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VG Berlin, 21.11.2018 - 19 K 623.17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Entscheidungsfrist der Bauaufsichtsbehörde aus § 70 Abs. 3 Satz 1 BauO Bln 2006 bei Versagungsentscheidungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.07.2017 - 10 S 37.16
Eintritt der Genehmigungsfiktion im vereinfachten Genehmigungsverfahren; …
Auszug aus VG Berlin, 21.11.2018 - 19 K 623.17
Das Verwaltungsverfahren war aus der Sicht der Behörde ohne diese "entscheidungsreif" und auf die Sicht der Behörde kommt es an (so offenbar auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2017, OVG 10 S 37.16 -, juris Rn. 9: "durfte die Bauaufsichtsbehörde auf Grundlage einer nachvollziehbaren behördlichen Bewertung eine weitere Stellungnahme der Abteilung für Stadtentwicklung für notwendig halten").Lediglich die Monatsfrist, binnen derer der Bescheid dann seinem Empfänger bekannt gegeben werden muss (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2017, a.a.O., Rn. 8), beginnt dann zu laufen; jedenfalls, soweit die Behörde nicht aktenkundig macht, dass sie ihre Entscheidung allein auf die eingegangene Stellungnahme nicht zu stützen vermag (und daher weitere Rückläufe abwarten will).
- VG Berlin, 09.09.2022 - 19 L 234.22
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen: Fiktionsfrist bei …
Im Falle einer Versagungsentscheidung beginnt die Entscheidungsfrist zu dem Zeitpunkt zu laufen, in dem die erste eingeholte Stellungnahme negativ ausfällt und die Bauaufsichtsbehörde nicht zu erkennen gibt, dass sie dieser Stellungnahme nicht zu folgen gedenkt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 21. November 2018 - VG 19 K 623.17 -, juris Rn. 24 ff.).