Rechtsprechung
VG Berlin, 19.07.2018 - 71 K 5.18 PVB |
Volltextveröffentlichungen (3)
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§ 14 Abs 3 BPersVG, § 69 Abs 2 BPersVG, § 77 Abs 1 BPersVG, § 77 Abs 2 BPersVG, § 75 Abs 3 Nr 14 BPersVG
Absehen von der Stellenausschreibung; Beachtlichkeit der Begründung der Zustimmungsverweigerung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Zustimmungsverweigerung (un)beachtlich?
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung des Personalrats
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 62 PV 2.16
Umfang der Mitbestimmung des Personalrats - Feststellungsantrag des Personalrats
Auszug aus VG Berlin, 19.07.2018 - 71 K 5.18
Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. Beschuss vom 25. Mai 2016 - OVG 60 PV 11.15 -, Beschluss vom 28. September 2016 - OVG 62 PV 2.16 - jeweils nach juris), der die Kammer folgt, ist der konkrete Feststellungsantrag zulässig, auch wenn die Besetzung des Dienstpostens vollzogen ist.Der Antrag ist auch zulässig, soweit der Antragsteller eine Feststellung begehrt, dass der Beteiligte das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers verletzt "hat" (vgl OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2016 - 62 PV 2.16 - juris Rdnr. 18).
Wie das OVG Berlin-Brandenburg bereits mit Beschluss vom 29. September 2016 (OVG 62 PV 2.16 - juris, Rdnr. 27 ff.) festgestellt hat, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Mitbestimmung an eine gesetzlich oder behördlich vorgeschriebene bzw. praktizierte Ausschreibung anknüpft, unabhängig davon, ob die Ausnahme von der Ausschreibung zwingend vorgeschrieben oder im Ermessen der Dienstbehörde steht.
- BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 38.93
Personalvertretungsrecht: Informationspflicht des Personalrats, Verweigerung der …
Auszug aus VG Berlin, 19.07.2018 - 71 K 5.18
Der Personalrat darf sich aber auch in Fällen, die nicht unter § 77 Abs. 2 BPersVG fallen, nicht auf eine bloße formelhafte Begründung oder auf die Wiedergabe des Wortlautes eines gesetzlichen Versagungsgrundes beschränken, sondern muss den Bezug zum konkreten Einzelfall erkennbar machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1996 - 6 P 38.93 - Altvater, Bundespersonalvertretungsgesetz § 69 Rdnr. 25 m.w.N.).Im vorliegenden Fall handelt es sich auch nicht um eine bloße Versetzung, bei der "nach Lage der Dinge" für eine Ausschreibung von vornherein kein Anlass besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 6 P 10.09 - juris; Beschluss vom 29. Januar 1996 - 6 P 38.93 - juris).
- BVerwG, 14.01.2010 - 6 P 10.09
Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung.
Auszug aus VG Berlin, 19.07.2018 - 71 K 5.18
Das Bundesverwaltungsgericht hat zum Mitbestimmungstatbestand ausgeführt (vgl. Beschluss vom 14. Januar 2010 - 6 P 10.09 - juris, Rn. 23ff.):.Im vorliegenden Fall handelt es sich auch nicht um eine bloße Versetzung, bei der "nach Lage der Dinge" für eine Ausschreibung von vornherein kein Anlass besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 6 P 10.09 - juris; Beschluss vom 29. Januar 1996 - 6 P 38.93 - juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 60 PV 11.15
Einstellung; Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit; Badmanager; Berliner …
Auszug aus VG Berlin, 19.07.2018 - 71 K 5.18
Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. Beschuss vom 25. Mai 2016 - OVG 60 PV 11.15 -, Beschluss vom 28. September 2016 - OVG 62 PV 2.16 - jeweils nach juris), der die Kammer folgt, ist der konkrete Feststellungsantrag zulässig, auch wenn die Besetzung des Dienstpostens vollzogen ist.Die erkennende Kammer (vgl. Beschluss vom 30. August 2017 - VG 71 K 8.16 PVB -) folgt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschuss vom 6. Dezember 1994 - 6 P 35.92 - juris, vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Mai 2016 - OVG 60 PV 11.15 - juris).
- BVerwG, 03.03.2016 - 5 PB 31.15
Offensichtlich fehlender Grund für Zustimmungsverweigerung des Personalrats
Auszug aus VG Berlin, 19.07.2018 - 71 K 5.18
Der Dienststelle ist es hingegen verwehrt, die angegebene Begründung einer Schlüssigkeitsprüfung zu unterziehen und die einzelnen Gründe für ihre Richtigkeit zu untersuchen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 2016 - 5 PB 31.15 - juris).
- VG Düsseldorf, 24.06.2021 - 39 K 1251/20
- VG Berlin, 03.07.2019 - 71 K 9.18
Beachtliche Weigerung des Personalrats, einer Versetzung zuzustimmen; …
Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. Beschluss vom 19. Juli 2018 - VG 71 K 5.18 PVB) ist ein konkreter Feststellungsantrag nur dann unzulässig, wenn die abgebrochene Mitbestimmung in Bezug auf den Einzelfall nicht mehr fortgeführt oder nachgeholt werden kann. - VG Berlin, 11.02.2022 - 72 K 12.20 An der Wertung, die Berufung auf Art. 33 Abs. 2 GG und eine danach nötige Ausschreibung sei offensichtlich verfehlt, ist die Fachkammer nicht durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 19. Juli 2018 - VG 71 K 5.18 PVB - gehindert.