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   VG Berlin, 21.02.2012 - 20 A 369.08   

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VG Berlin, 21.02.2012 - 20 A 369.08 (https://dejure.org/2012,7874)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.02.2012 - 20 A 369.08 (https://dejure.org/2012,7874)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. Februar 2012 - 20 A 369.08 (https://dejure.org/2012,7874)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 43 VwGO, § 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 3 Abs 2 BHO, § 23 BHO, § 44 BHO
    Rechtmäßigkeit der staatlichen Förderung der Goethe-Institute; hier: Förderung von Sprachkursen für ausländische Stipendiaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 43, 113 Abs. 1 S. 4 VwGO; § 3 Abs. 2 BHO; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 107, 108 AEUV
    Staatliche Förderung des Goethe-Instituts

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 54.01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung; verfassungswidrige

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2012 - 20 A 369.08
    Dieser wird zwar in formeller Hinsicht durch Gesetz festgestellt, entfaltet aber keine Rechtswirkungen nach außen und stellt ausschließlich eine parlamentarische Legitimitätsgrundlage für Ausgabeleistungen der jeweiligen Behörde dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2002 - BVerwG 3 C 54.01 -, juris Rn. 22 mit weiteren Nachweisen).

    Der Haushaltsplan ist außer Betracht zu lassen, soweit er verfassungswidrige Festlegungen enthält (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2002 - BVerwG 3 C 54.01 -, juris Rn. 22).

  • EuGH, 16.12.1992 - C-144/91

    Demoor u.a. / Belgischer Staat

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2012 - 20 A 369.08
    Demgegenüber ist die Prüfung der Frage, ob eine Maßnahme, die den gemeinschaftsrechtlichen Beihilfebegriff erfüllt, ausnahmsweise mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist (vgl. insbesondere die in Art. 107 Abs. 2 und 3 AEUV statuierten Ausnahmen), der Kommission - unter der Kontrolle der Gemeinschaftsgerichte - vorbehalten (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rs. C-144/91, Demoor, Slg. 1992, I-6613, Rn. 26).
  • EuGH, 16.06.1987 - 118/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2012 - 20 A 369.08
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes findet Art. 107 Abs. 1 AEUV keine Anwendung, wenn der Staat keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausübt, sondern als "öffentliche Hand" bzw. als Träger der öffentlichen Gewalt handelt (EuGH, Urteil vom 16. Juni 1987 in der Rs C-118/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 2599, Rn. 7-8 und Urteil vom 28. Januar 2003 in der Rs. C-334/9, BRD/Kommission, Slg 2003, I-1139, Rn. 134).
  • EuG, 04.03.2003 - T-319/99

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE DER FENIN GEGEN DIE KOMMISSION AB

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2012 - 20 A 369.08
    Insoweit ist - wie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Trennbarkeit von Tätigkeiten im Bereich der Gesundheitsfürsorge zu entnehmen (EuGH, Urteil vom 11. Juli 2006 in der Rs. C-205/03 P, FENIN, Slg. 2006, I-6295, Rn. 25 f., mit dem dieser das Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz vom 4. März 2003, in der Rs. T-319/99, FENIN, Slg. 2003, II-357, Rn. 36 bestätigt) - eine funktionelle Betrachtungsweise geboten: Danach sind Tätigkeiten, die an sich wirtschaftlicher Art sein könnten, aber allein zum Zweck der Erbringung einer anderen, nichtwirtschaftlichen Tätigkeit erfolgen - in dem vom Europäischen Gerichtshof entschiedenen Fall: Einkaufstätigkeiten zur Erbringung von Gesundheitsfürsorgeleistungen, die auf dem Solidaritätsprinzip basieren -, gleichwohl nicht wirtschaftlicher Natur (vgl. auch Stellungnahme der Kommission, Rn. 23).
  • EuGH, 11.07.2006 - C-205/03

    FENIN / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Einrichtungen, die das spanische

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2012 - 20 A 369.08
    Insoweit ist - wie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Trennbarkeit von Tätigkeiten im Bereich der Gesundheitsfürsorge zu entnehmen (EuGH, Urteil vom 11. Juli 2006 in der Rs. C-205/03 P, FENIN, Slg. 2006, I-6295, Rn. 25 f., mit dem dieser das Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz vom 4. März 2003, in der Rs. T-319/99, FENIN, Slg. 2003, II-357, Rn. 36 bestätigt) - eine funktionelle Betrachtungsweise geboten: Danach sind Tätigkeiten, die an sich wirtschaftlicher Art sein könnten, aber allein zum Zweck der Erbringung einer anderen, nichtwirtschaftlichen Tätigkeit erfolgen - in dem vom Europäischen Gerichtshof entschiedenen Fall: Einkaufstätigkeiten zur Erbringung von Gesundheitsfürsorgeleistungen, die auf dem Solidaritätsprinzip basieren -, gleichwohl nicht wirtschaftlicher Natur (vgl. auch Stellungnahme der Kommission, Rn. 23).
  • EuGH, 16.03.2004 - C-264/01

    DIE WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN DES EG-VERTRAGS HINDERN DIE DEUTSCHEN

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2012 - 20 A 369.08
    Auch Einheiten ohne Erwerbszweck können Güter und Dienstleistungen auf einem Markt anbieten und damit vom Unternehmensbegriff erfasst werden (EuGH, Urteil vom 16. März 2004 in den verb. Rs. C-264/01, C-306/01, C- 354/01, C-355/01, AOK, Slg. 2004, I-2493, Rn. 51 ff.).
  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2012 - 20 A 369.08
    Viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (EuGH, a.a.O.,Urteil vom 24. Juli 2003 in der Rs. C-280/00, Altmark Trans, Slg. 2003, I-7747, Rn. 4 f.).
  • EuGH, 28.01.2003 - C-334/99

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2012 - 20 A 369.08
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes findet Art. 107 Abs. 1 AEUV keine Anwendung, wenn der Staat keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausübt, sondern als "öffentliche Hand" bzw. als Träger der öffentlichen Gewalt handelt (EuGH, Urteil vom 16. Juni 1987 in der Rs C-118/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 2599, Rn. 7-8 und Urteil vom 28. Januar 2003 in der Rs. C-334/9, BRD/Kommission, Slg 2003, I-1139, Rn. 134).
  • EuGH, 12.09.2000 - C-180/98

    Pavlov

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2012 - 20 A 369.08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes umfasst der Begriff des Unternehmens jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung (EuGH, Urteil vom 12. September 2000 in den verb. Rs. C-180/98 bis C-184/98, Pavel Pavlov, Slg. 2000, I-6451, Rn. 74 m.w.N.).
  • EuGH, 19.01.1994 - C-364/92

    SAT Fluggesellschaft / Eurocontrol

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2012 - 20 A 369.08
    Ein derartiges Handeln kann vorliegen, wenn mit der betreffenden Tätigkeit eine Aufgabe erfüllt wird, die Teil der wesentlichen Aufgaben des Staates ist oder ihrer Art, ihrem Gegenstand und den für sie geltenden Regeln nach mit diesen Aufgaben verbunden ist (EuGH, Urteil vom 19. Januar 1994 in der Rs C- 364/92, SAT Fluggesellschaft/Eurocontrol, Slg. 1994, I-43, Rn. 30, vgl. ferner Mitteilung der Kommission, Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2006 - Verg 38/06

    Kooperation zwischen Auswärtigem Amt und e.V.: Öffentlicher Auftrag?

  • VK Bund, 03.08.2006 - VK 1-49/06

    Stipendiengeförderte Deutschkurse für ausländische Deutschlehrer in Deutschland

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 136/09

    Flughafen Frankfurt-Hahn

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

  • EuGH, 11.12.1973 - 120/73

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

  • EuGH, 05.10.2006 - C-368/04

    Transalpine Ölleitung in Österreich - Staatliche Beihilfen - Artikel 88 Absatz 3

  • BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 44.09

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung; Zweckverbandsumlage; Umlage; tierische

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