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   VG Berlin, 20.08.2018 - 36 K 158.17   

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VG Berlin, 20.08.2018 - 36 K 158.17 (https://dejure.org/2018,31441)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.08.2018 - 36 K 158.17 (https://dejure.org/2018,31441)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. August 2018 - 36 K 158.17 (https://dejure.org/2018,31441)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus VG Berlin, 20.08.2018 - 36 K 158.17
    Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Schuldprinzip folgt, dass es im Einzelfall stets möglich sein muss, die von einer Regeleinstufung ausgehende Indizwirkung zu entkräften (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - BVerwG 2 C 3/12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 27).

    Das Vertrauensverhältnis, dessen Fortbestand für den Verbleib im Beamtenverhältnis erforderlich ist, bezieht sich auf den allgemeinen Status als Beamter, nicht auf die Dienstleistung (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - BVerwG 2 C 3/12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 42).

    In der Aufrechterhaltung dieser Integrität sowie in der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung liegt der Zweck des Disziplinarrechts (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - BVerwG 2 C 3/12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 23).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Berlin, 20.08.2018 - 36 K 158.17
    Hierbei können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z.B. Kern- oder Nebenpflichtverletzung, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z.B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte (z.B. materieller Schaden) (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12/04 - BVerwGE 124, 252, 258 f.).

    Das Disziplinarmaß hängt von den persönlichen Verhältnissen und dem sonstigen dienstlichen Verhalten des Beamten vor, bei und nach dem Dienstvergehen ab, insbesondere soweit es mit seinem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild übereinstimmt oder davon abweicht (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12/04 - BVerwGE 124, 252, 259 f. und vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 63/11 - BVerwGE 147, 229 Rn. 21).

    Begeht ein Beamter nur kurze Zeit nach seiner Berufung in das Beamtenverhältnis ein Dienstvergehen, kann dies als erschwerender Umstand berücksichtigt werden (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12/04 - BVerwGE 124, 252, 263).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VG Berlin, 20.08.2018 - 36 K 158.17
    Bezugspunkt hierfür ist das dem Beamten verliehene Amt im statusrechtlichen Sinne (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - BVerwG 2 C 9/14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 11 f.).

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Polizeibeamte auf seinem konkreten Dienstposten gerade mit der Verfolgung solcher Delikte betraut ist (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - BVerwG 2 C 9/14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 22 f.).

    Ist von den Strafgerichten nur auf eine Geldstrafe erkannt, bedarf der Ausspruch einer statusberührenden Disziplinarmaßnahme einer besonderen Begründung zu der Schwere der Verfehlung (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - BVerwG 2 C 9/14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 37 f.).

  • BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00

    Zustellbeamtin der Post; Durchführung der Hauptverhandlung trotz Nichterscheinens

    Auszug aus VG Berlin, 20.08.2018 - 36 K 158.17
    Eine solche Situation wird in aller Regel hervorgerufen durch den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führen kann (BVerwG, Urteile vom 25. November 1997 - BVerwG 1 D 77/97 - juris Rn. 14 und vom 9. Mai 2001 - BVerwG 1 D 22/00 - BVerwGE 114, 240, 243).

    Die Ursächlichkeit kann auch anzunehmen sein, wenn sich im Einzelfall nicht ausschließen lässt, dass sich der Schock in einem allgemeinen Zustand der Verwirrtheit äußert, der die dem Beamten sonst innewohnende Hemmschwelle gegen pflichtwidriges Verhalten mindert oder beseitigt (BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2001 - BVerwG 1 D 22/00 - BVerwGE 114, 240, 245).

  • BVerwG, 11.06.2002 - 1 D 31.01

    Fahrkartenverkäuferin der Bahn; unrechtmäßige Belastung eines Bahnkunden mit 98

    Auszug aus VG Berlin, 20.08.2018 - 36 K 158.17
    Der Kläger hat im Zuge einer plötzlich entstandenen, besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt und dabei ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Unüberlegtheit und Spontaneität gezeigt (BVerwG, Urteile vom 27. September 2000 - BVerwG 1 D 24/98 - juris Rn. 18 f. und vom 11. Juni 2002 - BVerwG 1 D 31/01 - juris Rn. 19).

    Das Bundesverwaltungsgericht setzt in ständiger Rechtsprechung einen Wert von 50, 00 Euro als Bagatellgrenze an (BVerwG, Urteile vom 11. Juni 2002 - BVerwG 1 D 31/01 - BVerwGE 116, 308, 310 f., vom 23. Februar 2012 - BVerwG 2 C 38/10 - NVwZ-RR 2012, 479 Rn. 13 und vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 63/11 - BVerwGE 147, 229 Rn. 15 f.).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus VG Berlin, 20.08.2018 - 36 K 158.17
    Das Bundesverwaltungsgericht setzt in ständiger Rechtsprechung einen Wert von 50, 00 Euro als Bagatellgrenze an (BVerwG, Urteile vom 11. Juni 2002 - BVerwG 1 D 31/01 - BVerwGE 116, 308, 310 f., vom 23. Februar 2012 - BVerwG 2 C 38/10 - NVwZ-RR 2012, 479 Rn. 13 und vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 63/11 - BVerwGE 147, 229 Rn. 15 f.).

    Das Disziplinarmaß hängt von den persönlichen Verhältnissen und dem sonstigen dienstlichen Verhalten des Beamten vor, bei und nach dem Dienstvergehen ab, insbesondere soweit es mit seinem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild übereinstimmt oder davon abweicht (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12/04 - BVerwGE 124, 252, 259 f. und vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 63/11 - BVerwGE 147, 229 Rn. 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2018 - 3d A 1043/14
    Auszug aus VG Berlin, 20.08.2018 - 36 K 158.17
    Ein von einem Polizeibeamten begangenes außerdienstliches Eigentumsdelikt begründet daher stets ein Dienstvergehen (OVG Münster, Urteil vom 21. März 2018 - OVG 3d A 1043/14.O - juris Rn. 49 ff.).

    Bei einer Straftat, die das Gesetz mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht, ist die disziplinarrechtliche Ahndung bis hin zur disziplinaren Höchstmaßnahme eröffnet (zum Besitz kinderpornographischer Schriften BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - BVerwG 2 C 50/13 - NVwZ-RR 2016, 421 Rn. 22; zu außerdienstlichen Diebstahlstaten OVG Münster, Urteil vom 21. März 2018 - OVG 3d A 1043/14.O - juris Rn. 74).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

    Auszug aus VG Berlin, 20.08.2018 - 36 K 158.17
    Zur konkreten Bestimmung der disziplinaren Maßnahmebemessung bei einem außerdienstlichen Dienstvergehen ist in einer ersten Stufe auf den Strafrahmen zurückzugreifen, weil der Gesetzgeber mit der Strafandrohung seine Einschätzung zum Unwert eines Verhaltens verbindlich zum Ausdruck gebracht hat (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - BVerwG 2 C 50/13 - NVwZ-RR 2016, 421 Rn. 10, 15).

    Bei einer Straftat, die das Gesetz mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht, ist die disziplinarrechtliche Ahndung bis hin zur disziplinaren Höchstmaßnahme eröffnet (zum Besitz kinderpornographischer Schriften BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - BVerwG 2 C 50/13 - NVwZ-RR 2016, 421 Rn. 22; zu außerdienstlichen Diebstahlstaten OVG Münster, Urteil vom 21. März 2018 - OVG 3d A 1043/14.O - juris Rn. 74).

  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

    Auszug aus VG Berlin, 20.08.2018 - 36 K 158.17
    Denn das außerdienstliche Verhalten lässt nachteilige Rückschlüsse auf die Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben zu und hat eine Beschädigung von Autorität und Ansehen des Beamten zur Folge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2012 - BVerwG 2 B 133/11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 9).

    Bestimmte Fallgruppen von Dienstvergehen können aufgrund der ihnen typischerweise zukommenden Schwere einer bestimmten Disziplinarmaßnahme als Regelmaßnahme zugeordnet werden (BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2012 - BVerwG 2 B 133/11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 8).

  • BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16

    "inkriminierter Sachverhalt"; Anklage; Beamtenverhältnis auf Probe; Beamter auf

    Auszug aus VG Berlin, 20.08.2018 - 36 K 158.17
    Sie dient der Sicherung der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung, indem die Lebenszeitverbeamtung von solchen Probebeamten ausgeschlossen wird, die sich in der Probezeit nicht bewährt haben (BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2017 - BVerwG 2 B 75/16 - NJW 2017, 2295 Rn. 13).
  • BVerwG, 06.05.2015 - 2 B 19.14

    Höhe des Gesamtschadens ist selbständiger disziplinarischer Erschwerungsgrund;

  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81

    Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem

  • BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98

    Psychische Ausnahmesituation auf Grund Kündigung und drohender Zwangsräumung der

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

  • BVerwG, 20.11.2012 - 2 B 56.12

    Disziplinarklageverfahren; rechtliches Gehör; Hinweispflicht; außerdienstliche

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97

    Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts und der Kürzung des

  • BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 42.16

    Anzahl und Inhalt kinderpornografischer Schriften können eine besondere

  • BVerwG, 09.12.1982 - 1 D 42.82

    Erforderlichkeit einer zusätzlichen Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten neben

  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 52.91
  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06

    Aberkennung des Ruhegehalts; "anerkannte Milderungsgründe"; Beeinträchtigung des

  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 77.81

    Beamter auf Probe - Entlassung wegen Dienstvergehen - Maßnahmeverbot - Gewährung

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen;

  • VG Düsseldorf, 25.07.2023 - 2 K 8330/22

    Übernahme in den Polizeivollzugsdienst wegen Verbreitung von Chatnachrichten mit

    vgl. hierzu VG Berlin, Urteil vom 20. August 2018 - 36 K 158.17 -, juris, Rn. 36.
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