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   VG Berlin, 20.09.2017 - 12 K 488.16   

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https://dejure.org/2017,37852
VG Berlin, 20.09.2017 - 12 K 488.16 (https://dejure.org/2017,37852)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.09.2017 - 12 K 488.16 (https://dejure.org/2017,37852)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. September 2017 - 12 K 488.16 (https://dejure.org/2017,37852)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG - 6 C 35.16 (anhängig)
    Auszug aus VG Berlin, 20.09.2017 - 12 K 488.16
    Diese Behinderung wäre durch Gewährung eines Nachteilsausgleichs nur dann ausgleichsfähig im prüfungsrechtlichen Sinne, wenn sie nur den Nachweis der vorhandenen Befähigung erschwert (wie z.B. bei Sehstörungen und Behinderungen beim Schreiben), und die in der Prüfung sowie in dem angestrebten Beruf durch Hilfsmittel ausgeglichen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2015 - 6 C 35.16 - juris Rdn. 16).
  • OVG Bremen, 02.12.2010 - 2 A 47/08

    Geltendmachung der fehlenden Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung zur

    Auszug aus VG Berlin, 20.09.2017 - 12 K 488.16
    Danach darf der Prüfling sich nicht in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen, z. B. einer bestimmten Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens zustimmen und diese später beanstanden (OVG Bremen, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 2 A 47/08 - juris).
  • BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20

    Nachträglicher Rücktritt von einer berufsbezogenen Prüfung wegen einer Erkrankung

    Nicht zu entscheiden ist auch, ob im Falle einer Erkrankung an ADHS die Gewährung eines Nachteilsausgleichs bei berufsbezogenen Prüfungen ausgeschlossen ist, weil sich die Beeinträchtigungen auf eine Fähigkeit beziehen, die mit der Prüfung nachzuweisen ist (so OVG Münster, Beschluss vom 10. Oktober 2014 - 14 E 680/14 - juris Rn. 6 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Juni 2019 - 2 ME 570/19 - juris Rn. 16; VG Berlin, Urteil vom 20. September 2017 - 12 K 488.16 - juris Rn. 18; VG Freiburg, Beschluss vom 30. August 2007 - 2 K 1667/07 - juris Rn. 8; VG Würzburg, Urteil vom 29. November 2017 - W 2 K 16.28 4 - juris Rn. 34 f.).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2021 - 2 LA 461/20

    ADHS; ADS; Chancengleichheit; Nachteilsausgleich

    Bei einer solchen Prüfung scheidet ein Nachteilsausgleich durch die Gewährung einer längeren Bearbeitungszeit aus, wenn das Beschwerdebild gerade darin besteht, dass der Prüfling aufgrund von Konzentrationsschwierigkeiten und einer Beeinträchtigung seiner Aufmerksamkeit krankheitsbedingt nicht dazu in der Lage ist, die Fähigkeit eines derart fokussierten Arbeitens unter Beweis zu stellen (in diesem Sinne auch OVG NRW, Beschl. v. 10.10.2014 - 14 E 680/14 -, juris Rn. 8; im Ergebnis auch VGH BW, Beschl. v. 22.2.2021 - 9 S 556/21 -, juris Rn. 10; v. 9.3.2015 - 9 S 412/15 -, juris Rn. 8 f.; VG München, Urt. v. 26.2.2019 - M 3 K 19.251 -, juris Rn. 27; VG Freiburg, Beschl. v. 30.8.2007 - 2 K 1667/07 -, juris Rn. 9 ff.; VG Berlin, Urt. v. 30.1.2008 - 12 A 634.05 -, juris Rn. 15, v. 20.9.2017 - 12 K 488.16 -, juris Rn. 18; VG Arnsberg, Beschl. v. 19.9.2014 - 9 L 899/14 -, juris Rn. 34 ff.; VG Würzburg, Urt. v. 29.11.2017 - W 2 K 16.284 -, juris Rn. 35; VG Augsburg, Beschl. v. 1.10.2009 - Au 3 E 09.1377 -, juris Rn. 17).
  • VG Berlin, 18.03.2020 - 12 L 65.20
    Durch dieses Leiden wird der Aussagewert des Prüfungsergebnisses nicht verfälscht, sondern der Sache nach bekräftigt, weil das Dauerleiden als generelle Einschränkung der Leistungsfähigkeit das normale und reguläre Leistungsbild des Prüflings bestimmt (vgl. vgl. Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 258; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. November 2019 - 14 A 2071/16 - juris Rn. 49; VG Berlin, Urteil vom 20. September 2017 - 12 K 488.16 - juris).
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