Rechtsprechung
VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 143.16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Fahrerlaubnis, Umstellung, Klasse T
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 6 Abs 6 FeV, Anl 3 FeV, § 6 Abs 1 FeV
Umstellung der Fahrerlaubnis Klasse 3 auf Klasse T; Nachweis der Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)
Ohne Prüfung kein Traktorführerschein für Rechtsanwalt
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Warum will der Rechtsanwalt Traktor fahren können?
- beck-blog (Kurzinformation)
Führerschein umgetauscht....Klasse T ist weg....Klage erfolglos
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Traktorführerschein: Ein Rechtsanwalt ist nun mal kein Landwirt...
- lto.de (Kurzinformation)
Führerscheinumstellung: Anwalt darf keinen Traktor fahren
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ohne Prüfung kein Traktorführerschein für Rechtsanwalt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ohne Prüfung kein Traktorführerschein für Rechtsanwalt
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Anwalt ohne Traktor-Führerschein
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Umstellung der alten Fahrerlaubnis: Kein Traktorführerschein für Rechtsanwalt ohne Prüfung - Beschränkung der prüfungsfreien Erteilung der Führerscheinklasse auf Personen in der Land- oder Forstwirtschaft verletzt nicht Gleichbehandlungsgrundsatz
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10
Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG verfassungsgemäß - keine …
Auszug aus VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 143.16
Letztere liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 -, juris, Rn. 16) nicht schon dann vor, wenn eine Rechtsnorm, ihre Anwendung oder andere hoheitliche Maßnahmen unter bestimmten Umständen Rückwirkungen auf die Berufstätigkeit entfalten. - OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 12 LB 98/09
Umstellung alter Fahrerlaubnisse als einheitlicher Vorgang ohne die Möglichkeit …
Auszug aus VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 143.16
Nach der dem Kläger bekannten und von ihm selbst zitierten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urteil vom 10. Februar 2011 - OVG 12 LB 98/09 -, juris, Rn. 22) ist die Umstellung alter Fahrerlaubnisse ein einheitlicher Vorgang, der mit der Ausfertigung des neuen Führerscheins vollendet ist und danach nicht nochmals vollzogen oder ergänzt werden kann. - BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07
Mediziner-BAföG
Auszug aus VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 143.16
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 juris, Rn. 63 ff. m.w.N.) gebietet der allgemeine Gleichheitssatz dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln.