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   VG Berlin, 19.04.2012 - 3 K 1153.10 V   

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https://dejure.org/2012,90184
VG Berlin, 19.04.2012 - 3 K 1153.10 V (https://dejure.org/2012,90184)
VG Berlin, Entscheidung vom 19.04.2012 - 3 K 1153.10 V (https://dejure.org/2012,90184)
VG Berlin, Entscheidung vom 19. April 2012 - 3 K 1153.10 V (https://dejure.org/2012,90184)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4a FreizügG/EU, § 5 Abs 6 S 2 FreizügG/EU, Art 5 EGRL 86/2003, Art 6 EGRL 86/2003, Art 7 EGRL 86/2003
    Familiennachzug eines daueraufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines daueraufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen auf Nachzug seiner drittstaatsangehörigen Kernfamilie in das Bundesgebiet; Erteilung eines Visums zum Familiennachzug

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RL 2003/86/EG Art. 4 Abs. 1 S. 1 Bst. c, FreizügigG/EU § 4a
    Familienzusammenführung, Unionsbürger, drittstaatsangehörige Familienmitglieder, Familiennachzug, Familienzusammenführungsrichtlinie, Daueraufenthaltsberechtigte, Daueraufenthaltsrecht, Drittstaatsangehörige, drittstaatsangehöriger Ehegatte, Ehegattennachzug, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Erteilung von Visa kann sich direkt aus Familienzusammenführungsrichtlinie ergeben

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 10.06.2011 - C-155/11

    Mohammad Imran - Vorabentscheidungsersuchen - Erledigung

    Auszug aus VG Berlin, 19.04.2012 - 3 K 1153.10
    Die grundsätzliche Frage, ob das Erfordernis einfacher deutscher Sprachkenntnisse in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG überhaupt mit Art. 7 Abs. 2 FZRL vereinbar wäre, braucht deshalb im vorliegenden Verfahren nicht vertieft zu werden (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 1 C 9/10 - Rn. 3, juris und InfAuslR 2012, 59 sowie die Stellungnahme der Europäische Kommission vom 4. Mai 2011, Sj.g 540657 im Verfahren C- 155/11 PPU, Mohammad Imran).

    Integrationsmaßnahmen müssten angemessen sein und dürften nicht als Mechanismus funktionieren, das Richtlinienziel, nämlich die Begünstigung der Familienzusammenführung, zu beeinträchtigen (Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 4. Mai 2011, a. a. O.; Rn. 29 f.).

  • BVerwG, 28.10.2011 - 1 C 9.10

    Kostenverteilung nach Erledigungserklärung; Erfordernis deutscher

    Auszug aus VG Berlin, 19.04.2012 - 3 K 1153.10
    Die grundsätzliche Frage, ob das Erfordernis einfacher deutscher Sprachkenntnisse in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG überhaupt mit Art. 7 Abs. 2 FZRL vereinbar wäre, braucht deshalb im vorliegenden Verfahren nicht vertieft zu werden (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 1 C 9/10 - Rn. 3, juris und InfAuslR 2012, 59 sowie die Stellungnahme der Europäische Kommission vom 4. Mai 2011, Sj.g 540657 im Verfahren C- 155/11 PPU, Mohammad Imran).
  • EuGH, 04.03.2010 - C-578/08

    Chakroun - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Begriff

    Auszug aus VG Berlin, 19.04.2012 - 3 K 1153.10
    Der Begriff "Sozialhilfe" ist so auszulegen, dass er sich auf eine Hilfe bezieht, die einen Mangel an ausreichenden festen und regelmäßigen Einkünften ausgleicht, nicht aber auf eine Hilfe, die es erlaubt, außergewöhnliche und unvorhergesehene Bedürfnisse zu befriedigen (EuGH, Urteil vom 4. März 2010, C- 578/08, Rhimou Chakroun, InfAuslR 2010, 221 ff. ).
  • EuGH, 03.03.2011 - C-203/10

    Auto Nikolovi - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Gebrauchte Autoteile -

    Auszug aus VG Berlin, 19.04.2012 - 3 K 1153.10
    Auf solche Bestimmungen kann sich der Einzelne nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vor den nationalen Gerichten gegenüber dem Staat berufen, wenn der Staat die Richtlinie nicht fristgemäß oder unzulänglich in nationales Recht umgesetzt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 3. März 2011 - C- 203/10 - Nr. 61, juris m. w. N.).
  • OVG Berlin, 31.01.2003 - 3 B 4.02

    D (A), Mazedonier, Minderjährige, Sonstige Familienangehörige,

    Auszug aus VG Berlin, 19.04.2012 - 3 K 1153.10
    Gegen belastende Verwaltungsakte einer deutschen Auslandsvertretung findet kein Widerspruchsverfahren statt, weil die Auslandsvertretungen mit dem Auswärtigen Amt eine einheitliche oberste Bundesbehörde gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VwGO bilden (Fehrenbacher in: HTK-AuslR, § 71 AufenthG, zu Abs. 2; vgl. auch OVG Berlin, InfAuslR 2003, 275 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - 3 B 9.08

    Visa; Visum; Ehegattennachzug; Kindernachzug; Kamerun; Abschiebungshindernis

    Auszug aus VG Berlin, 19.04.2012 - 3 K 1153.10
    Damit stünden den beiden Klägern und Herrn O...pro Person ein Zimmer bzw. 17, 66 qm anteilige Wohnfläche zur Verfügung, was nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln als ausreichend angesehen wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. März 2010 - 3 B 9.08 - Rn. 27, juris m. w. N.; sowie Nr. 2.4.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 2 AufenthG, abgedruckt bei Renner, a. a. O., § 2 AufenthG).
  • VG Berlin, 09.12.2014 - 14 K 137.13

    Versagung eines Visums

    Das Verwaltungsgericht Berlin (3. Kammer) hat in einem der vorliegenden Klage vergleichbaren Verfahren, welches den Ehegatten- und Kindernachzug nigerianischer Kläger zu ihrem nach § 4a des Freizügigkeitsgesetzes/EU (-FreizügG/EU-) daueraufenthaltsberechtigten nigerianischen Ehemann bzw. Vater betraf, mit Urteil vom 19. April 2012 (VG 3 K 1153.10 V) bereits die Auffassung vertreten, dass weder das Freizügigkeitsgesetz/ EU noch das Aufenthaltsgesetz eine Regelung für den vorliegend in Rede stehenden Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen zu Drittstaatsangehörigen enthalten, wenn der Zusammenführende - was hier unstreitig auch für den Vater der Klägerin gilt - allein die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten nach § 4a FreizügG/EU innehat.
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