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   VG Berlin, 20.02.2018 - 27 L 546.17   

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VG Berlin, 20.02.2018 - 27 L 546.17 (https://dejure.org/2018,5794)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.02.2018 - 27 L 546.17 (https://dejure.org/2018,5794)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 27 L 546.17 (https://dejure.org/2018,5794)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2015 - 13 A 1072/12

    Zulässigkeit einer medienaufsichtlichen Beanstandung gegenüber einem

    Auszug aus VG Berlin, 20.02.2018 - 27 L 546.17
    Dabei ist es für die Begründung des Beschlusses der KJM als ausreichend anzusehen, wenn diese der von der zuständigen Landesmedienanstalt vorgelegten Beschlussvorlage einschließlich einer darin enthaltenen Begründung des vorgeschlagenen Beschlusses durch Bezugnahme zustimmt und eine solche Bezugnahme und der Wille, sich die Begründung der Beschlussvorlage zu eigen zu machen, aus der Niederschrift über den Beschluss der KJM oder aus sonstigen Unterlagen klar und unmissverständlich hervorgehen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2015 - 13 A 1072/12 -, juris Rn. 43, unter Verweis u. a. auf OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2014, a. a. O., Rn. 83 f.).

    Gewöhnliche, an die Öffentlichkeit gerichtete und für jedermann zum Abruf bereitstehende Internetseiten stellen Telemedien-Angebote in diesem Sinne dar (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2015 - 13 A 1072/12 -, juris Rn. 58).

    Geringere Anforderungen werden nach § 7 Abs. 2 TMG an die in §§ 8 bis 10 TMG geregelten anderen Anbieter (u. a. Access-Provider, Host-Provider) gestellt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2015 - 13 A 1072/12 -, juris Rn. 71).

    Nach den Grundsätzen zur Link-Haftung haftet derjenige, der durch Verlinkung auf eine andere Domain dort verfügbare Inhalte über seine Domain zugänglich macht, für die dortigen Inhalte jedenfalls dann wie für eigene Inhalte, wenn er sich die Verlinkung erkennbar zu eigen macht (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2015 - 13 A 1072/12 -, juris Rn. 74 f. m. w. N.; VG Würzburg, Urteil vom 23. Februar 2017 - W 3 K 16.1292 -, juris Rn. 112 f. m. w. N.).

    Die KJM, deren Entscheidungen und Begründungen insoweit als sachverständige Äußerungen anzusehen sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2015 - 13 A 1072/12 -, juris Rn. 61 m. w. N.; zu § 5 Abs. 1 JMStV auch VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2009 - VG 27 A 61.07 -, juris Rn. 37 ff., 41), bewertet das T...-Angebot unter beispielhafter Darstellung von am 21. September 2016 frei zugänglichen, verlinkten Beiträgen, in denen A... mit anderen Darstellern u. a. in Vorschaubildern beim Anal- und Oralverkehr abgebildet wird, wobei die Geschlechtsmerkmale in Großaufnahme in den Bildmittelpunkt gerückt werden, oder in denen sexuelle Vorgänge unter Ausklammerung sonstiger menschlicher Bezüge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund gerückt und diese überdeutlich, detailliert und unverfremdet gezeigt werden, als einfach pornografisch.

    Es wäre daher nicht ausreichend gewesen, diese zum Entfernen einzelner Verlinkungen, Texte oder eingebetteter Videos aufzufordern (anders offenbar in OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2015 - 13 A 1072/12 -, juris Rn. 90 ff.; BayVGH, Urteil vom 19. September 2013 - 7 B 12.2358 -, juris Rn. 37 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 11 B 10.12

    Jugendmedienschutzrechtliche Aufsichtsmaßnahme gegenüber Rundfunkveranstalter;

    Auszug aus VG Berlin, 20.02.2018 - 27 L 546.17
    Deren Beschlussfassung erfolgte gemäß § 14 Abs. 5 Satz 3 JMStV zulässigerweise durch den 3. Prüfausschuss Telemedien (4. Amtsperiode) im schriftlichen Verfahren anstelle der KJM, da der Ausschuss einstimmig entschieden hatte (vgl. zum Verfahren OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2014 - OVG 11 B 10.12 -, juris Rn. 76 ff., 79 ff.).

    Dabei ist es für die Begründung des Beschlusses der KJM als ausreichend anzusehen, wenn diese der von der zuständigen Landesmedienanstalt vorgelegten Beschlussvorlage einschließlich einer darin enthaltenen Begründung des vorgeschlagenen Beschlusses durch Bezugnahme zustimmt und eine solche Bezugnahme und der Wille, sich die Begründung der Beschlussvorlage zu eigen zu machen, aus der Niederschrift über den Beschluss der KJM oder aus sonstigen Unterlagen klar und unmissverständlich hervorgehen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2015 - 13 A 1072/12 -, juris Rn. 43, unter Verweis u. a. auf OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2014, a. a. O., Rn. 83 f.).

    Wie in den Begründungen der Beschlussvorlagen der Antragsgegnerin vom 31. Mai 2017, auf die die Entscheidungen des Prüfausschusses der KJM Bezug nehmen und die allein maßgeblich sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2014, a. a. O., Rn. 84), belegt durch Beispiele aufgezeigt wird, enthielten beide Angebote am 21. September 2016 Verlinkungen zu anderen Internetseiten, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) jeweils mit Beschlüssen vom 31. Januar 2007, vom 25. Juli 2012 und vom 15. August 2013 in Teil C der Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen wurden oder mit diesen im Wesentlichen inhaltsgleich sind, und machten diese frei zugänglich.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 4 L 103/16

    Verpflichtung zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten für eine

    Auszug aus VG Berlin, 20.02.2018 - 27 L 546.17
    Die streitgegenständlichen Angebote, die entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte enthalten, sind allgemein zugängliche Telemedien, da sie von einer unbestimmten Vielzahl von Personen aufgerufen werden können (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Mai 2017 - 4 L 103/16 -, juris Rn. 26 m. w. N.).

    Hierunter ist in Anlehnung an § 3 Nr. 10 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ein fortgesetzt und planmäßig betriebenes Angebot anzusehen, was lediglich (private) Gelegenheitsanbieter ausschließt; auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es nicht an (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Mai 2017, a. a. O., Rn. 28 ff. m. w. N.; ferner BT-Drs. 13/7385, S. 21, zu § 6 Teledienstegesetz a. F., dem heutigen § 5 TMG).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2015 - 13 A 1215/12

    Überprüfung einer Beanstandungs- und Untersagungsverfügung nach dem

    Auszug aus VG Berlin, 20.02.2018 - 27 L 546.17
    Auf Mehrdeutigkeit beruhende Unklarheiten über den Inhalt des Verwaltungsakts gehen immer zulasten der Behörde, weshalb ein Verwaltungsakt bei Unklarheiten zu Gunsten des Betroffenen auszulegen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2015 - 13 A 1215/12 -, juris Rn. 56 ff. m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2012 - BVerwG 9 C 7/11 -, juris Rn. 18).

    Insbesondere lassen die Bescheide nicht im Unklaren, ob etwa erst die Menge des vorhandenen Materials (vgl. z. B. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2015 - 13 A 1215/12 -, juris Rn. 67 ff.) oder ein Zusammenspiel aus zwei Verbotsverfügungen (vgl. zu §§ 5 und 6 JMStV: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2013 - OVG 11 S 63.11 -, BA S. 2) den Verstoß ausmacht und entsprechende Maßnahmen verlangt.

  • VG Berlin, 28.01.2009 - 27 A 61.07

    Verstoß gegen die JMStV-Bestimmungen durch Ausstrahlung einer Folge der

    Auszug aus VG Berlin, 20.02.2018 - 27 L 546.17
    Die KJM, deren Entscheidungen und Begründungen insoweit als sachverständige Äußerungen anzusehen sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2015 - 13 A 1072/12 -, juris Rn. 61 m. w. N.; zu § 5 Abs. 1 JMStV auch VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2009 - VG 27 A 61.07 -, juris Rn. 37 ff., 41), bewertet das T...-Angebot unter beispielhafter Darstellung von am 21. September 2016 frei zugänglichen, verlinkten Beiträgen, in denen A... mit anderen Darstellern u. a. in Vorschaubildern beim Anal- und Oralverkehr abgebildet wird, wobei die Geschlechtsmerkmale in Großaufnahme in den Bildmittelpunkt gerückt werden, oder in denen sexuelle Vorgänge unter Ausklammerung sonstiger menschlicher Bezüge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund gerückt und diese überdeutlich, detailliert und unverfremdet gezeigt werden, als einfach pornografisch.

    Die KJM, deren Entscheidungen und Begründungen insoweit als sachverständige Äußerungen anzusehen sind (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2017, a. a. O., Rn. 35; VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2009 - VG 27 A 61.07 -, juris Rn. 37 ff., 41) hat hier unter beispielhafter Darstellung von am 21. September 2016 frei zugänglichen Texten bzw. eingebundenen Videos die Angebote als entwicklungsbeeinträchtigend eingestuft, da sie eine sexual-ethische Desorientierung bei Kindern und Jugendlichen auslösen oder begünstigen könnten.

  • BVerwG, 31.05.2017 - 6 C 10.15

    Altersstufe; Anbieter; Ausstrahlungszeitpunkt; Eignung;

    Auszug aus VG Berlin, 20.02.2018 - 27 L 546.17
    Bei der Beurteilung der Eignung ist grundsätzlich auf die schwächeren und noch nicht so entwickelten Mitglieder der jeweiligen Altersgruppe abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2017 - 6 C 10/15 -, juris Rn. 36 ff. m. w. N.).

    Die KJM, deren Entscheidungen und Begründungen insoweit als sachverständige Äußerungen anzusehen sind (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2017, a. a. O., Rn. 35; VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2009 - VG 27 A 61.07 -, juris Rn. 37 ff., 41) hat hier unter beispielhafter Darstellung von am 21. September 2016 frei zugänglichen Texten bzw. eingebundenen Videos die Angebote als entwicklungsbeeinträchtigend eingestuft, da sie eine sexual-ethische Desorientierung bei Kindern und Jugendlichen auslösen oder begünstigen könnten.

  • VG Berlin, 21.09.2011 - 27 L 60.11

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Aufsichtsmaßnahme wegen Jugendgefährdung

    Auszug aus VG Berlin, 20.02.2018 - 27 L 546.17
    Einer weiteren Konkretisierung im jeweiligen Bescheidtenor bedurfte es daher hier nicht (vgl. zur Bestimmtheit auch VG Berlin, Beschluss vom 21. September 2011 - VG 27 L 60.11 -, juris Rn. 39).
  • VG Düsseldorf, 20.03.2012 - 27 K 6228/10

    Jugendschutzrechtliche Haftung eines Domaininhabers

    Auszug aus VG Berlin, 20.02.2018 - 27 L 546.17
    Vielmehr können diese Änderungen ohne größeren Aufwand rückgängig gemacht werden, so dass der Untersagung rechtswidrigen Verhaltens in der Vergangenheit besondere verhaltenssteuernde Wirkung zukommt, indem sie eine Rückkehr zu gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßenden Zuständen auch für die Zukunft verbietet (vgl. zu Beanstandungen VG Minden, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 7 K 2881/14 -, juris Rn. 172; VG Hamburg, Urteil vom 21. August 2013 - 9 K 1879/12 -, juris Rn. 45 f.; VG Karlsruhe, Urteil vom 25. Juli 2012 - 5 K 3496/10 -, juris Rn. 41; VG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 2012 - 27 K 6228/10 -, juris Rn. 54 f.).
  • VG Karlsruhe, 25.07.2012 - 5 K 3496/10

    Haftung eines Domaininhabers für den Inhalt verlinkter pornografischer Seiten

    Auszug aus VG Berlin, 20.02.2018 - 27 L 546.17
    Vielmehr können diese Änderungen ohne größeren Aufwand rückgängig gemacht werden, so dass der Untersagung rechtswidrigen Verhaltens in der Vergangenheit besondere verhaltenssteuernde Wirkung zukommt, indem sie eine Rückkehr zu gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßenden Zuständen auch für die Zukunft verbietet (vgl. zu Beanstandungen VG Minden, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 7 K 2881/14 -, juris Rn. 172; VG Hamburg, Urteil vom 21. August 2013 - 9 K 1879/12 -, juris Rn. 45 f.; VG Karlsruhe, Urteil vom 25. Juli 2012 - 5 K 3496/10 -, juris Rn. 41; VG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 2012 - 27 K 6228/10 -, juris Rn. 54 f.).
  • VG München, 26.07.2012 - M 17 K 11.6112

    Telemedien; Pornografie; Entwicklungsbeeinträchtigung

    Auszug aus VG Berlin, 20.02.2018 - 27 L 546.17
    Diese Regelungen sind nicht bereits deshalb unzulässig, weil sie sich als gesetzeskonkretisierende Verwaltungsakte darstellen, die ein unmittelbar geltendes Verbot für den Einzelfall konkretisieren und es mit Zwangsmitteln vollziehbar machen (vgl. VG München, Urteil vom 26. Juli 2012 - M 17 K 11.6112 -, juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 19.09.2013 - 7 B 12.2358

    Die Pflicht der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zur Begründung ihrer

  • VG Minden, 14.12.2016 - 7 K 2881/14

    Prüfausschüsse können bei Einstimmigkeit anstelle der KJM über Verstoß gegen

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

  • BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01

    Pornographie im Rundfunk

  • VG Hamburg, 21.08.2013 - 9 K 1879/12

    Verstoß eines Internetangebots gegen den Jugendmedienschutz - Verantwortlichkeit

  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

  • BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 88.97

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Zugriff auf Postsendungen

  • VG Würzburg, 23.02.2017 - W 3 K 16.1292

    Feststellung von jugendgefährdenden Inhalten

  • BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 7.11

    Abwasserbeitrag; kommunaler Abgabenbescheid; rechtsstaatliches

  • VG Kassel, 08.06.2017 - 1 K 573/13

    Die Klägerin wendet sich gegen einen aufsichtlichen Bescheid der Beklagten. Bei

  • VG Hamburg, 21.08.2013 - 9 K 507/11

    Verstoß eines Internetangebots gegen den Jugendmedienschutz - Anbietereigenschaft

  • VG Cottbus, 15.10.2020 - 8 K 2831/17

    Jugendschutzrecht

    VG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 27 L 546.17 -, juris.

    Insoweit erweist es sich nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung als ausreichend, wenn die KJM der von der zuständigen Landesmedienanstalt vorgelegten Beschlussvorlage durch Bezugnahme zustimmt und der Wille, sich die Begründung der Beschlussvorlage "zu eigen" zu machen aus der Niederschrift über den Beschluss der KJM oder sonstigen Unterlagen klar und unmissverständlich hervorgeht (vgl. für Einzelheiten auch zum Verfahren der Beschlussfassung im Übrigen: OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2015 - 13 A 1072/12 -, juris Rn. 36 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2014 - OVG 11 B 10.12 -, juris Rn. 83 f.; Bayerischer VGH, Urteil vom 19. September 2013 - 7 BV 13.196 -, juris Rn. 38 ff.; VG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2019 - 27 K 93.16 -, juris Rn. 62; Beschluss vom 20. Februar 2018 - 27 L 546.17 -, juris Rn. 34 ff.; VG München, Urteil vom 17. Oktober 2017 - M 17 K 15.5610 -, juris Rn. 49 ff.; VG Kassel, Urteil vom 8. Juni 2017 - 1 K 573/13.KS -, juris Rn. 33 ff.).

    Nach den auch im Medienrecht zur Anwendung kommenden, von der Rechtsprechung zu § 184 Strafgesetzbuch entwickelten Kriterien, sind Darstellungen einfach pornografisch in diesem Sinne, wenn sie unter Hintansetzung sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rücken und ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abzielen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - 6 C 13/01 -, juris Rn. 47 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 21. Juni 1990 - 1 StR 477/89 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 27 L 546.17 -, juris Rn. 55).

    Nicht erforderlich ist dagegen, dass sämtliche Teile des Angebotes vom Anbieter auch selbst gestaltet und verwaltet werden (vgl. VG Berlin, VG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2019 - 27 K 93.16 -, juris Rn. 51; Beschluss vom 20. Februar 2018 - 27 L 546.17 -, juris Rn. 40; VG Kassel, Urteil vom 8. Juni 2017 - 1 K 573/13.KS -, juris Rn. 50; VG Hamburg, Urteil vom 21. August 2013 - 9 K 507/11 -, juris Rn. 29; Urteil vom 29. Februar 2012 - 9 K 138/09 -, juris Rn. 34; Urteil vom 4. Januar 2012 - 4 K 262/11 -, juris Rn. 53; VG Karlsruhe, Urteil vom 25. Juli 2012 - 5 K 3496/10 -, juris Rn. 31).

    Zwar weist der Prozessbevollmächtigte der Klägerin zutreffend darauf hin, dass unter diesen weiten Anbieterbegriff auch der Domaininhaber (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Juni 2015 - 13 A 1072/12 -, juris Rn. 72; VG Karlsruhe, Urteil vom 25. Juli 2012 - 5 K 3496/10 -, juris Rn. 31; VG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 2012 - 27 K 6228/10 -, juris Rn. 35) sowie die im Impressum einer Seite genannten Personen (VG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2019 - 27 K 93.16 -, juris Rn. 51; Beschluss vom 20. Februar 2018 - 27 L 546.17 -, juris Rn. 40; VG Kassel, Urteil vom 8. Juni 2017 - 1 K 573/13.KS -, juris Rn. 51 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 21. August 2013 - 9 K 507/11 -, juris Rn. 30) fallen.

    Dies schließt es indes nicht aus, auch andere Personen als Anbieter anzusehen, soweit sich nach Würdigung aller Umstände des Einzelfalls ergibt, dass ihnen (ebenfalls) Einfluss auf Einzelheiten der inhaltlichen Gestaltung zu kommt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 27 L 546.17 -, juris Rn. 43; VG Hamburg, Urteil vom 21. August 2013 - 9 K 507/11 -, juris Rn. 32 ff.).

    Ungeachtet dessen legen auch die gesetzlichen Bestimmungen eher die gegenteilige Auffassung nah, lässt sich doch § 59 Abs. 4 RStV und § 7 Abs. 1 TMG entnehmen, dass vor allem der inhaltlich Verantwortliche Adressat von Maßnahmen sein soll (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 27 L 546.17 -, juris Rn. 41).

    Vor diesem Hintergrund kann eine Untersagung auch dann noch Sinn haben, wenn der Verstoß bereits beseitigt ist, da ihr eine verhaltenssteuernde Wirkung insoweit zukommt, als sie eine Rückkehr zu gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßenden Zuständen auch für die Zukunft verbietet (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 27 L 546.17 -, juris Rn. 66; für die medienaufsichtsrechtliche Beanstandung vgl. auch: OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Juni 2015 - 13 A 1072/12 -, juris Rn. 86; VG München, Urteil vom 12. Oktober 2017 - M 17 K 15.5610 -, juris Rn. 47 f.).

    Auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es nicht an (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Mai 2017 - 4 L 103/16 -, juris Rn. 28 ff. m.w.N.; VG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2019 - 27 K 93.16 -, juris Rn. 117; Beschluss vom 20. Februar 2018 - 27 L 546.17 -, juris Rn. 59).

  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1414/20

    Jugendmedienschutz im Internet - Untersagung von pornografischen

    vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 27 L 546.17 -, juris, Rn. 63 m.w.N.
  • VG Berlin, 21.05.2019 - 27 K 93.16

    Maßnahmen gegen einen Betreiber einer Facebook- Seite wegen jugendgefährdendem

    Unter diesen weiten Anbieterbegriff fallen jedenfalls die Domaininhaber sowie die im Impressum einer Internetseite genannten Personen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2018 - VG 27 L 546.17 -, juris, Rn. 40; VG Kassel, Urteil vom 8. Juni 2017 - 1 K 573/13.KS -, juris, Rn. 50; VG Hamburg, Urteil vom 21. August 2013 - 9 K 507/11 -, juris, Rn. 29 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 4. Januar 2012 - 4 K 262/11 -, juris, Rn. 53; VG Halle, Urteil vom 1. Juni 2016 - 7 A 92/15 HAL -, juris, Rn. 19 m.w.N.).

    Dabei ist es für die Begründung des Beschlusses der KJM als ausreichend anzusehen, wenn diese der von der zuständigen Landesmedienanstalt vorgelegten Beschlussvorlage einschließlich einer darin enthaltenen Begründung des vorgeschlagenen Beschlusses durch Bezugnahme zustimmt und eine solche Bezugnahme und der Wille, sich die Begründung der Beschlussvorlage zu eigen zu machen, aus der Niederschrift über den Beschluss der KJM oder aus sonstigen Unterlagen klar und unmissverständlich hervorgeht (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2015 - 13 A 1072/12 -, juris Rn. 43; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2014 - OVG 11 B 10.12 -, juris, Rn. 83 f.; BayVGH, Urteil vom 19. September 2013 - 7 B 12.2358 -, juris, Rn. 26; VG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2018 - VG 27 L 546.17 -, juris, Rn. 35).

    Dadurch, dass die jeweiligen Zustimmungsformulare den Prüffall durch Bezeichnung des Angebots, Nennung der Anbieter und eines Aktenzeichens sowie Angabe der Beklagten als zuständige Landesmedienanstalt konkret bezeichnen, ist unschädlich, dass der die Zustimmung enthaltende Satz selbst (auch nicht durch Bezugnahme auf die soeben beschriebene Betreffzeile) weder ein Datum des Beschlussvorschlags nennt noch die konkrete Landesmedienanstalt bezeichnet (vgl. so bereits VG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2018 - VG 27 L 546.17 -, juris, Rn. 36; VG Kassel, Urteil vom 8. Juni 2017 - 1 K 573/13.KS -, juris, Rn. 38 ff.).

    Diese Begriffsbestimmung kann auf § 7 Abs. 1 JMStV übertragen werden, so dass als geschäftsmäßig ein fortgesetzt und planmäßig betriebenes Angebot anzusehen ist, was lediglich (private) Gelegenheitsanbieter ausschließt; auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es nicht an (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Mai 2017 - 4 L 103/16 -, juris, Rn. 28 ff. m.w.N.; VG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2018 - VG 27 L 546.17 -, juris, Rn. 59; ferner BT-Drs. 13/7385, S. 21 zu § 6 Teledienstegesetz a.F.; Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner/Cole/Wagner, Rundfunkstaatsvertrag Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Ordner III, Teil C, 67. AL Oktober 2016, § 7 JMStV Rn. 7; Liesching in: Beck'scher Online-Kommentar JMStV, 16. Aufl. 2017, § 7 Rn. 2; Gutknecht in: Bornemann/Erdemir, JMStV, 1. Aufl. 2017, § 7 Rn. 8; Erdemir in: Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 3. Aufl. 2015, § 7 JMStV Rn. 7).

  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1416/20

    Jugendmedienschutz im Internet: Untersagung von pornografischen Internetangeboten

    vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 27 L 546.17 -, juris, Rn. 63 m.w.N.
  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1415/20
    vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 27 L 546.17 -, juris, Rn. 63 m.w.N.
  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3904/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

    vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 27 L 546.17 -, juris, Rn. 63 m.w.N.
  • VG Berlin, 28.08.2019 - 27 L 164.19

    Unwirksamkeitserklärung der Anerkennung einer Einrichtung als

    Dabei ist es für die Begründung des Beschlusses der KJM als ausreichend anzusehen, wenn diese der von der zuständigen Landesmedienanstalt vorgelegten Beschlussvorlage einschließlich einer darin enthaltenen Begründung des vorgeschlagenen Beschlusses durch Bezugnahme zustimmt und eine solche Bezugnahme und der Wille, sich die Begründung der Beschlussvorlage zu eigen zu machen, aus der Niederschrift über den Beschluss der KJM oder aus sonstigen Unterlagen klar und unmissverständlich hervorgeht (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2015 - 13 A 1072/12 - juris Rn. 43; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2014 - OVG 11 B 10.12 - juris Rn. 83 f.; BayVGH, Urteil vom 19. September 2013 - 7 B 12.2358 - juris Rn. 26; VG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2018 - VG 27 L 546.17 - juris Rn. 35).
  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3905/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

    vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 27 L 546.17 -, juris, Rn. 63 m.w.N.
  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3906/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

    vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 27 L 546.17 -, juris, Rn. 63 m.w.N.
  • VG Neustadt, 25.04.2018 - 5 L 364/18

    Brandruine in der Rheinstraße in Landau darf abgerissen werden

    Auf Mehrdeutigkeit beruhende Unklarheiten über den Inhalt des Verwaltungsakts gehen zulasten der Behörde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2015 - 13 A 1215/12 -, juris; BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 9 C 7/11 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 27 L 546.17 -, juris).
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