Rechtsprechung
VG Berlin, 20.09.2005 - 2 A 84.04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer teilweisen Rücknahme der für das Jahr 2000 gewährten staatlichen Parteienfinanzierung ; Rückforderung einer ohne Rechtsgrund gewährten Leistung durch Verwaltungsakt mittels des gewohnheitsrechtlich anerkannten allgemeinen öffentlich-rechtlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- juraforum.de (Kurzinformation)
"Strafzahlung" im Spendenskandal der Wuppertaler SPD zu Recht festgesetzt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
"Strafzahlung" im Spendenskandal der Wuppertaler SPD zu Recht festgesetzt
- 123recht.net (Pressemeldung, 20.9.2005)
Gericht weist SPD-Klage gegen Strafe wegen Wuppertaler Affäre ab // Spenden von Bauunternehmer "rechtswidrig erlangt"
Verfahrensgang
- VG Berlin, 20.09.2005 - 2 A 84.04
- BVerwG, 13.12.2005 - 6 C 20.05
- BVerwG, 26.07.2006 - 6 C 20.05
Wird zitiert von ... (3)
- VG Cottbus, 27.10.2016 - 6 K 667/12
Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag; Beitragsforderung ist …
Umgekehrt müssen lediglich abstrakt ungünstigere Rechtsfolgen ohne jegliche konkrete Anhaltspunkte außer Betracht bleiben (vgl. zu § 47 VwVfG VG Berlin, Urteil vom 20. September 2005 - 2 A 84.04 -, juris Rn. 34;… Sachs, a.a.O., § 47 Rn. 49). - VG Berlin, 08.12.2009 - 2 K 126.09
FDP muss Strafzahlungen wegen Möllemann-Spenden leisten
So liegt der Fall hier, da sich die Klägerin nach den oben dargestellten allgemeinen Regeln (vgl. hierzu auch Urteil der Kammer vom 20. September 2005 - VG 2 A 84.04 - juris Rn. 26 ff.) das Wissen des Vorsitzenden des Landesverbandes Herrn Möllemann zurechnen lassen muss. - VG Berlin, 18.01.2007 - 2 A 24.05
Verwaltungsgericht weist Klagen der SPD gegen Sanktionen wegen nicht …
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Streitakte, den vorgelegten Verwaltungsvorgang des Beklagten sowie die beigezogene Streitakte VG 2 A 84.04 Bezug genommen.Insbesondere könnte der Spender in dieser "Zwischenphase" bereits verdeckt bzw. missbräuchlich politischen Einfluss ausüben, ohne dass dies für den Bürger transparent wäre (vgl. Urteil der Kammer vom 20. September 2005 - VG 2 A 84.04 -).