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VG Berlin, 22.03.2023 - 24 K 256.19 |
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- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+2Weitere Entscheidungen mit demselben BezugVG Berlin, 22.03.2023 - 24 K 256.19
Rasmea Odeh
OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 3 S 20.19Beschwerde der Palästinenserin Rasmea Odeh gegen Aufhebung ihres Schengen-Visums
VG Berlin, 21.03.2019 - 8 L 96.19Kein Schengen-Visum für umstrittene palästinensische Aktivistin
Rasmea Odeh
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- VG Berlin, 21.03.2019 - 8 L 96.19
Kein Schengen-Visum für umstrittene palästinensische Aktivistin
Auszug aus VG Berlin, 22.03.2023 - 24 K 256.19
Den hiergegen gerichteten Eilantrag wies das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 21. März 2019 zurück (8 L 96.19 V).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Streitakte und das Sitzungsprotokoll sowie auf die beigezogenen Gerichtsakten (8 L 96.19 V) und den Verwaltungsvorgang der Beklagten verwiesen.
Dem Beklagten steht - anders als dies bei der Entscheidung über die Aufhebung des der Klägerin erteilten Schengen-Visums der Fall war - kein Beurteilungsspielraum zu (vgl. 8 L 96.19 V).
- VG Berlin, 11.03.2022 - 10 K 266.19
Auszug aus VG Berlin, 22.03.2023 - 24 K 256.19
Der Berliner Verfassungsschutz stuft die 1967 gegründete PFLP als terroristische linksextremistische Organisation ein und schätzt das Personenpotential der PFLP in Berlin auf 40 Personen (…Verfassungsschutzbericht Berlin 2021, S. 68 - file:///tmp/verfassungsschutzbericht-2021.pdf; vgl. zur Einstufung der PFLP als terroristische Organisation auch VG Berlin, Urteil vom 11. März 2022 - 10 K 266.19 - juris, Rn. 39-42).Die Kammer verweist insoweit auf die umfangreichen Feststellungen der 10. Kammer in der bereits zitierten Entscheidung (VG Berlin, Urteil vom 11. März 2022, a.a.O., Rn. 43-50).
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 3 S 20.19
Beschwerde der Palästinenserin Rasmea Odeh gegen Aufhebung ihres Schengen-Visums …
Auszug aus VG Berlin, 22.03.2023 - 24 K 256.19
Die dagegen gerichtete Beschwerde blieb erfolglos (3 S 20.19). - BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70
Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische …
Auszug aus VG Berlin, 22.03.2023 - 24 K 256.19
Die öffentliche Sicherheit, welche die Unversehrtheit der objektiven Rechtsordnung umfasst, wird beispielsweise beeinträchtigt durch Demonstrationen oder Störungen anlässlich eines Staatsbesuchs, bei dem mit öffentlichen Zusammenstößen rivalisierender Gruppen zu rechnen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.07.1975 - I C 35.70, juris), nicht aber durch einen friedlichen Protest. - VGH Baden-Württemberg, 08.01.2013 - 11 S 1581/12
Zum Verbot politischer Betätigung zugunsten der PKK nach Verbüßung einer …
Auszug aus VG Berlin, 22.03.2023 - 24 K 256.19
Sie kann auch durch Unterstützungshandlungen für eine verbotene oder terroristische Vereinigung betroffen werden, selbst wenn diese gewaltlos erfolgen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 08.01.2013 - 11 S 1581/12, juris).
- VG Berlin, 22.06.2023 - 8 K 97.19 Der Zusammenhang der Veranstaltung mit dem Internationalen Frauentag und der Umstand, dass die Klägerin sich in den USA einen Namen in der Frauenbewegung gemacht und (auch) insofern einen Bezug zu dem Thema der Veranstaltung hatte, sprachen eher dagegen (vgl. auch VG Berlin, Urteil vom - VG 24 K 256.19 - S. 11 ff).
Die Annahme, Israel werde den Auftritt der Klägerin als Affront bewerten, ist nachvollziehbar, auch soweit die Klägerin einwendet, sie habe sich ein neues Profil als mit friedlichen Mitteln kämpfende Frauenrechtlerin erarbeitet (vgl. hierzu VG Berlin, Urteil vom 22. März 2023 - VG 24 K 256.19 - S. 12).