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   VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 143.16   

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https://dejure.org/2016,39732
VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 143.16 (https://dejure.org/2016,39732)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.10.2016 - 4 K 143.16 (https://dejure.org/2016,39732)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. Oktober 2016 - 4 K 143.16 (https://dejure.org/2016,39732)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Ohne Prüfung kein Traktorführerschein für Rechtsanwalt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Warum will der Rechtsanwalt Traktor fahren können?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Führerschein umgetauscht....Klasse T ist weg....Klage erfolglos

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Traktorführerschein: Ein Rechtsanwalt ist nun mal kein Landwirt...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Führerscheinumstellung: Anwalt darf keinen Traktor fahren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ohne Prüfung kein Traktorführerschein für Rechtsanwalt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ohne Prüfung kein Traktorführerschein für Rechtsanwalt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Anwalt ohne Traktor-Führerschein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Umstellung der alten Fahrerlaubnis: Kein Traktorführerschein für Rechtsanwalt ohne Prüfung - Beschränkung der prüfungsfreien Erteilung der Führerscheinklasse auf Personen in der Land- oder Forstwirtschaft verletzt nicht Gleichbehandlungsgrundsatz

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10

    Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG verfassungsgemäß - keine

    Auszug aus VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 143.16
    Letztere liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 -, juris, Rn. 16) nicht schon dann vor, wenn eine Rechtsnorm, ihre Anwendung oder andere hoheitliche Maßnahmen unter bestimmten Umständen Rückwirkungen auf die Berufstätigkeit entfalten.
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 12 LB 98/09

    Umstellung alter Fahrerlaubnisse als einheitlicher Vorgang ohne die Möglichkeit

    Auszug aus VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 143.16
    Nach der dem Kläger bekannten und von ihm selbst zitierten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urteil vom 10. Februar 2011 - OVG 12 LB 98/09 -, juris, Rn. 22) ist die Umstellung alter Fahrerlaubnisse ein einheitlicher Vorgang, der mit der Ausfertigung des neuen Führerscheins vollendet ist und danach nicht nochmals vollzogen oder ergänzt werden kann.
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 143.16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 juris, Rn. 63 ff. m.w.N.) gebietet der allgemeine Gleichheitssatz dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln.
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