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   VG Berlin, 19.02.2018 - 19 K 444.17   

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https://dejure.org/2018,5566
VG Berlin, 19.02.2018 - 19 K 444.17 (https://dejure.org/2018,5566)
VG Berlin, Entscheidung vom 19.02.2018 - 19 K 444.17 (https://dejure.org/2018,5566)
VG Berlin, Entscheidung vom 19. Februar 2018 - 19 K 444.17 (https://dejure.org/2018,5566)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Denkmalrechtliche Entscheidung zur Illumination eines Baudenkmals ist immer Einzelfall

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Denkmalrechtliche Entscheidung zur Illumination eines Baudenkmals ist immer Einzelfall

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Denkmalrechtliche Entscheidung zur Illumination eines Baudenkmals ist immer Einzelfall

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen

    Auszug aus VG Berlin, 19.02.2018 - 19 K 444.17
    Damit ist eine Wiederholungsgefahr, die konkret sein muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 1989 - 1 B 166/88 -, juris Rn. 7), im in besonderer Weise von den Umständen des Einzelfalls bestimmten denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren indes nicht zur Überzeugung des Gerichts dargetan.

    Allein die (behauptete) Wahrscheinlichkeit, dass die Klägerin abseits einer Situation mit im Wesentlichen gleichen tatsächlichen Umständen mit gleichartigen Rechtsbeeinträchtigungen oder der Anwendung derselben Rechtsgrundsätze durch die Behörde rechnen muss, reicht für eine Wiederholungsgefahr indes nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 1989, a.a.O., Rn. 7).

  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr.

    Auszug aus VG Berlin, 19.02.2018 - 19 K 444.17
    Ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Versagungsbescheides ist wegen Wiederholungsgefahr gegeben, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (st.Rspr. des BVerwG, etwa Beschluss vom 12. Oktober 2006 - 4 C 12.04 -, juris Rn. 8 m.w.N.).

    Hiernach bleibt ungewiss, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse eintreten wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsaktes (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2006, a.a.O., Rn. 8).

  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11

    Strafvollzug (Haftraumunterbringung; gemeinsame Unterbringung; Nichtraucher;

    Auszug aus VG Berlin, 19.02.2018 - 19 K 444.17
    Zum anderen kann sich die Klägerin auch nicht auf eine typischerweise kurzfristige Erledigung berufen, wenn sie diese - wie hier - durch eine kurzfristige Antragstellung selbst herbeigeführt hat bzw. sich zurechnen lassen muss (zu diesem Rechtsgedanken in der umgekehrten Konstellation vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2013 - 2 BvR 67/11 -, juris Rn. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2007 - 2 N 19.06

    Genehmigung zum Anbau eines Glasvordaches an einem denkmalgeschützten Haus

    Auszug aus VG Berlin, 19.02.2018 - 19 K 444.17
    Auch in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist anerkannt, dass bei der Prüfung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals "Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen" (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Alt. 1 DSchG Bln) eine Abwägung der Denkmalschutzinteressen mit den gegenläufigen privaten Interessen vorzunehmen ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2007 - OVG 2 N 19.06 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 6 C 47.06

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Netzbetreiber; Diensteanbieter; Gleichbehandlung;

    Auszug aus VG Berlin, 19.02.2018 - 19 K 444.17
    Dass die in Streit stehende Entscheidung nach den Umständen des Einzelfalls ergangen ist, steht einer Wiederholungsgefahr deshalb noch nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 6 C 47/06 -, juris Rn. 14).
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