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   VG Berlin, 20.07.2018 - 4 L 403.17   

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VG Berlin, 20.07.2018 - 4 L 403.17 (https://dejure.org/2018,22812)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.07.2018 - 4 L 403.17 (https://dejure.org/2018,22812)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. Juli 2018 - 4 L 403.17 (https://dejure.org/2018,22812)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2017 - 1 S 32.17

    Spielhallenerlaubnis - vorläufige Teilnahme an der Sachprüfung im Sonderverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2018 - 4 L 403.17
    Zwar erlischt diese Fiktion nicht bereits mit der Bekanntgabe der Versagungsentscheidung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2017 - OVG 1 S 32.17 -, juris Rn. 19 ff.).

    Doch richtet sich im Falle der der Behörde möglichen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2017, a.a.O., Rn. 25) Anordnung der sofortigen Vollziehung der Versagungsentscheidung nach dem Mindestabstandsumsetzungsgesetz der vorläufige Rechtsschutz gegen die belastende Wirkung, die in der Zerstörung der Erlaubnisfiktion liegt, nach § 80 Abs. 5 VwGO.

    Dem steht es nicht entgegen, dass die Behörde hierfür eine Formulierung gewählt hat - "sofortige Vollziehung des aus Ziffer 1 und 2 des angefochtenen Bescheids resultierenden Ausschlusses von der Teilnahme an den weiteren Entscheidungsstufen des Sonderverfahrens" -, die zunächst nur auf die weitere Teilnahme im Sonderverfahren hindeutet, diesbezüglich jedoch vorläufiger Rechtsschutz nur nach § 123 VwGO statthaft ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2017, a.a.O., Rn. 3 ff.).

    Die gewerblichen Interessen der Antragstellerin im Hinblick auf die Versagung der jeweiligen Spielhallenerlaubnis richten sich auf die Aufrechterhaltung der aufschiebenden Wirkung ihres hiergegen erhobenen Rechtsbehelfs insofern, als mit dem Entfallen der aufschiebenden Wirkung der Antragsgegner nicht (mehr) gehindert ist, tatsächliche Folgerungen aus dem dann genehmigungslosen Spielhallenbetrieb zu ziehen, insbesondere deren Schließung durchzusetzen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2017, a.a.O., Rn. 22).

    Hieran durfte die Behörde zwar zunächst keine Vollzugsmaßnahmen knüpfen, da sie die Antragsablehnung im Ausgangsbescheid noch nicht für sofort vollziehbar erklärt hatte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2017 - OVG 1 S 32.17, juris Rn. 18 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15

    Untersagung des weiteren Betriebs einer Spielhalle wegen Fehlens einer

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2018 - 4 L 403.17
    Grundsätzlich ist eine Abwägung der Folgen, die bei einem Aufschub der Maßnahmen für die Dauer des Rechtsstreits zu befürchten sind, und denjenigen, welche demgegenüber bei der Antragstellerin wegen des Sofortvollzugs eintreten würden, vorzunehmen (VGH Mannheim, Beschlüsse vom 13. Juli 2015 - 6 S 679/15 -, juris Rn. 27, und vom 8. Februar 2017 - 6 S 768/16 -, juris Rn. 14).

    Diese Interessen an einer zumindest zeitweiligen Aufrechterhaltung des Betriebs müssen hier jedoch hinter dem Gemeinwohlinteresse an einer effektiven Bekämpfung und Eindämmung der Spielsucht durch eine zeitnahe Umsetzung der diesem Zweck dienenden Regelungen des neuen Spielhallenrechts zurückstehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 7 ME 105/13 -, juris Rn. 37; VGH Mannheim, Beschluss vom 13. Juli 2015, a.a.O., Rn. 27).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2018 - 4 L 403.17
    Sie sind weder in Bezug auf die Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin noch im Hinblick auf Grundrechte bedenklich (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - BVerwG 8 C 6.15 -, juris Rn. 19 ff., 33 ff., 66 ff.).

    Nachdem der Gesetzgeber durch das Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken Anreize zum überlangen Verweilen von Spielern in einer Spielhalle beseitigen durfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016, a.a.O. Rn. 69), fehlt es an Anhaltpunkten dafür, dass eine offensichtlich aufenthaltsverlängernde Ausnahme vom Rauchverbot in Spielhallen von Verfassungs wegen geboten sein könnte.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 6 S 768/16

    Sofortige Vollziehung der Untersagung des Betriebs von Spielhallen

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2018 - 4 L 403.17
    Grundsätzlich ist eine Abwägung der Folgen, die bei einem Aufschub der Maßnahmen für die Dauer des Rechtsstreits zu befürchten sind, und denjenigen, welche demgegenüber bei der Antragstellerin wegen des Sofortvollzugs eintreten würden, vorzunehmen (VGH Mannheim, Beschlüsse vom 13. Juli 2015 - 6 S 679/15 -, juris Rn. 27, und vom 8. Februar 2017 - 6 S 768/16 -, juris Rn. 14).

    Dass die Folgen der Schließungsverfügung aufgrund des angeordneten Sofortvollzugs früher eintreten als im Falle einer aufschiebenden Wirkung, ist zumutbar (VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Februar 2017, a.a.O., Rn. 14).

  • BVerwG, 07.01.2016 - 1 A 3.15

    Anhörung; "Bad Standing"; Begründung; Belohnung; Chapter; Ehrenkodex;

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2018 - 4 L 403.17
    Diesem ist nach dem Willen des Gesetzgebers deswegen erhebliche Bedeutung beizumessen und die Schließung einer nicht erlaubnisfähigen Spielhalle auch dann vorgesehen, wenn den gegenläufigen privaten Interessen im Einzelfall beachtliches Gewicht zukommt (OVG Saarlouis, Urteil vom 27. April 2016 - 1 A 3.15 -, juris Rn. 99).

    Insoweit ist zu bedenken, dass der Antragstellerin nicht die weitere Gewerbeausübung als solche, sondern nur der konkrete Betrieb untersagt worden ist (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 27. April 2016, a.a.O., Rn. 95).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2017 - 10 S 47.17

    Zuweisung eines Telekombeamten; Begründungsanforderungen bezüglich der

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2018 - 4 L 403.17
    Dazu gehört es insbesondere, dass sie sich in aller Regel nicht lediglich auf eine Wiederholung der den Verwaltungsakt tragenden Gründe, auf eine bloße Wiedergabe des Textes des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO oder auf lediglich formelhafte, abstrakte und letztlich inhaltsleere Wendungen, namentlich solche ohne erkennbaren Bezug zu dem konkreten Fall, beschränken darf (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2017 - OVG 10 S 47.17 -, juris Rn. 5).

    Die vielfache Nutzung eines solchen Textbausteines besagt dabei lediglich, dass sich der Antragsgegner in einer Vielzahl von Fällen zu einer jeweils in gleicher Weise begründeten ausnahmsweisen Anordnung des Sofortvollzuges entschlossen hat, was bei einer Vergleichbarkeit der jeweils zugrundeliegenden Sachverhalte dem Grundsatz der Gleichbehandlung entspricht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2017, a.a.O., Rn. 6).

  • BVerwG, 09.10.2012 - 7 VR 10.12

    Anhörung; Ausbau; Ausführungsplanung; Ausschreibung; Baudurchführung;

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2018 - 4 L 403.17
    Denn für die hinreichende inhaltliche Bestimmtheit reicht es aus, wenn sich die Regelung aus dem gesamten Inhalt des Bescheides unzweifelhaft erkennen lässt (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - BVerwG 7 VR 10.12 -, juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13

    Anhaltspunkt für ein auf die Verhinderung des Betriebs gerichtetes Ermessen im

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2018 - 4 L 403.17
    Diese Interessen an einer zumindest zeitweiligen Aufrechterhaltung des Betriebs müssen hier jedoch hinter dem Gemeinwohlinteresse an einer effektiven Bekämpfung und Eindämmung der Spielsucht durch eine zeitnahe Umsetzung der diesem Zweck dienenden Regelungen des neuen Spielhallenrechts zurückstehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 7 ME 105/13 -, juris Rn. 37; VGH Mannheim, Beschluss vom 13. Juli 2015, a.a.O., Rn. 27).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2018 - 4 L 403.17
    Dabei gilt ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 39 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.09.1992 - 1 B 127.92

    Gewerberecht: Teiluntersagung durch Beschäftigungsverbot bezüglich eines

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2018 - 4 L 403.17
    Denn bei Unzuverlässigkeit einer juristischen Person gerade wegen des festgestellten negativen Einflusses des Geschäftsführers kommt eine Teil-Gewerbeuntersagung in Gestalt eines Beschäftigungsverbotes für den bisherigen Geschäftsführer in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 1992 - BVerwG 1 B 127.92 -, juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 1 S 9.17

    Spielhalle; wesentliche bauliche Veränderung; Erlöschen der Erlaubnis;

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 46.13

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Erkrankung; Zeitpunkt der Erkrankung;

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 10 S 8.13

    Beschwerde; Nutzungsuntersagung (Wettbüro); Beseitigungsanordnung (Werbeanlage);

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 11 S 17.09

    Steganlage; vollziehbare Rückbauanordnung; Zwangsgeldfestsetzung; Miteigentum;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13

    Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für

  • VG Berlin, 05.05.2017 - 4 L 51.17

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Betriebsschließung einer Spielhalle; Fiktion der

  • EuGH, 22.03.2018 - C-568/16

    Rasool - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zahlungsdienste - Richtlinie 2007/64/EG

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95

    Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 11 S 39.14

    Sinn und Zweck sowie Anforderungen an das Begründungserfordernis gemäß § 80 Abs.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 10 S 14.15

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Gebäude im Außenbereich; Landwirtschaft;

  • BVerwG, 29.10.2014 - 7 VR 4.13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss; Ausbau der Fahrrinne

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

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