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   VG Berlin, 21.03.2014 - 13 K 309.12   

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VG Berlin, 21.03.2014 - 13 K 309.12 (https://dejure.org/2014,11490)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.03.2014 - 13 K 309.12 (https://dejure.org/2014,11490)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. März 2014 - 13 K 309.12 (https://dejure.org/2014,11490)
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  • OVG Niedersachsen, 27.04.1992 - 3 L 122/89
    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2014 - 13 K 309.12
    Die Überschneidung von Düker und Kanal ist, für sich betrachtet, eben nicht "kreuzungsähnlich" i. S. der §§ 40 ff. WaStrG (vgl. ausführlich, für die Querung einer Eisenbahnstrecke durch eine Rohrleitung, OVG Münster, Urteil vom 23. Oktober 1997 - 20 A 3740/96 - s. a. OVG Lüneburg, Urteil vom 27. April 1992 - 3 L 122/89 -).

    Ein solcher Rechtsgrundsatz ist nicht anerkannt; das Veranlasserprinzip gilt nur, soweit es hierfür eine konkrete gesetzliche Grundlage gibt (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. November 2003 - 1 U 49/03 - BGH, Urteil vom 21. Juni 2001 - III ZR 185/00 - OVG Lüneburg, Urteil vom 27. April 1992 - 3 L 122/89 -).

  • BGH, 21.06.2001 - III ZR 185/00

    Leitungsrecht für Trinkwasserleitung bei Verlegung einer Straßenbrücke

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2014 - 13 K 309.12
    Da die Beklagte ersichtlich nicht zum Kreis der möglichen Kreuzungsbeteiligten gehört (vgl. § 40 Abs. 2 WaStrG sowie Friesecke, Bundeswasserstraßengesetz, 6. Aufl. 2009, § 40 Rn. 4; BGH, Urteil vom 21. Juni 2001 - III ZR 185/00 -), könnte ein solcher Anspruch ohnehin allenfalls dem Beigeladenen als Straßenbaulastträger (§ 40 Abs. 2 Nr. 2 WaStrG) zukommen.

    Ein solcher Rechtsgrundsatz ist nicht anerkannt; das Veranlasserprinzip gilt nur, soweit es hierfür eine konkrete gesetzliche Grundlage gibt (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. November 2003 - 1 U 49/03 - BGH, Urteil vom 21. Juni 2001 - III ZR 185/00 - OVG Lüneburg, Urteil vom 27. April 1992 - 3 L 122/89 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1997 - 20 A 3740/96

    Eisenbahnstrecke; Rohrleitung; Oberflächenwasser; Kreuzungsanlage;

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2014 - 13 K 309.12
    Der Düker diente damit ganz offenkundig nur zu einem geringen Teil der Ableitung des auf der M...brücke anfallenden Niederschlagswassers; er ist folglich - anders als der genannte Regenwasserkanal - keine Straßenentwässerungsanlage (mehr), sondern Bestandteil der allgemeinen Kanalisation, die - wie sonstige Ver- und Entsorgungsleitungen - nicht zum Straßenkörper gehört (vgl. § 12 BerlStrG; s. zu einem ähnlichen Fall auch OVG Münster, Urteil vom 23. Oktober 1997 - 20 A 3740/96 -, Rn. 28 bei juris).

    Die Überschneidung von Düker und Kanal ist, für sich betrachtet, eben nicht "kreuzungsähnlich" i. S. der §§ 40 ff. WaStrG (vgl. ausführlich, für die Querung einer Eisenbahnstrecke durch eine Rohrleitung, OVG Münster, Urteil vom 23. Oktober 1997 - 20 A 3740/96 - s. a. OVG Lüneburg, Urteil vom 27. April 1992 - 3 L 122/89 -).

  • VG Greifswald, 22.08.2013 - 3 A 282/09

    Übertragung der Forderungen aus Anschlussbeiträgen im Rahmen eines

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2014 - 13 K 309.12
    Die Berufung auf einen derartigen Formverstoß - unterstellt, ein solcher läge vor und die Beklagte würde sich tatsächlich darauf berufen - wäre hier aber wegen Treuwidrigkeit (§ 242 BGB) unbeachtlich, schon weil die Vertragspartner die mündliche Vertragsänderung bis heute in jeder Hinsicht akzeptiert und angewendet haben und der Formmangel in gleicher Weise von beiden Seiten zu verantworten wäre (vgl. zu einem ähnlichen Fall VG Greifswald, Urteil vom 22. August 2013 - 3 A 282/09 - s. a. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Oktober 2010 - OVG 5 B 9.08 -).
  • VGH Bayern, 30.06.2009 - 1 ZB 07.3431

    Zulassung der Berufung; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verweigerung einer

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2014 - 13 K 309.12
    Die Wochenfrist des § 132 Abs. 1 ZPO ist im Verwaltungsprozess nicht zwingend und kann auch unterschritten werden (VGH München, Beschluss vom 30. September 2009 - 1 ZB 07.3431 -).
  • OLG Naumburg, 24.11.2003 - 1 U 49/03

    Kostentragung bei Verlegung eines im Eigentum eines Versorgungsunternehmens

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2014 - 13 K 309.12
    Ein solcher Rechtsgrundsatz ist nicht anerkannt; das Veranlasserprinzip gilt nur, soweit es hierfür eine konkrete gesetzliche Grundlage gibt (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. November 2003 - 1 U 49/03 - BGH, Urteil vom 21. Juni 2001 - III ZR 185/00 - OVG Lüneburg, Urteil vom 27. April 1992 - 3 L 122/89 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2013 - 5 L 31.13

    Unterbringung in einer geschlossenen Station einer psychiatrischen Klinik;

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2014 - 13 K 309.12
    Die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs folgt aus dem gem. § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG bindenden, rechtskräftigen Verweisungsbeschluss des Landgerichts Berlin (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Oktober 2013 - OVG 5 L 31.13 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.1988 - 3 S 2089/87

    Außenbereich im Innenbereich - Seiten- und Sicherheitsstreifen -

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2014 - 13 K 309.12
    Die gesetzliche Zuordnung der Straßenentwässerungsanlage zum Straßenkörper erfordert regelmäßig und so auch hier einen engen räumlichen Zusammenhang mit den sonstigen Bestandteilen des Straßenkörpers (in diesem Sinne auch VGH Mannheim, Urteil vom 6. April 1988 - 3 S 2089/87 -); schon daran fehlt es hier, weil der Düker ca. 20 m von der Brücke entfernt den W...kanal (zudem nicht über-, sondern) unterquert.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - 2 L 244/08

    Kosten für die Verlegung einer Telekommunikationsleitung

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2014 - 13 K 309.12
    Eine analoge Anwendung scheitert schon daran, dass es nach Kündigung des Nutzungsvertrages zum Ende September 1999 an jeglicher schuldrechtlicher Beziehung zwischen den Beteiligten fehlte; der Analogieschluss würde nämlich eine einer Dienstbarkeit vergleichbare Rechtsposition erfordern (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 2 L 244/08 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 5 B 9.08

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Antrag auf Genehmigung gegen Ausgleichszahlung;

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2014 - 13 K 309.12
    Die Berufung auf einen derartigen Formverstoß - unterstellt, ein solcher läge vor und die Beklagte würde sich tatsächlich darauf berufen - wäre hier aber wegen Treuwidrigkeit (§ 242 BGB) unbeachtlich, schon weil die Vertragspartner die mündliche Vertragsänderung bis heute in jeder Hinsicht akzeptiert und angewendet haben und der Formmangel in gleicher Weise von beiden Seiten zu verantworten wäre (vgl. zu einem ähnlichen Fall VG Greifswald, Urteil vom 22. August 2013 - 3 A 282/09 - s. a. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Oktober 2010 - OVG 5 B 9.08 -).
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