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   VG Berlin, 20.09.2016 - 8 K 51.16   

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https://dejure.org/2016,42469
VG Berlin, 20.09.2016 - 8 K 51.16 (https://dejure.org/2016,42469)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.09.2016 - 8 K 51.16 (https://dejure.org/2016,42469)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. September 2016 - 8 K 51.16 (https://dejure.org/2016,42469)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2015 - 5 N 13.12

    Überlassen ohne Wohnberechtigungsschein durch einen Hausverwalter

    Auszug aus VG Berlin, 20.09.2016 - 8 K 51.16
    Die Geldleistungen stellen kein der Verhaltenssteuerung dienendes Bußgeld dar, sondern sollen den Schaden, der der öffentlichen Hand durch die bestimmungswidrige Nutzung öffentlich geförderten Wohnraums entsteht ausgleichen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2015 - OVG 5 N 13.12 Rn. 9) und wiederum für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau eingesetzt werden (vgl. § 25 Abs. 4 WoBindG).
  • VG Berlin, 21.07.2016 - 8 K 81.16

    Verpflichtung zur Geldzahlung wegen Vermietung einer öffentlich geförderten

    Auszug aus VG Berlin, 20.09.2016 - 8 K 51.16
    Diese Differenzierung ist sachgerecht und ausreichend (vgl. für den Fall der Überlassung ohne Wohnberechtigungsschein VG Berlin, Urteile vom 21. Juli 2016 - VG 8 K 81.16 - juris, Rn. 36, vom 26. Juli 2011 - VG 23 K 167.10 - juris, Rn 21 f.).
  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 72.80

    Schuldhafte Verletzung - Fehlbelegungsverbot - Hauseigentümer - Pflicht des

    Auszug aus VG Berlin, 20.09.2016 - 8 K 51.16
    Maßgeblich ist, ob der Verfügungsberechtigte nach der ihm möglichen und zumutbaren Sorgfalt den Verstoß gegen die wohnungsbindungsrechtlichen Vorschriften hätte vermeiden können (BVerwG, Urteil vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 72.80 - juris, Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1997 - 14 A 3733/96

    Rechtmäßigkeit eines Geldleistungsbescheides auf Grund fehlender

    Auszug aus VG Berlin, 20.09.2016 - 8 K 51.16
    Unbillig ist die Geltendmachung von Geldleistungen, wenn der Verstoß materiell zu keinem Schaden in der Wohnungsversorgung geführt hat, er also nur formaler Natur ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG8 C 51.79 - juris, Rn. 44; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. September 1997 - 14 A 3733/96 - juris, Rn. 32).
  • BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 92.86

    Muß der Grundstückskäufer ein Mietverhältnis wegen Fehlbelegung kündigen?

    Auszug aus VG Berlin, 20.09.2016 - 8 K 51.16
    Für ein Verschulden im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 WoBindG genügt jede auch nur im Bereich der Fahrlässigkeit liegende Verantwortlichkeit (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1989 - BVerwG 8 C 92.86 - juris, Rn. 25).
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