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   VG Berlin, 21.04.2021 - 1 L 236.21   

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https://dejure.org/2021,9339
VG Berlin, 21.04.2021 - 1 L 236.21 (https://dejure.org/2021,9339)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.04.2021 - 1 L 236.21 (https://dejure.org/2021,9339)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. April 2021 - 1 L 236.21 (https://dejure.org/2021,9339)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Querdenker-Demonstration bleibt verboten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    "Querdenker"-Demonstration bleibt verboten - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20

    Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

    Auszug aus VG Berlin, 21.04.2021 - 1 L 236.21
    Dazu gehören grundsätzlich auch Versammlungsverbote, die allerdings nur verhängt werden dürfen, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen und soweit der hierdurch bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG auch in Ansehung der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit für das demokratische und freiheitliche Gemeinwesen insgesamt nicht außer Verhältnis steht zu den jeweils zu bekämpfenden Gefahren und dem Beitrag, den ein Verbot zur Gefahrenabwehr beizutragen vermag (BVerfG, Beschluss vom 30. August 2020 - 1 BvQ 94/20, juris Rn. 16).
  • VG Berlin, 05.06.2019 - 1 L 179.19

    Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Auflagen im Falle des Protestcamp

    Auszug aus VG Berlin, 21.04.2021 - 1 L 236.21
    Allerdings belegen bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr - zu denen auch der Erlass von Auflagen nach dem Versammlungsgesetz gehört (vgl. Beschluss der Kammer vom 5. Juni 2019, VG 1 L 179.19, juris, Rn. 35) - die den Erlass des Bescheides rechtfertigenden Gründe in der Regel zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09, juris, Rn. 3).
  • VG Berlin, 24.03.2021 - 1 L 204.21
    Auszug aus VG Berlin, 21.04.2021 - 1 L 236.21
    Der Antragsgegner hat die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 VersFG hier zu Recht bejaht (vgl. auch Beschluss der Kammer vom 24. März 2021 - VG 1 L 204/21, juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 1 S 97.09

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Einnahme von Kokain

    Auszug aus VG Berlin, 21.04.2021 - 1 L 236.21
    Allerdings belegen bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr - zu denen auch der Erlass von Auflagen nach dem Versammlungsgesetz gehört (vgl. Beschluss der Kammer vom 5. Juni 2019, VG 1 L 179.19, juris, Rn. 35) - die den Erlass des Bescheides rechtfertigenden Gründe in der Regel zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09, juris, Rn. 3).
  • VG Berlin, 30.07.2021 - 1 L 377.21

    Querdenken-Demonstration bleibt verboten

    Der Antragsgegner hat die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 VersFG hier zu Recht bejaht (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 24. März 2021 - VG 1 L 204/21, juris, Rn. 13 und 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 6).

    Im Übrigen hat die Kammer unter Bezugnahme auf das Positionspapier der Gesellschaft für Aerosolforschung zum Verständnis der Rolle von Aerosolpartikeln beim SARS-CoV-2 Infektionsgeschehen (abrufbar unter https://ae00780f-bbdd-47b2-aa10-e1dc2cdeb6dd.filesusr.com/ugd/fab12b_647bcce04bdb4758b2bffcbe744c336d.pdf) bereits entschieden, dass von einer Ansteckungsmöglichkeit auch im Freien auszugehen ist, wenn eine größere Menschenmenge mit geringen Abständen zusammentrifft (Beschluss der Kammer vom 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 8; zur Übertragungsmöglichkeit im Freien siehe zudem bereits Beschluss der Kammer vom 22. Januar 2021 - VG 1 L 115/21, S. 4 BA; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Januar 2021 - OVG 1 S 9/21, S. 4 BA unter Bezugnahme auf das zitierte Positionspapier der Gesellschaft für Aerosolforschung).

  • VG Berlin, 21.05.2021 - 1 L 271.21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

    Der Antragsgegner hat die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 VersFG zu Recht bejaht (Beschlüsse der Kammer vom 24. März 2021 - VG 1 L 204/21, juris, Rn. 13 und 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 6).

    Die Kammer hat unter Bezugnahme das Positionspapier der Gesellschaft für Aerosolforschung zum Verständnis der Rolle von Aerosolpartikeln beim SARS-CoV-2 Infektionsgeschehen (abrufbar unter https://ae00780f-bbdd-47b2-aa10-e1dc2cdeb6dd.filesusr.com/ugd/fab12b_647bcce04bdb4758b2bffcbe744c336d.pdf) bereits entschieden, dass von einer Ansteckungsmöglichkeit auch im Freien auszugehen ist, wenn eine größere Menschenmenge mit geringen Abständen zusammentrifft (Beschluss der Kammer vom 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 8; zur Übertragungsmöglichkeit im Freien siehe zudem bereits Beschluss der Kammer vom 22. Januar 2021 - VG 1 L 115/21, S. 4 BA; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Januar 2021 - OVG 1 S 9/21, S. 4 BA unter Bezugnahme auf das zitierte Positionspapier der Gesellschaft für Aerosolforschung).

  • VG Berlin, 21.05.2021 - 1 L 272.21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

    Der Antragsgegner hat die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 VersFG zu Recht bejaht (Beschlüsse der Kammer vom 24. März 2021 - VG 1 L 204/21, juris, Rn. 13 und vom 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 6).

    Die Kammer hat unter Bezugnahme das Positionspapier der Gesellschaft für Aerosolforschung zum Verständnis der Rolle von Aerosolpartikeln beim SARS-CoV-2 Infektionsgeschehen (abrufbar unter https://ae00780f-bbdd-47b2-aa10-e1dc2cdeb6dd.filesusr.com/ugd/fab12b_647bcce04bdb4758b2bffcbe744c336d.pdf) bereits entschieden, dass von einer Ansteckungsmöglichkeit auch im Freien auszugehen ist, wenn eine größere Menschenmenge mit geringen Abständen zusammentrifft (Beschluss der Kammer vom 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 8; zur Übertragungsmöglichkeit im Freien siehe zudem bereits Beschluss der Kammer vom 22. Januar 2021 - VG 1 L 115/21, S. 4 BA; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Januar 2021 - OVG 1 S 9/21, S. 4 BA unter Bezugnahme auf das zitierte Positionspapier der Gesellschaft für Aerosolforschung).

  • VG Berlin, 30.07.2021 - 1 L 379.21
    Der Antragsgegner hat die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 VersFG hier zu Recht bejaht (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 24. März 2021 - VG 1 L 204/21, juris, Rn. 13 und 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 6).

    Im Übrigen hat die Kammer unter Bezugnahme auf das Positionspapier der Gesellschaft für Aerosolforschung zum Verständnis der Rolle von Aerosolpartikeln beim SARS-CoV-2 Infektionsgeschehen (abrufbar unter https://ae00780f-bbdd-47b2-aa10-e1dc2cdeb6dd.filesusr.com/ugd/fab12b_647bcce04bdb4758b2bffcbe744c336d.pdf) bereits entschieden, dass von einer Ansteckungsmöglichkeit auch im Freien auszugehen ist, wenn eine größere Menschenmenge mit geringen Abständen zusammentrifft (Beschluss der Kammer vom 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 8; zur Übertragungsmöglichkeit im Freien siehe zudem bereits Beschluss der Kammer vom 22. Januar 2021 - VG 1 L 115/21, S. 4 BA; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Januar 2021 - OVG 1 S 9/21, S. 4 BA unter Bezugnahme auf das zitierte Positionspapier der Gesellschaft für Aerosolforschung).

  • VG Berlin, 30.07.2021 - 1 L 378.21
    Der Antragsgegner hat die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 VersFG hier zu Recht bejaht (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 24. März 2021 - VG 1 L 204/21, juris, Rn. 13 und 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 6).

    Im Übrigen hat die Kammer unter Bezugnahme auf das Positionspapier der Gesellschaft für Aerosolforschung zum Verständnis der Rolle von Aerosolpartikeln beim SARS-CoV-2 Infektionsgeschehen (abrufbar unter https://ae00780f-bbdd-47b2-aa10-e1dc2cdeb6dd.filesusr.com/ugd/fab12b_647bcce04bdb4758b2bffcbe744c336d.pdf) bereits entschieden, dass von einer Ansteckungsmöglichkeit auch im Freien auszugehen ist, wenn eine größere Menschenmenge mit geringen Abständen zusammentrifft (Beschluss der Kammer vom 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 8; zur Übertragungsmöglichkeit im Freien siehe zudem bereits Beschluss der Kammer vom 22. Januar 2021 - VG 1 L 115/21, S. 4 BA; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Januar 2021 - OVG 1 S 9/21, S. 4 BA unter Bezugnahme auf das zitierte Positionspapier der Gesellschaft für Aerosolforschung).

  • VG Berlin, 27.08.2021 - 1 L 425.21

    Demonstrationen am Wochenende gegen Corona-Maßnahmen bleiben überwiegend verboten

    Der Antragsgegner hat die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 VersFG hier zu Recht bejaht (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 24. März 2021 - VG 1 L 204/21, juris, Rn. 13 und 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 6).
  • VG Berlin, 27.08.2021 - 1 L 424.21

    Demonstrationen am Wochenende gegen Corona-Maßnahmen bleiben überwiegend verboten

    Der Antragsgegner hat die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 VersFG hier zu Recht bejaht (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 24. März 2021 - VG 1 L 204/21, juris, Rn. 13 und 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 6).
  • VG Hamburg, 30.04.2021 - 17 E 2043/21

    Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach der

    Auf Seite 16 heißt es dort ausdrücklich, dass vor allem in größeren Menschenmengen mit geringen Abständen auch im Freien eine Ansteckung nicht ausgeschlossen sei (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 21.4.2021, 1 L 236/21, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Berlin, 27.08.2021 - 1 L 423.21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahme zum Infektionsschutz

    Der Antragsgegner hat die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 VersFG hier zu Recht bejaht (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 24. März 2021 - VG 1 L 204/21, juris, Rn. 13 und 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 6).
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