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VG Berlin, 18.10.2016 - 8 K 50.16 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 18 Abs 1 WoBindG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1993 - 14 A 2306/89
Klagebegehren; Öffentlich gefördert; Verpflichtungsklage; Richtige Klageart; …
Auszug aus VG Berlin, 18.10.2016 - 8 K 50.16
Bei der begehrten Bestätigung handelt es sich um einen feststellenden Verwaltungsakt, da sie nach § 18 Abs. 1 Satz 2 WoBindG in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht verbindlich und damit auf eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 14 A 2306/89 -, juris, Rn. 43).
- VG Berlin, 23.03.2017 - 8 K 73.16
Förderung des Wohnungsbaues
Sofern in gerichtlichen Entscheidungen auf den Zeitpunkt der Antragstellung abgestellt wurde (vgl. VG Berlin, Urteil vom 18. Oktober 2016 - VG 8 K 50.16 -, juris, Rz. 24; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 12. Januar 2012 - OVG 5 B 3.09 -, juris, Rz. 18), lässt sich daraus kein Rückschluss für das vorliegende Verfahren ziehen. - VG Berlin, 29.08.2019 - 8 K 269.17 Sofern in gerichtlichen Entscheidungen auf den Zeitpunkt der Antragstellung abgestellt wurde (vgl. VG Berlin, Urteil vom 18. Oktober 2016 - VG 8 K 50.16 -, juris, Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 12. Januar 2012 - OVG 5 B 3.09 -, juris, Rn. 18), lässt sich daraus kein Rückschluss für das vorliegende Verfahren ziehen.