMI - Junge Welt darf vorerst weiter erwähnt werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Tageszeitung junge Welt bleibt weiter im Verfassungsschutzbericht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Junge Welt" darf vorerst weiter in Verfassungsschutzberichten erwähnt werden - Kein Verstoß gegen Meinungs- und Pressefreiheit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;

    Auszug aus VG Berlin, 18.03.2022 - 1 L 436.21
    Auch die Verwendung von Begriffen wie "Sozialismus", "Revolution" und "Kapitalismus" im politischen Sprachgebrauch allein müssen keine Anhaltspunkte für eine Verfassungsfeindlichkeit sein, da mit ihnen auch (lediglich) eine verfassungskonforme Umgestaltung der wirtschaftspolitischen Verhältnisse gemeint sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - BVerwG 6 C 22.09, juris Rn. 39 f.; OVG Münster, Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08, juris Rn. 60).

    Angesichts dessen bestehen auch für eine Ablösbarkeit der Regierung sowie allgemeine und gleiche Wahlen kein Raum und kein Bedürfnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - BVerwG 6 C 22.09, juris Rn. 33; OVG Münster, Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08, juris Rn. 56; weitere Nachweise bei Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Auflage 2019, § 4 BVerfSchG, Rn. 55).

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus VG Berlin, 18.03.2022 - 1 L 436.21
    Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestehen nicht, sofern die tatsächlichen Anhaltspunkte hinreichend gewichtig sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01, juris Rn. 68; BT-Drs. 18/4654, S. 32).

    Eine Zurechnung ist ebenfalls möglich, wenn aus der Auswahl der Artikel und Meinungsäußerungen von Dritten eine bestimmte inhaltliche Linie erkennbar wird (vgl. Beschluss des BVerfG vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, BVerfGE 113, 63, juris Rn. 74 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 845/08

    Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz

    Auszug aus VG Berlin, 18.03.2022 - 1 L 436.21
    Auch die Verwendung von Begriffen wie "Sozialismus", "Revolution" und "Kapitalismus" im politischen Sprachgebrauch allein müssen keine Anhaltspunkte für eine Verfassungsfeindlichkeit sein, da mit ihnen auch (lediglich) eine verfassungskonforme Umgestaltung der wirtschaftspolitischen Verhältnisse gemeint sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - BVerwG 6 C 22.09, juris Rn. 39 f.; OVG Münster, Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08, juris Rn. 60).

    Angesichts dessen bestehen auch für eine Ablösbarkeit der Regierung sowie allgemeine und gleiche Wahlen kein Raum und kein Bedürfnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - BVerwG 6 C 22.09, juris Rn. 33; OVG Münster, Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08, juris Rn. 56; weitere Nachweise bei Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Auflage 2019, § 4 BVerfSchG, Rn. 55).

  • BVerwG, 26.06.2013 - 6 C 4.12

    Verfassungsschutzbericht des Bundes; Bürgerbewegung pro Köln; Verdachtsfall;

    Auszug aus VG Berlin, 18.03.2022 - 1 L 436.21
    Angesichts der dem Verfassungsschutz zukommenden Aufgabe als "Frühwarnsystem der Demokratie" (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2013 - BVerwG 6 C 4.12, juris Rn. 25) ist die Berichterstattung gegenüber der Öffentlichkeit nicht auf solche Bestrebungen und Tätigkeiten beschränkt, bei denen die Verfassungsfeindlichkeit sicher festgestellt werden kann.

    Damit ist auch eine Berichterstattung bereits in der Verdachtsphase zulässig, sofern - wie dies in § 16 Abs. 2 Satz 1 BVerfSchG geschehen ist - der Gesetzgeber eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen hat (Lindner/Unterreitmeier, DVBl 2019, 819, 825 f.; zur früheren Rechtslage siehe BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2013 - BVerwG 6 C 4.12, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 18.03.2022 - 1 L 436.21
    Begehrt ein Antragsteller faktisch die Vorwegnahme der Hauptsache, wie dies hier der Fall ist, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden anderenfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 S 84.17/3 M 105.17, juris Rn. 2 und vom 28. April 2017 - 3 S 23.17 u.a., juris Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 123, Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus VG Berlin, 18.03.2022 - 1 L 436.21
    Allgemein sind Gesetze, die sich nicht gegen die Äußerung einer bestimmten Meinung richten, sondern dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützende Rechtsgut dienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 1998 - 1 BvR 1861 u. a. - BverfGE 97, 125, 146 = juris Rn. 114).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 18.03.2022 - 1 L 436.21
    Begehrt ein Antragsteller faktisch die Vorwegnahme der Hauptsache, wie dies hier der Fall ist, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden anderenfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 S 84.17/3 M 105.17, juris Rn. 2 und vom 28. April 2017 - 3 S 23.17 u.a., juris Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 123, Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • VG Berlin, 08.01.2024 - 1 L 375.23
    Wenn Äußerungen Bestrebungen zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erkennen lassen, darf der Staat diese auch zum Anlass nehmen, Schutzmaßnahmen zu ergreifen (vgl. Beschluss der Kammer vom 18. März 2022 - VG 1 L 436/21, juris Rn. 11).
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