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VG Berlin, 21.03.2023 - 12 K 272.20 |
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Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 113 Abs 1 S 4 VwGO
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12
Prüfungsrecht; Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines …
Auszug aus VG Berlin, 21.03.2023 - 12 K 272.20
Die weitere Voraussetzung für das Fortsetzungsfeststellungsinteresse der Präjudizität, dass die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs nicht als offensichtlich aussichtslos einzustufen ist (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 6 B 39.12 - NVwZ-RR 2013, 44, 47), ist gegeben. - VGH Bayern, 02.06.2022 - 7 B 21.349
Zur Bindung der Prüfungsbehörde an amtsärztliches Zeugnis
- BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96
Bauvorbescheid.
Auszug aus VG Berlin, 21.03.2023 - 12 K 272.20
§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist auf diese Konstellation entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1998 - 4 C 14.96 - juris Rn. 14; BayVGH…, Urteil vom 2. Juni 2022 - 7 B 21.349 - juris Rn. 23).
- BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 31.86
Amtshaftungsprozess - Entschädigungsprozess - Aussichtslosigkeit - Kompensation …
Auszug aus VG Berlin, 21.03.2023 - 12 K 272.20
Es sind nicht die Erfolgsaussichten des zukünftigen Haftungsprozesses schlechthin zu prüfen, vielmehr kann von offensichtlicher Aussichtslosigkeit nur gesprochen werden, wenn ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass der behauptete Schadensersatzanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann (BVerwG, Urteil vom 28. August 1987 - 4 C 31.86 - juris Rn. 14: OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 18. April 2012 - 14 A 2687/09 - juris Rn. 56). - VG Köln, 21.12.2022 - 7 K 2647/21
Auszug aus VG Berlin, 21.03.2023 - 12 K 272.20
Maßgeblich ist hier die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erledigung des Verpflichtungsbegehrens (VG Köln, Urteil vom 21. Dezember 2022 - 7 K 2647/21 - juris Rn. 42). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - 14 A 2687/09
Anfechtung der Bewertung von Aufsichtsarbeiten im Ersten juristischen …
Auszug aus VG Berlin, 21.03.2023 - 12 K 272.20
Es sind nicht die Erfolgsaussichten des zukünftigen Haftungsprozesses schlechthin zu prüfen, vielmehr kann von offensichtlicher Aussichtslosigkeit nur gesprochen werden, wenn ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass der behauptete Schadensersatzanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann (BVerwG…, Urteil vom 28. August 1987 - 4 C 31.86 - juris Rn. 14: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. April 2012 - 14 A 2687/09 - juris Rn. 56).