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   VG Berlin, 20.01.2017 - 12 L 18.17 V   

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VG Berlin, 20.01.2017 - 12 L 18.17 V (https://dejure.org/2017,1224)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.01.2017 - 12 L 18.17 V (https://dejure.org/2017,1224)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. Januar 2017 - 12 L 18.17 V (https://dejure.org/2017,1224)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

    Auszug aus VG Berlin, 20.01.2017 - 12 L 18.17
    Vielmehr endet dann der Rechtsgrund für den Aufenthalt der Eltern (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9/12 - juris Rdn. 20).

    Ob die Antragstellerin zu 1 nach einer Einreise einen Flüchtlingsstatus geltend machen könnte, hat außer Betracht zu bleiben, denn das Nachzugsrecht des § 36 Abs. 1 AufenthG der Eltern dient allein dem Schutz des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings und seinem Interesse an der Familieneinheit mit seinen Eltern, nicht jedoch eigenständigen Interessen der Eltern (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 a.a.O. Rdn. 21) oder gar der Geschwister (VG Berlin, Beschluss vom 5. März 2015 - VG 15 L 73.15 V).

  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus VG Berlin, 20.01.2017 - 12 L 18.17
    Das Erfordernis des Familiennachzugs muss dabei durch nicht vorhersehbare Umstände begründet sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1997 - 1 C 22.96 -, InfAuslR 1998, S. 161 [162]; VG Berlin, Urteil vom 11. Dezember 2009 - VG 13 K 20.09 V -).
  • VG Berlin, 26.07.2016 - 12 L 252.16

    Visa zum Zwecke des Familiennachzugs

    Auszug aus VG Berlin, 20.01.2017 - 12 L 18.17
    Es fehlt bereits am Vorliegen eines Anordnungsgrundes (so bereits Beschluss der Kammer vom 26. Juli 2016 - VG 12 L 252.16 V - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2011 - 3 B 17.10

    Iran; Berufung; Visum; Härte; außergewöhnlich (verneint); Krankheit; Erkrankung;

    Auszug aus VG Berlin, 20.01.2017 - 12 L 18.17
    Die Besonderheiten des Einzelfalles müssen nach Art und Schwere so ungewöhnlich und groß sein, dass die Folgen der Visumsversagung unter Berücksichtigung des Zwecks der Nachzugsvorschriften, die Herstellung und Wahrung der Familieneinheit zu schützen, sowie des Schutzgebots des Art. 6 GG schlechthin unvertretbar sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Dezember 2011 - OVG 3 B 17.10 -, juris, Rdn. 23).
  • VG Berlin, 30.01.2019 - 20 K 538.17

    Erteilung von Visa zum Zwecke des Familiennachzugs

    Das Erfordernis des Familiennachzugs muss durch nicht vorhersehbare Umstände begründet worden sein (VG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2017 - VG 12 L 18.17 V -, juris Rn. 9).
  • VG Berlin, 18.01.2018 - 6 L 36.18

    Visum zum Familiennachzug bis zum Eintritt der Volljährigkeit

    Ein Anordnungsgrund lässt sich entgegen der Auffassung des Beigeladenen auch nicht mit der Begründung verneinen, der Anspruch der Antragstellerin gemäß § 36 Abs. 1 AufenthG bestehe nur noch für einen sehr kurzen Zeitraum (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 1. März 2017 - VG 6 L 240.17 V - EA S. 4 f.; a.A. VG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2017 - VG 12 L 18.17 V - EA S. 3).
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