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   VG Berlin, 18.05.2018 - 27 K 512.14   

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VG Berlin, 18.05.2018 - 27 K 512.14 (https://dejure.org/2018,13488)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.05.2018 - 27 K 512.14 (https://dejure.org/2018,13488)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. Mai 2018 - 27 K 512.14 (https://dejure.org/2018,13488)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Berlin, 25.09.2012 - 27 K 139.09

    Rechtswidrigkeit von KJM-Bewertungen aufgrund fehlender Plausibilität

    Auszug aus VG Berlin, 18.05.2018 - 27 K 512.14
    Dieser Regelung entspricht es, dass die Beklagte den betreffenden Verstoß beanstandet und den Veranstalter unter Hinweis auf die möglichen Folgen einer Nichtbeachtung der Anordnung auffordert, den Verstoß zu beheben und künftig zu unterlassen (vgl. zum Ganzen Urteil der Kammer vom 25. September 2012, a.a.O. Rn. 35).

    Ist - wie bei einem hier in Rede stehenden Verstoß gegen § 5 JMStV - die Wirkung eines Medienangebotes auf Kinder und Jugendliche sachverständig zu beurteilen, besteht die Tatsachengrundlage, die dieser Äußerung zugrunde zu legen ist, in der Kenntnis des zu beurteilenden Medienangebots (Urteil der Kammer vom 25. September 2012 - VG 27 K 139.09 -, juris Rn. 46).

    Insbesondere kann eine bei den Mitgliedern der Prüfgruppe möglicherweise vorhandene Kenntnis des Beitrags den betreffenden Mitgliedern der KJM, mithin des Sachverständigengremiums, das letztere Entscheidungen traf, nicht zugerechnet werden (vgl. zum Ganzen Urteil der Kammer vom 25. September 2012, a.a.O. Rn. 51 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 6 S 4.13

    Bezirksamt muss der Presse Auskunft über Mitwirkung von Bediensteten an dem Buch

    Auszug aus VG Berlin, 18.05.2018 - 27 K 512.14
    Die vorherige Sichtung des Beitrags hat zu den dienstlichen Pflichten dieser KJM-Mitglieder gehört, da die Kenntnis des Beitrags Voraussetzung für die sachverständige Beurteilung der Wirkung desselben auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. August 2013 - OVG 6 S 27.13 -, juris Rn. 5, und vom 13. März 2013 - OVG 6 S 4.13 -, juris Rn. 15 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 6 S 27.13

    Einstweilige Anordnung; Beschwerde; presserechtlicher Auskunftsanspruch;

    Auszug aus VG Berlin, 18.05.2018 - 27 K 512.14
    Die vorherige Sichtung des Beitrags hat zu den dienstlichen Pflichten dieser KJM-Mitglieder gehört, da die Kenntnis des Beitrags Voraussetzung für die sachverständige Beurteilung der Wirkung desselben auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. August 2013 - OVG 6 S 27.13 -, juris Rn. 5, und vom 13. März 2013 - OVG 6 S 4.13 -, juris Rn. 15 f.).
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus VG Berlin, 18.05.2018 - 27 K 512.14
    Die Beklagte hat entgegen diesbezüglicher Auflagen des Gerichts nicht mitgeteilt, woher sie weiß, dass die betreffenden KJM-Mitglieder den Beitrag jeweils vor der Sitzung gesichtet haben, mithin die Quelle ihres scheinbaren Wissens nicht benannt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. März 2000 - 9 B 518.99 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04

    Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches

    Auszug aus VG Berlin, 18.05.2018 - 27 K 512.14
    Die Behauptung der Beklagten, die betreffenden Mitglieder der KJM hätten den umstrittenen Beitrag vor der genannten Sitzung gesichtet, stellt eine ohne greifbare Anhaltspunkte ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung dar (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. März 2013 - 2 B 22.12 -, juris Rn. 19, und vom 14. Juni 2005 - 2 B 108.04 -, juris. Rn. 9).
  • VG Berlin, 25.09.2012 - 27 A 248.08

    Vorlage einer Sendung nach ihrer Ausstrahlung bei der FSF

    Auszug aus VG Berlin, 18.05.2018 - 27 K 512.14
    Die den Verstoß feststellende Beanstandung und die Festlegung der Sendezeit sind rechtlich unselbständige Teile einer einheitlichen, vom Gesetzgeber als "Beanstandung" bezeichneten (Aufsichts-)Maßnahme (vgl. Urteil der Kammer vom 25. September 2012 - VG 27 A 248.08 -, juris Rn. 36 f., und ferner OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2014 - OVG 11 B 10.12 -, juris Rn. 98).
  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 B 22.12

    Disziplinargerichtsverfahren; Verfahrensmangel; Beweisantrag; Ablehnung; neues

    Auszug aus VG Berlin, 18.05.2018 - 27 K 512.14
    Die Behauptung der Beklagten, die betreffenden Mitglieder der KJM hätten den umstrittenen Beitrag vor der genannten Sitzung gesichtet, stellt eine ohne greifbare Anhaltspunkte ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung dar (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. März 2013 - 2 B 22.12 -, juris Rn. 19, und vom 14. Juni 2005 - 2 B 108.04 -, juris. Rn. 9).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 2 A 10894/13

    Unzureichende Trennung von Fernsehprogramm und Werbung

    Auszug aus VG Berlin, 18.05.2018 - 27 K 512.14
    Das von der Beklagten angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. April 2014 - 2 A 10894/13 - (juris insbesondere Rn. 44 f.) steht dieser Bewertung schon deswegen nicht entgegen, weil dieses Urteil nicht Entscheidungen der KJM, sondern Entscheidungen der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) betrifft.
  • VG Hannover, 08.07.2014 - 7 A 4679/12

    Fernsehsendung; Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen; Gewalt; Jugendschutz;

    Auszug aus VG Berlin, 18.05.2018 - 27 K 512.14
    Denn es ist nicht mangels gegenteiliger Anhaltspunkte, d.h. ohne weiteres, anzunehmen, dass Mitglieder der KJM, die an einer Entscheidung der KJM mitgewirkt haben, das betreffende Angebot vor der Entscheidung tatsächlich in Augenschein genommen haben, wenn ihnen - wie hier unterstellt wird - vor der Entscheidung ein Mitschnitt des Angebots übersandt worden ist (a.M. VG München, Urteil vom 16. April 2015 - M 17 K 13.1601 -, juris Rn. 59 f., und VG Hannover, Urteil vom 8. Juli 2014 - 7 A 4679/12 -, juris Rn. 51 ff., die die Frage der - vorherigen - Sichtung des Angebots durch die entscheidenden KJM-Mitglieder ohne Begründung als verfahrensrechtliche Frage ansehen).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 11 B 10.12

    Jugendmedienschutzrechtliche Aufsichtsmaßnahme gegenüber Rundfunkveranstalter;

    Auszug aus VG Berlin, 18.05.2018 - 27 K 512.14
    Die den Verstoß feststellende Beanstandung und die Festlegung der Sendezeit sind rechtlich unselbständige Teile einer einheitlichen, vom Gesetzgeber als "Beanstandung" bezeichneten (Aufsichts-)Maßnahme (vgl. Urteil der Kammer vom 25. September 2012 - VG 27 A 248.08 -, juris Rn. 36 f., und ferner OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2014 - OVG 11 B 10.12 -, juris Rn. 98).
  • VG München, 16.04.2015 - M 17 K 13.1601

    Keine Chance gegen die Anordnung einer Sendezeitbeschränkung

  • BVerwG, 31.05.2017 - 6 C 10.15

    Altersstufe; Anbieter; Ausstrahlungszeitpunkt; Eignung;

  • VG Schleswig, 11.10.2023 - 11 A 185/21

    Seven.One Entertainment Group GmbH gegen Landesmedienanstalt erfolgreich -

    Ob diese - wohl zu - allgemein gehaltenen Ausführungen ausreichen können, kann hier allerdings dahinstehen (vgl. umfassend hierzu VG Berlin, Beschluss vom 18. Mai 2018 - 27 K 512.14 -, juris).
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