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   VG Berlin, 21.03.2016 - 22 K 136.14   

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VG Berlin, 21.03.2016 - 22 K 136.14 (https://dejure.org/2016,14131)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.03.2016 - 22 K 136.14 (https://dejure.org/2016,14131)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. März 2016 - 22 K 136.14 (https://dejure.org/2016,14131)
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  • VG Bayreuth, 26.04.2013 - B 5 K 11.594

    Umgang mit Tonbandaufzeichnungen von Ratssitzungen

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2016 - 22 K 136.14
    Da im Beirat gemäß § 6 seiner Geschäftsordnung Niederschriften als Ergebnisprotokolle geführt werden, sind die vom Kläger begehrten Informationen in diesen nur nicht enthalten (vgl. Verwaltungsgericht Bayreuth, Urteil vom 26. April 2013 - B 5 K 11.594 - juris Rn. 37).

    In Hilfsmittel der Protokollführer besteht auch in anderen Rechtsverhältnissen kein Einsichtsanspruch (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 12. September 1988 - 24 W 2242.88 - juris Rn. 4 und 6 [private Aufzeichnungen des Verwalters einer WEG]; Verwaltungsgericht Bayreuth, Urteil vom 26. April 2013 - B 5 K 11.594 - juris Rn. 27 [Anhören einer Tonbandaufzeichnung einer nichtöffentlichen Ausschuss- und einer öffentlichen Sitzung des Stadtrats durch einen Stadtrat].

    Denn der Auskunftsanspruch dürfte sich nicht auf solche Daten beziehen, die aus Gründen des Datenschutzgesetzes nicht mehr aufbewahrt werden dürfen (vgl. Verwaltungsgericht Bayreuth, Urteil vom 26. April 2013 - B 5 K 11.594 - juris Rn. 33).

  • VGH Hessen, 06.04.1987 - 2 TG 912/87

    Abhören von Tonbandaufzeichnungen der Stadtverordnetensitzung

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2016 - 22 K 136.14
    Ein solcher kann zum Beispiel bestehen, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Niederschrift bestehen, da die Genehmigung derselben zu den Aufgaben der Mitglieder des Beirats gehört (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 6. April1987 - 2 TG 912/87 - juris Rn. 7 [für Gemeinderatsmitglieder]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2015 - 12 B 2.13

    Informationszugang; Akteneinsicht; Protokolle und Sitzungsnieder-schriften des

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2016 - 22 K 136.14
    Ob eine untergesetzliche Rechtsvorschrift - hier in einer Geschäftsordnung - genügt, ist umstritten (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Januar 2015 - OVG 12 B 2.13 - juris Rn. 29 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 25.03

    Recht auf Einsicht in einen Bericht; Entlastung; Rechnungsprüfung; Funktionale

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2016 - 22 K 136.14
    In § 66 WPO ist bundesgesetzlich geregelt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie darüber zu wachen hat, dass die WPK ihre Aufgaben im Rahmen der geltenden Gesetze und Satzungen erfüllt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31. März 2004 - 6 C 25/03 - juris Rn. 18[Vollversammlung einer IHK]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 8 A 1679/04

    Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2016 - 22 K 136.14
    Der Kläger ist als Privatperson neben seiner organschaftlichen Stellung als Mitglied des Beirats antragsberechtigt (vgl. OVG Münster, Urteil vom 9. November 2006 - 8 A 1679/04 - juris Rn. 89), die Beklagte als Körperschaft öffentlichen Rechts eine anspruchsverpflichtete Behörde des Bundes.
  • BVerwG, 27.09.2007 - 7 C 4.07

    Übersendungsanspruch von Niederschriften über die Sitzungen einer

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2016 - 22 K 136.14
    Selbst wenn man es ausreichen lassen wollte, dass eine solche Vorschrift auf ein Gesetz im formellen Sinn zurückgeführt werden kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. September 2007 - 7 C 4.07 - juris Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg a.a.O. Rn. 30) dürfte man aus der Nicht-Öffentlichkeit der Sitzungen des Beirats aber nicht auf eine Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflicht i.S.v. § 3 Nr. 4 IFG schließen können.
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