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   VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 2.16   

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https://dejure.org/2016,38147
VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 2.16 (https://dejure.org/2016,38147)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.10.2016 - 4 K 2.16 (https://dejure.org/2016,38147)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. Oktober 2016 - 4 K 2.16 (https://dejure.org/2016,38147)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 94.14

    Beschwerde; Antrag; Auslegung; Feststellung der aufschiebenden Wirkung;

    Auszug aus VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 2.16
    Das Verwaltungsgericht Berlin wies einen entsprechenden Antrag mit Beschluss vom 24. September 2014 zurück (VG 23 L 595.14); die hiergegen eingelegte Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 12. Mai 2015 (OVG 1 S 94.14) zurück.

    Die Auswahlentscheidung selbst ist gerade nicht Regelungsbestandteil des sie umsetzenden Aktes, sondern dessen Vorfrage mit der Folge, dass das eigentliche Auswahlverfahren bereits beendet ist (VGH Kassel, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 8 B 1686/14 -, juris Rn. 17 und 28, sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Mai 2015, OVG 1 S 94.14).

    Dies schließlich geht mit der auch im Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg OVG 1 S 94.14 thematisierten fehlenden Möglichkeit einer eigenen Rechtsverletzung einher.

  • VGH Hessen, 07.10.2014 - 8 B 1686/14

    Beschwerde gegen gerichtliche Zwischenentscheidung

    Auszug aus VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 2.16
    Die Auswahlentscheidung selbst ist gerade nicht Regelungsbestandteil des sie umsetzenden Aktes, sondern dessen Vorfrage mit der Folge, dass das eigentliche Auswahlverfahren bereits beendet ist (VGH Kassel, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 8 B 1686/14 -, juris Rn. 17 und 28, sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Mai 2015, OVG 1 S 94.14).

    Zwar haben sich verschiedene Gerichte (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 22. September 2014 - 4 Bs 189/14 - S. 3 f, www.isa-guide; VG Wiesbaden, Beschluss vom 5. Mai 2015 - 5 L 1553.1.Wi -, juris Rn. 49 sowie der VGH Kassel (Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 8 B 1686/14 - juris Rn. 28) auf den Standpunkt gestellt, diese Vorgehensweise sei angesichts des damit verbundenen Kostenrisikos nicht zumutbar.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 102.14

    Einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; Glaubhaftmachung; Vergabeverfahren;

    Auszug aus VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 2.16
    Dabei nahm das Oberverwaltungsgericht Bezug auf eine Entscheidung vom selben Tag (OVG 1 S 102.14), mit dem es als nunmehriges Gericht der Hauptsache einen weiteren Eilantrag der Klägerin mit dem Ziel, den stattgebenden Teil des Tenors der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in der Sache VG 23 K 512.12 einstweilen gegenüber dem Beklagten durchzusetzen, ablehnte.

    Einen damit korrelierenden Verpflichtungsantrag, der insoweit ohnehin mit dem Streitgegenstand des noch anhängigen Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg OVG 1 B 35.14 in Konflikt geraten und im Übrigen denselben Zulässigkeitsbedenken wie im Beschluss OVG 1 S 102.14 begegnen dürfte, hat die Klägerin hier aber ausdrücklich nicht gestellt.

  • VG Berlin, 23.05.2014 - 23 K 512.12

    Rechtmäßigkeit eines zweistufigen Auswahlverfahrens hinsichtlich der Erteilung

    Auszug aus VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 2.16
    Hiergegen wandte sich die Klägerin mit der am 30. November 2012 beim Verwaltungsgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 23 K 512.12 erhobenen Klage.

    Dabei nahm das Oberverwaltungsgericht Bezug auf eine Entscheidung vom selben Tag (OVG 1 S 102.14), mit dem es als nunmehriges Gericht der Hauptsache einen weiteren Eilantrag der Klägerin mit dem Ziel, den stattgebenden Teil des Tenors der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in der Sache VG 23 K 512.12 einstweilen gegenüber dem Beklagten durchzusetzen, ablehnte.

  • VG Berlin, 29.12.2015 - 7 L 761.15

    Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs für die A16-Auswertung zum

    Auszug aus VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 2.16
    Zweifel sind allerdings insoweit angebracht, als es auch in beamtenrechtlichen Auswahlentscheidungen nicht selten vorkommt, dass ein unterlegener Bewerber die Auswahl mehrerer Konkurrenten angreift (vgl. etwa VG Berlin, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 7 L 761.15 -, nachfolgend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. April 2016 - OVG 7 S 3.16 -, jeweils juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2016 - 7 S 3.16

    Beförderungskonkurrenz; Auswärtiges Amt; einheitlicher Versetzungstermin; A-16

    Auszug aus VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 2.16
    Zweifel sind allerdings insoweit angebracht, als es auch in beamtenrechtlichen Auswahlentscheidungen nicht selten vorkommt, dass ein unterlegener Bewerber die Auswahl mehrerer Konkurrenten angreift (vgl. etwa VG Berlin, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 7 L 761.15 -, nachfolgend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. April 2016 - OVG 7 S 3.16 -, jeweils juris).
  • VG Frankfurt/Main, 27.05.2015 - 2 L 3002/14

    Ausgabe von Sportwetten-Konzessionen an 20 ausgewählte Bewerber gestoppt

    Auszug aus VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 2.16
    Hiergegen wandte sich ein Teil der so unterlegenen Bewerber im Eilverfahren; die Verwaltungsgerichte Wiesbaden und Frankfurt am Main untersagten dem Beklagten darauf in vier Verfahren einstweilen die Konzessionsvergabe (unter anderem VG Wiesbaden, a.a.O., juris; VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 2 L 3002/14.F -, BeckRS 2015, 46878).
  • BVerfG, 02.02.2016 - 1 BvR 3078/15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Gewährung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 2.16
    Das Bundesverfassungsgericht nahm die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht an (Nichtannahmebeschluss vom 2. Februar 2016 - 1 BvR 3078/15 -, juris).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 9 B 20.09

    Ermittlung des tatsächlichen Rechtsschutzbegehrens gem. § 88

    Auszug aus VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 2.16
    Der Streitgegenstand wird durch den prozessualen Anspruch (Klagebegehren) sowie den zugrunde liegenden Sachverhalt (Klagegrund) bestimmt (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2009 - BVerwG 9 B 20.09 -, Rn. 4, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2016 - 11 S 27.16

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; freiwillige Ausreise; kein

    Auszug aus VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 2.16
    Dieses fehlt, wenn die begehrte Entscheidung nicht geeignet ist, die subjektive Rechtsstellung des Rechtsschutzsuchenden zu verbessern (so etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. September 2016 - OVG 11 S 27.16, juris Rn. 2) oder er sein Rechtsschutzziel auf einfachere und näher liegende Weise erreichen kann (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, Vorb. § 40 Rn. 38/48).
  • VG Berlin, 24.09.2014 - 23 L 595.14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine geplante Erteilung einer

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