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   VG Berlin, 20.05.2008 - 2 A 28.07   

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VG Berlin, 20.05.2008 - 2 A 28.07 (https://dejure.org/2008,20073)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.05.2008 - 2 A 28.07 (https://dejure.org/2008,20073)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 2 A 28.07 (https://dejure.org/2008,20073)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückforderung staatlicher Parteienfinanzierung; Zuwendung in From von Mitgliedsbeiträgen oder rechtmäßig erlangten Spenden; Festsetzung der staatlichen Mittel an die Parteien nach Vorlage des Rechenschaftsberichts für das vorangegangene Jahr; Inhaltliche ...

  • archive.org PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    NPD muss staatliche Mittel zurückzahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    NPD muss staatliche Mittel zurückzahlen - Rechenschaftsberichte waren unrichtig

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94

    Ehrenamtliche Parteileistungen

    Auszug aus VG Berlin, 20.05.2008 - 2 A 28.07
    Unbeschadet der den Parteien offen stehenden Möglichkeit, diesen Wert nachrichtlich mitzuteilen (vgl. § 27 Abs. 3 PartG 1994), um die Transparenz der Rechnungslegung zu erhöhen, sind derartige Leistungen weder im Rahmen von § 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PartG 1994 als Zuwendung, namentlich als Spende, noch bei der Bestimmung der relativen Obergrenze nach § 18 Abs. 5 Satz 1 PartG 1994 i.V.m. § 24 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und Nr. 7 PartG 1994 berücksichtigungsfähig (BVerfGE 104, 287 [BVerfG 06.12.2001 - 2 BvE 3/94] ).

    Ein weiter gehender Regelungsgehalt kommt § 26 Abs. 4 Satz 1 PartG 1994 nicht zu (BVerfGE 104, 287 [BVerfG 06.12.2001 - 2 BvE 3/94] ).

    Sie ist eine Sondervorschrift, deren normativer Gehalt nicht über den der allgemeinen Regelung des § 26 Abs. 4 Satz 2 PartG hinausreicht; ihre Funktion ist klarstellender Art (BVerfGE 104, 287 [BVerfG 06.12.2001 - 2 BvE 3/94] ).

  • BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03

    Rechenschaftsbericht

    Auszug aus VG Berlin, 20.05.2008 - 2 A 28.07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 111, 54 ff. [BVerfG 17.06.2004 - 2 BvR 383/03] ) entspricht nur ein materiell richtiger Rechenschaftsbericht den Vorschriften des Fünften Abschnitts des Parteiengesetzes; nur ein solcher Rechenschaftsbericht darf Grundlage einer Festsetzung staatlicher Mittel nach § 23 Abs. 4 Satz 1, § 19 Abs. 4 Satz 3 PartG 1994 sein.

    Bei dieser Entscheidung hat der Präsident des Deutschen Bundestages weder einen Beurteilungs- noch einen Ermessensspielraum, sie ist also in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar (BVerfGE 111, 54 [BVerfG 17.06.2004 - 2 BvR 383/03] ; OVG Berlin, OVGE 24, 69 ).

    Denn der Fall der Klägerin ist mit dem von ihr angeführten Fall der Beigeladenen zu 2., deren hessischer Landesverband seinerzeit Kapitalvermögen im Ausland angelegt hatte, was über Jahre in den Rechenschaftsberichten nicht ausgewiesen wurde (vgl. hierzu BVerfGE 111, 54 ff. [BVerfG 17.06.2004 - 2 BvR 383/03] ; OVG Berlin, OVGE 24, 69 ff.), schon deshalb nicht vergleichbar, weil es sich dort um Fehler in der Vermögensrechnung (§ 24 Abs. 4 PartG 1994) handelte.

  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

    Auszug aus VG Berlin, 20.05.2008 - 2 A 28.07
    Ferner geben sie Auskunft über die gesellschaftliche Verwurzelung einer Partei (vgl. BVerfGE 85, 264 [BVerfG 09.04.1992 - 2 BvE 2/89] ).

    Denn dem System der staatlichen Teilfinanzierung, das auf dem Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien basiert (vgl. BVerfGE 85, 264 [BVerfG 09.04.1992 - 2 BvE 2/89] ), ist es wesensimmanent, dass die Existenz einer Partei nicht von der Bewilligung staatlicher Mittel abhängen darf.

  • BVerwG, 26.07.2006 - 6 C 20.05

    Anonyme Spende, Leistungsbescheid, Partei, Parteienfinanzierung, politische

    Auszug aus VG Berlin, 20.05.2008 - 2 A 28.07
    Dem muss auf der anderen Seite dadurch Rechnung getragen werden, dass die Angaben der für die Untergliederungen handelnden Personen der Gesamtpartei zugerechnet werden (vgl. BVerwGE 126, 254 ).

    Auch in diesem Zusammenhang muss sie sich die Kenntnis ihres Landesverbandes Thüringen bzw. die Kenntnis des ehemaligen Vorsitzenden dieses Landesverbandes von den Umständen der vermeintlichen Spenden entgegenhalten lassen (vgl. BVerwGE 126, 254 ).

  • BFH, 09.05.2007 - XI R 23/06

    Aufwandsspenden an politische Partei

    Auszug aus VG Berlin, 20.05.2008 - 2 A 28.07
    Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass es hierbei an einer tatsächlichen Vermögenseinbuße auf Seiten des Dienstleisters fehlt, der lediglich Zeit und Arbeitskraft aufwendet und allenfalls auf zusätzliches Einkommen verzichtet (vgl. BFH, Urteil vom 9. Mai 2007 - XI R 23/06 - [...], Rn. 9, m.w.N.).

    Ein entsprechendes Erfordernis ist weder dem Parteiengesetz noch dem Einkommenssteuergesetz (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 9. Mai 2007 - XI R 23/06 - [...] ) zu entnehmen.

  • VGH Bayern, 06.04.2001 - 4 B 00.334
    Auszug aus VG Berlin, 20.05.2008 - 2 A 28.07
    Denn die Frist, bei der es sich um eine Entscheidungsfrist handelt (BVerwGE 70, 356 ff.), begann hier frühestens nach Abschluss der Anhörung der Klägerin (vgl. zu diesem Gesichtspunkt allgemein: BVerwG, Urteil vom 20. September 2001 - 7 C 6.01 - BayVBl. 2002, 314; VGH München, Urteil vom 6. April 2001 - 4 B 00.334 - BayVBl. 2002, 80 ) und damit am 9. November 2006 zu laufen.
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur

    Auszug aus VG Berlin, 20.05.2008 - 2 A 28.07
    Die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Erstattungspflichtigen von den tatsächlichen Voraussetzungen der die Rücknahme auslösenden Rechtswidrigkeit genügt, auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der Rechtswidrigkeit der zurückgenommenen Verwaltungsakte kommt es nicht an (BVerwGE 105, 354 [BVerwG 13.11.1997 - 3 C 33/96] , m.w.N.).
  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 91.82

    Vertriebene - Vertriebenenausweis - Entziehung - Voraussetzungen

    Auszug aus VG Berlin, 20.05.2008 - 2 A 28.07
    Das Tatbestandsmerkmal des "Erwirkens" setzt ein zweck- und zielgerichtetes Handeln voraus, das auf eine Rechtsfolge gerichtet ist (vgl. BVerwGE 68, 159 [BVerwG 28.10.1983 - 8 C 91/82] ).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VG Berlin, 20.05.2008 - 2 A 28.07
    Denn die Frist, bei der es sich um eine Entscheidungsfrist handelt (BVerwGE 70, 356 ff.), begann hier frühestens nach Abschluss der Anhörung der Klägerin (vgl. zu diesem Gesichtspunkt allgemein: BVerwG, Urteil vom 20. September 2001 - 7 C 6.01 - BayVBl. 2002, 314; VGH München, Urteil vom 6. April 2001 - 4 B 00.334 - BayVBl. 2002, 80 ) und damit am 9. November 2006 zu laufen.
  • OLG Köln, 10.11.2004 - 2 U 168/03

    Insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung bei Konzernverrechnungsklausel

    Auszug aus VG Berlin, 20.05.2008 - 2 A 28.07
    Ohne dieses - bereits nach materiellen Recht ( § 388 BGB ) bestehende - Bestimmtheitserfordernis könnten auch die Wirkungen der Aufrechnung im Sinne des § 389 BGB nicht festgestellt werden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24. November 2004 - 2 U 168/03 - NJW 2005, 1127 ; BFHE 182, 276 m.w.N.; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 288 Rn. 1).
  • BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94

    Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von

  • FG Baden-Württemberg, 04.11.2003 - 14 K 140/03

    Betriebseinnahme durch als Spende abzugsfähigen Honorarverzicht; Einkommensteuer

  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZB 44/07

    Aufrechnung mit rechtswegfremder Gegenforderung

  • BFH, 04.02.1997 - VII R 50/96

    Aufrechnung und Abrechnungsbescheid sind wirksam, auch wenn das Finanzamt die

  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01

    Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist;

  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2010 - 1 K 60.09

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltskosten des Beigeladenen;

    Die Beteiligten streiten um die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in folgender Angelegenheit: Die Erinnerungsführerin war Klägerin des Ausgangsverfahrens VG 2 A 28.07; sie wandte sich gegen einen im Zusammenhang mit der staatlichen Parteienfinanzierung stehenden Widerrufs- und Rückforderungsbescheid des Präsidenten des Deutschen Bundestages über einen Betrag von 869.353,89 Euro.

    Der Erinnerungsgegner bzw. die seinerzeitige Beigeladene zu 13. hat im Ausgangsverfahren VG 2 A 28.07 dem Grunde nach einen Anspruch auf Erstattung der durch die Prozessvertretung entstandenen Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erworben (s. dazu unter 1.).

    Die Vertretung der seinerzeitigen Beigeladenen zu 13. in der Verwaltungsstreitsache VG 2 A 28.07 hätte auch von einem Liquidator, der nicht Volljurist ist, bei sachgerechter Arbeitsweise einem Rechtsanwalt übertragen werden müssen bzw. hätte von einer lediglich geschäftserfahrenen Person ohne fremden (rechtlichen) Beistand nicht sachgerecht erledigt werden können.

    Dieser Streitwert ist maßgeblich geblieben, nachdem das Verwaltungsgericht den Antrag der Erinnerungsführerin vom 26. November 2008 auf (gesonderte) Festsetzung des Wertes der anwaltlichen Tätigkeit (§ 33 Abs. 1 RVG) des Erinnerungsgegners für die damalige Beigeladene zu 13. mit Beschluss vom 29. Januar 2009 (VG 2 A 28.07), bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 8. Mai 2009 (OVG 3 L 15.09), abgelehnt hatte.

  • BVerfG, 11.11.2013 - 2 BvR 547/13

    Erfolgloser Antrag der NPD auf Wiederholung einer einstweiligen Anordnung gegen

    Jedoch ist die Frage nicht geklärt, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat (vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2008 - 2 A 28.07 -, juris Rn. 80).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2011 - 3a B 2.11

    Parteien; Parteienfinanzierung; Spenden; Spendenannahmeverbot; rechtswidrig

    Aus der Formulierung des § 49a Abs. 2 Satz 2 VwVfG folgt, dass der Wegfall der Bereicherung nur dann anzunehmen ist, wenn der Begünstigte sich hierauf "beruft", weshalb er die - in seiner Sphäre liegenden - Umstände, aus denen der Wegfall der Bereicherung folgen soll, selbst substantiiert dartun muss, sofern sie nicht bereits bekannt sind (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 49a Rdnr. 14, vgl. VG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2008 - 2 A 28.07 -).
  • VG Berlin, 08.12.2009 - 2 K 126.09

    FDP muss Strafzahlungen wegen Möllemann-Spenden leisten

    Für die Berücksichtigung außergewöhnlicher Umstände verbleibt hier kein Raum; insoweit liegt der vorliegende Fall auch anders als der mit Urteil der Kammer vom 20. Mai 2008 - VG 2 A 28.07 - (juris Rn. 77 ff.) entschiedene, in dem es nicht um einen Anspruchsverlust nach § 23a Abs. 1 Satz 1 PartG 1994 ging.
  • VG Berlin, 15.05.2009 - 2 K 39.09

    Strafzahlung gegen NPD in Höhe von ca. 1,27 Mio. Euro rechtmäßig

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Streitakte und den Verwaltungsvorgang sowie die Streitakte des Verfahrens VG 2 A 28.07 mit Beiakten Bezug genommen; diese haben vorgelegen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Beratung.
  • VG Berlin, 20.09.2018 - 2 K 284.16

    Rückforderung staatlicher Parteienfinanzierung

    Dabei bedürfen Vereinbarungen über Erstattungsansprüche nicht der Schriftform (vgl. VG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2008 - VG 2 A 28.07 - juris Rn. 47 ff., insbesondere Rn. 53 und 57; nachgehend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2010 - OVG 3 N 107.08 - juris).

    Das Handeln von Parteiuntergliederungen ist der Bundespartei wegen der Gliederung von Parteien in Gebietsverbände gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 PartG 1994 zuzurechnen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2008 - VG 2 A 28.07 - juris Rn. 74 m.w.N. zur Rspr. des BVerwG).

  • VG Berlin, 03.12.2010 - 2 K 108.10

    Weitere Strafzahlung gegen NPD in Höhe von 33.000 Euro rechtmäßig

    Dem muss auf der anderen Seite dadurch Rechnung getragen werden, dass auch das "Wissen" der für die Untergliederungen handelnden Personen der Gesamtpartei zugerechnet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2006 - BVerwG 6 C 20/05 - VG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2008 - VG 2 A 28.07 -, beide: [...]).
  • VG Berlin, 12.08.2021 - 2 K 155.18
    Ausgehend von dieser Rechtslage hat die erkennende Kammer bereits mehrfach zu sog. Dienstleistungs- und Aufwandsspenden entschieden (vgl. Urteil vom 20. Mai 2008 - VG 2 A 28.07 -, juris Rn. 53; Urteil vom 20. September 2018 - VG 2 K 284.16 -, juris Rn. 26).
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