Rechtsprechung
VG Berlin, 19.01.2010 - 27 K 200.09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 Abs 1 RdFunkGebStVtr BE, § 1 Abs 2 RdFunkGebStVtr BE, § 2 Abs 2 RdFunkGebStVtr BE
Gebührenpflicht für Fernseher; DVB-T Empfang unmöglich (Set-Top-Box entwendet) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gebührenpflichtikeit für ein funktionstüchtiges Fernsehgerät trotz Abmeldung aufgrund Abhandenkommen des DVBT-Receivers und in Ermangelung eines Kabelanschlusses; Gesetzliche Definition des Tatbestandsmerkmals "Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Rundfunkgebühr auch nach Diebstahl des DVBT-Empfängers
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Fernsehgebühren trotz fehlender Empfangsmöglichkeit
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
DVBT- Empfänger geklaut? - Berliner kann angeblich nicht mehr fernsehen, muss aber Gebühren zahlen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Rundfunkgebühr auch nach Diebstahl des DVBT-Empfängers
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rundfunkgebühr besteht auch nach Diebstahl des DVB-T-Empfängers - Maßgebend für Gebührenpflicht ist allein das Vorhandensein eines zum Empfang von Fernsehsendungen tauglichen Geräts