Rechtsprechung
VG Berlin, 18.12.2013 - 29 K 98.13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,39759) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 25 Abs 5 S 3 AufenthG, § 25 Abs 5 S 4 AufenthG, § 48 Abs 2 AufenthG, § 78 Abs 1 S 4 AufenthG, § 55 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthV
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Ausstellung eines Ausweisersatzes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.02.2012 - 1 B 22.11
Ausnahme von der Titelerteilungssperre nach bestandskräftiger Ablehnung eines …
Auszug aus VG Berlin, 18.12.2013 - 29 K 98.13
Auch dass wegen Passlosigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 AufenthG eingeräumte Ermessen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 1 B 22.11 -, juris Rdnr. 4) ist im vorliegenden Fall, in dem die nicht in zumutbarer Weise behebbare Passlosigkeit gerade Ursache der langfristigen Duldung ist, zwingend zu Gunsten des Klägers auszuüben.