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VG Berlin, 21.11.2018 - 85 K 10.13 OB |
Volltextveröffentlichungen (3)
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§ 20 Abs 1 BDG, § 20 Abs 3 BDG, § 21 Abs 2 BDG, § 22 Abs 1 BDG, § 22 Abs 3 BDG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 21.11.2018 - 85 K 10.13 OB
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2020 - 82 D 1.19
- BVerwG, 17.06.2021 - 2 B 56.20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17
Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …
Auszug aus VG Berlin, 21.11.2018 - 85 K 10.13
Es gehört auch zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG, dass sich der Beamte zu der Verfassungsordnung, auf die er vereidigt ist, bekennt und für sie eintritt (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 - BVerwGE 160, 370-396, Rn. 15, zitiert nach juris; BVerfG, Urteil vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 - BVerfGE 9, 268 sowie Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).Auch wenn sich ein Anhänger verfassungsfeindlicher Ziele nur im Kreis Gleichgesinnter offenbart und betätigt, zieht er Folgerungen aus seiner Überzeugung für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017, a.a.O., Rn. 29).
Er ist verpflichtet, bereits dem Anschein einer Wiederbelebung nationalsozialistischer Tendenzen entgegenzutreten und hat den Gebrauch entsprechender Verhaltensweisen zu unterlassen (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, BVerwGE 160, 370-396, Rn. 86 m.w.N.).
Diese Schutzgüter und der Grundsatz der Gleichbehandlung schließen es aus, dass ein Beamter, der durch gravierendes Fehlverhalten im öffentlichen Dienst untragbar geworden ist, weiterhin Dienst leisten und als Repräsentant des Dienstherrn hoheitliche Befugnisse ausüben kann, weil das gegen ihn geführte Disziplinarverfahren unangemessen lange gedauert hat (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, BVerwGE 160, 370-396, Rn. 92).
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus VG Berlin, 21.11.2018 - 85 K 10.13
Es gehört auch zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG, dass sich der Beamte zu der Verfassungsordnung, auf die er vereidigt ist, bekennt und für sie eintritt (BVerwG…, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 - BVerwGE 160, 370-396, Rn. 15, zitiert nach juris; BVerfG, Urteil vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 - BVerfGE 9, 268 sowie Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).Dies schließt nicht aus, an Erscheinungen dieses Staates Kritik zu üben und für Änderungen der bestehenden Verhältnisse mit den verfassungsrechtlich vorgesehenen Mitteln einzutreten, solange in diesem Gewand nicht eben dieser Staat und seine verfassungsmäßige Ordnung in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ;… BVerwG, a.a.O., Rn. 16).
Dieses besteht nicht bereits in der "mangelnden Gewähr" dafür, dass der Beamte jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten werde, sondern erst in der nachgewiesenen Verletzung jener Amtspflicht (BVerfG, Beschlüsse vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 …und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - NJW 2008, 2568 Rn. 31;… BVerwG, a.a.O., Rn. 20).
Ein Dienstvergehen besteht erst, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (BVerfG, Beschlüsse vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - BVerfGK 13, 531 ;… BVerwG, a.a.O., Rn. 21).
- BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10
Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels; …
Auszug aus VG Berlin, 21.11.2018 - 85 K 10.13
Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris Rn. 71 ff. m.w.N.).Ausgehend von der Schwere des Dienstvergehens kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris Rn. 71 ff. m.w.N.).
- VGH Bayern, 11.07.2007 - 16a D 06.2094
Auszug aus VG Berlin, 21.11.2018 - 85 K 10.13
Durch das Leugnen der Massentötungen von Juden durch die Nationalsozialisten in den Gaskammern der Konzentrationslager wird nicht nur versucht, das Ausmaß der Judenvernichtung herunterzuspielen, sondern durch die Darstellung der systematischen Morde an Juden als Lügengeschichte die über den Tod fortbestehende und schutzwürdige Würde der Opfer auf das Schwerste verunglimpft (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 11. Juli 2007 - 16a D 06.2094 -, Rn. 22, juris).Dementsprechend wird davon ausgegangen, dass die Leugnung des Holocaust jedenfalls bei wiederholten Äußerungen zur Dienstentfernung führen kann (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 11. Juli 2007 - 16a D 06.2094 -, Rn. 22, juris).
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08
Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue
Auszug aus VG Berlin, 21.11.2018 - 85 K 10.13
Dieses besteht nicht bereits in der "mangelnden Gewähr" dafür, dass der Beamte jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten werde, sondern erst in der nachgewiesenen Verletzung jener Amtspflicht (BVerfG, Beschlüsse vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - NJW 2008, 2568 Rn. 31;… BVerwG, a.a.O., Rn. 20).Ein Dienstvergehen besteht erst, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (BVerfG, Beschlüsse vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - BVerfGK 13, 531 ;… BVerwG, a.a.O., Rn. 21).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2017 - 3d A 1732/14
Auszug aus VG Berlin, 21.11.2018 - 85 K 10.13
Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder ob es etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. September 2017 - 3d A 1732/14.O -, Rn. 229, juris). - BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung; …
Auszug aus VG Berlin, 21.11.2018 - 85 K 10.13
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei Verletzungen dieser Pflicht durch das Zeigen eines "Hitlergrußes" grundsätzlich die Höchstmaßnahme (BVerwG, Urteil vom 23. März 2017 - 2 WD 16/16 -, Rn. 93, juris zu § 8 SG). - BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11
Dienstvergehen; Schwere; freiheitlich demokratische Grundordnung; Betätigung; …
Auszug aus VG Berlin, 21.11.2018 - 85 K 10.13
Da diese zu den Kernpflichten des Beamten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 2012 - 2 WD 26/11 -, Rn. 49, juris zu § 8 SG). - BVerwG, 23.01.2013 - 2 B 63.12
Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten bei Vorliegen eines Dienstvergehens
Auszug aus VG Berlin, 21.11.2018 - 85 K 10.13
Weder die langjährige Beachtung der Dienstpflichten noch überdurchschnittliche Leistungen sind geeignet, schwere Pflichtenverstöße in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 2 B 63/12 -, Rn. 13, juris). - BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen …
Auszug aus VG Berlin, 21.11.2018 - 85 K 10.13
b) Das Bemessungskriterium "Umfang der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 -, Rn. 15, juris, …und vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 -, Rn. 26, juris). - BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …
- BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 12.17
Aufgabe der Regeleinstufung; Aussageverweigerungsrecht im Disziplinarverfahren; …
- KG, 30.04.2012 - 161 Ss 80/12
Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung
- BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85
Wehrrecht - Berufssoldat - Dienstpflicht - Disziplinarverfahren
- BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01
Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen; Polizeibeamter im …
- BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84
Politische Treuepflicht - Aktive Parteibetätigung - Vereinbarkeit mit Verfassung …
- VGH Bayern, 28.11.2001 - 16 D 00.2077
- BVerwG, 15.12.2005 - 2 A 4.04
Beamtin des Bundesnachrichtendienstes; schriftliche Zeugenerklärungen; …
- BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
Bremer Personalvertretung
- VG Ansbach, 23.12.2021 - AN 1 S 21.02124
Entlassung einer Hochschulprofessorin (W 2) aus dem Beamtenverhältnis auf Probe
Auch wenn es sich um eine geschlossene Facebookgruppe gehandelt haben mag, so steht dies einer Verwertung nicht entgegen (so im Ergebnis: VG Berlin, U.v. 21.11.2018 - 85 K 10.13 OB - juris Rn. 85;… OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 4.3.2020 - OVG 82 D 1.19 - juris Rn. 76), zumal die Antragstellerin auch außerhalb des Dienstes ihre Pflicht zur Verschwiegenheit zu wahren hat.