Rechtsprechung
VG Berlin, 20.07.2017 - 6 L 162.17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 2 Abs 1 Nr 1 WoZwEntfrG BE, § 5 Abs 2 WoZwEntfrG BE, Art 15 EGRL 31/2000, Art 2 EGRL 46/94, § 2 S 1 Nr 1 TMG
Auskunftsanspruch über persönliche Daten von Nutzern einer Onlineplattform wegen des Verdachts der Zweckentfremdung von Wohnraum - kanzlei.biz
Auskunftspflichtiger bei Webseiten zu Vermittlung privater Unterkünfte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)
Ferienwohnungen: Vermietungsportal muss keine Auskunft geben
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ferienwohnungen - Vermietungsportal muss keine Auskunft geben
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vermietungsportal von Ferienwohnungen muss keine Auskunft geben - Auskunftsverlangen gegenüber von Dienstanbietern im Sinne des Telemediengesetzes
Wird zitiert von ... (5)
- VG München, 12.12.2018 - M 9 K 18.4553
Airbnb Ireland muss Identität von Gastgebern preisgeben
Mit der auf "Unterkünfte in München" bezogenen Auskunftsanordnung ist demnach ein zuständigkeitsbegründender Anknüpfungspunkt, nämlich ein Bezug zu einzelnen, im Stadtgebiet gelegenen Wohneinheiten und damit zu unbeweglichem Vermögen, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG, hergestellt, womit auch die entsprechende Vermittlertätigkeit Anordnungen der Beklagten unterworfen werden kann (ebenso VG Berlin, U.v. 14.3.2018 - 6 K 676.17 - juris; B.v. 20.7.2017 - 6 L 162.17 - juris; vgl. für die gerichtliche Zuständigkeit auch VG München, B.v. 15.12.2017 - M 9 X 17.5450 - juris).Diesbezüglich wird zunächst auf die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Berlin (U.v. 14.3.2018 - 6 K 676.17 - juris; B.v. 20.7.2017 - 6 L 162.17 - juris) zur Vereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG und mit der RL 2000/31/EG bzw. mit dem zu ihrer Umsetzung ergangenen Telemediengesetz Bezug genommen; die Kammer macht sich die dortigen Erwägungen zu eigen.
- VG Berlin, 14.03.2018 - 6 K 676.17
Auskunftspflicht von Diensteanbietern zu Berliner Ferienwohnungen
Mit rechtskräftigem Beschluss vom 20. Juli 2017 - VG 6 L 162.17 - gab das Gericht dem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes statt.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakte, die Gerichtsakte des Verfahrens VG 6 L 162.17 und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
Auf den Beschluss der Kammer vom 20. Juli 2017 - VG 6 L 162.17 -, juris Rn. 38-41 wird ergänzend Bezug genommen.
Auf die Gründe des Beschlusses vom 20. Juli 2017 - VG 6 L 162.17 - wird ergänzend Bezug genommen.
Auf den Beschluss vom 20. Juli 2017 - VG 6 L 162.17 -, juris Rn. 46 wird insoweit ergänzend Bezug genommen, da der Widerspruchsbescheid hierzu keine erheblichen Erwägungen enthält.
Auf den Beschluss vom 20. Juli 2017 - VG 6 L 162.17 -, juris Rn. 42 wird insoweit Bezug genommen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2021 - 5 B 9.18
Auskunft zu einer Onlineplattform aufgrund des Zweckentfremdungsrechts
Hierbei handelt es sich um eine tatbestandliche Voraussetzung des Eingriffs, nicht um eine Frage des Auswahlermessens (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. Juli 2017 - 6 L 162.17 -, juris Rn. 34 ).Davon geht im Zusammenhang mit den Auskunftspflichten auch Art. 15 Abs. 2 ECRL aus, der "Anbieter von Diensten" und "Nutzer ihres Dienstes, mit denen sie Vereinbarungen über die Speicherung geschlossen haben", gegenüberstellt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. Juli 2017, a.a.O., juris Rn. 39).
Damit setzt der Landesgesetzgeber voraus, dass der Diensteanbieter selbst die Internetseite betreibt und über Administratorenrechte verfügt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. Juli 2017 - VG 6 L 162.17 - juris Rn. 41).
- VG Freiburg, 20.05.2020 - 4 K 5017/19
Auskunftsersuchen wegen Zweckentfremdung der Wohnung
Den Streitwert für den Antrag gegen die Auskunfts- und Vorlageverpflichtung in Ziffer 1 des Bescheids bemisst die Kammer mangels anderweitiger Anhaltspunkte mit dem Auffangwert von 5.000,- EUR (vgl. § 52 Abs. 2 GKG; ebenso VG Berlin, Urt. v. 20.07.2017 - 6 L 162.17 -, juris Rn. 55). - VG München, 12.12.2018 - M 9 K 18.2459
Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter iSd …
Mit undatiertem Schreiben, bei der Beklagten eingegangen am 5. März 2018, antwortete die A. Deutschland und verwies auf die Zuständigkeit der Klägerin sowie auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts B. (Az. VG 6 L 162.17).