Rechtsprechung
   VG Berlin, 20.07.2021 - 6 L 211.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,28069
VG Berlin, 20.07.2021 - 6 L 211.21 (https://dejure.org/2021,28069)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.07.2021 - 6 L 211.21 (https://dejure.org/2021,28069)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. Juli 2021 - 6 L 211.21 (https://dejure.org/2021,28069)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,28069) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • VG Chemnitz, 23.06.2020 - 6 L 75/20
    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2021 - 6 L 211.21
    (2) Auf fruchtlose Verkaufsbemühungen bzw. eine ernsthafte Verkaufsabsicht ist § 2 Abs. 2 Nr. 3 ZwVbG indes nicht unmittelbar anwendbar (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 12. Mai 2020 - VG 6 L 75/20 -, EA S. 6, sowie vom 11. Februar 2021 - VG 6 L 308/20 -, EA S. 7).

    Diese Nachteile können den andauernden Leerstand und auch die Erteilung einer Genehmigung indes nicht rechtfertigen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 13. März 1997 - VG 16 A 11.97 -, Das Grundeigentum 1997, 631; Beschlüsse der Kammer vom 12. Mai 2020, a.a.O., S. 6, sowie vom 11. Februar 2021, a.a.O., S. 8).

    Zu den der Antragstellerin zumutbaren Bemühungen zählt auch, den Preis an die Nachfrage anzupassen, um den Leerstand zu beenden (vgl. Beschluss der Kammer vom 12. Mai 2020, a.a.O., EA S. 6).

  • VG Potsdam, 31.03.2020 - 6 L 308/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Zweite Allgemeinverfügung für Reisen in das Gebiet

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2021 - 6 L 211.21
    (2) Auf fruchtlose Verkaufsbemühungen bzw. eine ernsthafte Verkaufsabsicht ist § 2 Abs. 2 Nr. 3 ZwVbG indes nicht unmittelbar anwendbar (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 12. Mai 2020 - VG 6 L 75/20 -, EA S. 6, sowie vom 11. Februar 2021 - VG 6 L 308/20 -, EA S. 7).

    Diese Nachteile können den andauernden Leerstand und auch die Erteilung einer Genehmigung indes nicht rechtfertigen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 13. März 1997 - VG 16 A 11.97 -, Das Grundeigentum 1997, 631; Beschlüsse der Kammer vom 12. Mai 2020, a.a.O., S. 6, sowie vom 11. Februar 2021, a.a.O., S. 8).

    Die Ordnungsfunktion des Genehmigungsverfahrens liefe überdies leer, wenn vor Erlass einer Rückführungsaufforderung rechtskräftig über den Genehmigungsantrag zu entscheiden wäre (vgl. Beschluss der Kammer vom 11. Februar 2021, a.a.O., S. 11).

  • VG Berlin, 30.04.2019 - 6 K 30.18

    Klage gegen eine Rückführungsaufforderung nach Zweckentfremdungsrecht

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2021 - 6 L 211.21
    Wegen der Anfechtungssituation kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2011 - BVerwG 8 C 12.10 -, juris Rn. 15; Urteil der Kammer vom 30. April 2019 - VG 6 K 30.18 -, juris Rn. 35).

    Zu Wohnzwecken errichtete Räumlichkeiten - wie sie hier unstreitig vorliegen - unterfallen auch dann dem Zweckentfremdungsverbot, wenn sie sich noch "mit vertretbarem, dem Verfügungsberechtigten objektiv zumutbaren Modernisierungs- oder Renovierungsaufwand" in einen bewohnbaren Zustand versetzen lassen (vgl. zur insoweit übertragbaren alten Rechtslage BVerfG, Urteil vom 4. Februar 1975 - 2 BvL 5/74 -, juris Rn. 52; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 8 C 38.89 -, juris Rn. 9 f.; Urteil der Kammer vom 30. April 2019, a.a.O., Rn. 39).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.1996 - 14 B 3227/95

    Glaubhaftmachung ernsthafter Bemühungen; Leerstehende Wohnung; Vermietung;

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2021 - 6 L 211.21
    An den Nachweis von vergeblichen Vermietungsbemühungen i.S.v. § 2 Abs. 2 Nr. 3 ZwVbG, für den die Antragstellerin die materielle Beweislast trägt, sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 10. Juni 1986 - OVG 2 B 122.84 -, juris Rn. 4 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 28. Februar 1996 - 14 B 3227/95 -, juris Rn. 13 ff.).

    Hierfür bedürfte es im Einzelnen der Darlegung und Glaubhaftmachung konkreter Vermietungsbemühungen, insbesondere der Darlegung, welche Aufträge die Antragstellerin welchen Maklern erteilt hat und welche Bemühungen diese zur Vermietung der Wohnung im Einzelnen unternommen haben (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 28. Februar 1996, a.a.O., Rn. 15).

  • VG Berlin, 26.09.2017 - 6 L 292.17

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Erlass einer Rückführungsaufforderung

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2021 - 6 L 211.21
    Ermessensfehlerhaft ist die Rückführungsaufforderung nur dann, falls offensichtlich ein Anspruch auf Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum besteht (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 28. September 1989 - VG 16 A 265.89 -, Grundeigentum 1990, S. 51 [53]) oder falls die Rückführung aufgrund einer atypischen Fallgestaltung unverhältnismäßig wäre (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 26. September 2017 - VG 6 L 292.17 -, juris Rn. 63).
  • VG Berlin, 28.09.1989 - 16 A 265.89
    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2021 - 6 L 211.21
    Ermessensfehlerhaft ist die Rückführungsaufforderung nur dann, falls offensichtlich ein Anspruch auf Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum besteht (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 28. September 1989 - VG 16 A 265.89 -, Grundeigentum 1990, S. 51 [53]) oder falls die Rückführung aufgrund einer atypischen Fallgestaltung unverhältnismäßig wäre (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 26. September 2017 - VG 6 L 292.17 -, juris Rn. 63).
  • LG Berlin, 18.12.2019 - 65 S 101/19

    Annahme von Zeitmietvertrag "zum vorübergehenden Gebrauch" bei mehreren Monaten

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2021 - 6 L 211.21
    Auch aus dem von der Antragstellerin zitierten Urteil des Landgerichts Berlin vom 18. Dezember 2019 (65 S 101/19, bei juris) geht nicht hervor, dass eine Zwischenvermietung stets nur unter den engen Voraussetzungen des § 575 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - möglich sei.
  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88

    Revisionszulassung, Beschränkung der - auf einen von mehreren Ansprüchen in der

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2021 - 6 L 211.21
    Die Ausgestaltung als "Soll"-Vorschrift verpflichtet das Bezirksamt in der Regel zum Einschreiten, wenn - wie hier - eine Zweckentfremdung vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 80.88 -, juris Rn. 16).
  • OVG Berlin, 15.03.2001 - 5 N 171.00
    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2021 - 6 L 211.21
    Hierzu ist substantiiert darzulegen, welche Beträge für welche erforderlichen Arbeiten anfallen und ob hierdurch ein unvertretbarer Aufwand entsteht (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 15. März 2001 - OVG 5 N 171/00 -, NZM 2001, 594 [595]).
  • BVerwG, 14.12.1990 - 8 C 38.89

    Mietrecht: Begriff des zweckentfremdungsrechtlichen Wohnraums, Zumutbarkeit der

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2021 - 6 L 211.21
    Zu Wohnzwecken errichtete Räumlichkeiten - wie sie hier unstreitig vorliegen - unterfallen auch dann dem Zweckentfremdungsverbot, wenn sie sich noch "mit vertretbarem, dem Verfügungsberechtigten objektiv zumutbaren Modernisierungs- oder Renovierungsaufwand" in einen bewohnbaren Zustand versetzen lassen (vgl. zur insoweit übertragbaren alten Rechtslage BVerfG, Urteil vom 4. Februar 1975 - 2 BvL 5/74 -, juris Rn. 52; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 8 C 38.89 -, juris Rn. 9 f.; Urteil der Kammer vom 30. April 2019, a.a.O., Rn. 39).
  • VG München, 29.03.2017 - M 9 K 15.3795

    Subjektive (Zweck-) Bestimmung über Wohnraum

  • VG Berlin, 04.03.2020 - 6 K 420.19
  • OVG Berlin, 13.02.1997 - 5 B 45.95
  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 12.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • VG Berlin, 10.08.2020 - 6 L 102.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Rückführungsaufforderung nach dem

  • VG Berlin, 13.03.1997 - 16 A 11.97

    Beseitigung einer zweckfremden Nutzung von Wohnungen; Leerstand der Wohnung seit

  • OVG Berlin, 10.06.1986 - 2 B 122.84
  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 16.84

    Wohnraum - Zweckentfremdung - Öffentliches Interesse - Eigeninteresse -

  • BVerwG, 10.05.1985 - 8 C 35.83

    Möglichkeit der Versagung einer zweckentfremdungsrechtlichen Abrissgenehmigung -

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

  • OVG Hamburg, 16.01.2020 - 4 Bs 176/19

    Erfolgloser Eilantrag gegen ein Wiederherstellungsgebot nach dem Hamburgischen

  • VG Berlin, 30.03.2023 - 6 L 302.22
    Es obliegt aber allein der Antragstellerin, alle für die Durchführung der geplanten Maßnahmen erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig zu erlangen (vgl. Beschluss der Kammer vom 20. Juli 2021 - VG 6 L 211/21 -, juris Rn. 46).

    Ermessensfehlerhaft ist die Wiederherstellungs- und Wohnzuführungsaufforderung nur dann, falls offensichtlich ein Anspruch auf Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum besteht oder falls die Rückführung aufgrund einer atypischen Fallgestaltung unverhältnismäßig wäre (vgl. Beschluss der Kammer vom 20. Juli 2021, a.a.O., Rn. 53).

  • VG Berlin, 12.10.2023 - 6 L 166.23

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Wohnzuführungsaufforderung

    Ermessensfehlerhaft ist die Wohnzuführungsaufforderung nur dann, falls offensichtlich ein Anspruch auf Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum besteht oder falls die Rückführung aufgrund einer atypischen Fallgestaltung unverhältnismäßig wäre (vgl. Beschluss der Kammer vom 20. Juli 2021 - VG 6 L 211/21 - juris Rn. 53).
  • VG Berlin, 12.12.2023 - 6 L 209.23
    Im Übrigen hätte er die behauptete tatsächliche Undurchführbarkeit der erforderliche Arbeiten bis zum 5. Dezember 2022 unter Nachweis der konkreten Gründe im Rahmen eines sich möglicherweise anschließenden Verwaltungszwangsverfahrens entgegenhalten können (vgl. Beschluss der Kammer vom 20. Juli 2021 - VG 6 L 211/21 - juris Rn. 51).
  • VG Berlin, 06.04.2023 - 6 K 344.22
    Ermessensfehlerhaft ist die Anordnung nur dann, falls offensichtlich ein Anspruch auf Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum besteht oder falls die Rückführung aufgrund einer atypischen Fallgestaltung unverhältnismäßig wäre (vgl. Beschluss der Kammer vom 20. Juli 2021 - VG 6 L 211/21 -, juris Rn. 53).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht