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   VG Berlin, 22.05.2012 - 27 K 339.10   

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VG Berlin, 22.05.2012 - 27 K 339.10 (https://dejure.org/2012,12919)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.05.2012 - 27 K 339.10 (https://dejure.org/2012,12919)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 27 K 339.10 (https://dejure.org/2012,12919)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus VG Berlin, 22.05.2012 - 27 K 339.10
    Denn es kann keine Rede davon sein, dass derjenige, der von einer Behörde die Bestätigung einer ganz bestimmten, von ihm für vorteilhaft gehaltenen Rechtsauffassung erbittet, dadurch sein Einverständnis erklärt, dass die Behörde förmlich und dementsprechend der Bestandskraft fähig eine inhaltlich abweichende Feststellung trifft (BVerwG, Urteil vom 29. November 1985, Az. 8 C 105.83, BVerwGE 72, 265 [S. 266 f.]).

    Feststellende Verwaltungsakte bedürfen jedenfalls dann einer gesetzlichen Grundlage, wenn ihr Inhalt - wie hier - etwas als Rechtens feststellt, was der Betroffene erklärtermaßen für nicht Rechtens hält (BVerwG, Urteil vom 29. November 1985, Az. 8 C 105.83, BVerwGE 72, 265 [S. 266]; BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2003, Az. 6 C 23/02, juris Rn. 14; VG Saarland, Urteil vom 18. April 2008, Az. 11 K 96/06, juris Rn. 23 f. m.w.N.).

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VG Berlin, 22.05.2012 - 27 K 339.10
    Der Gesetzgeber kam mit der Schaffung dieser Norm seiner aus Art. 5 GG resultierenden Pflicht nach, mittels gesetzlicher Regelungen allgemein verbindlich zu regeln, wie sich (insbesondere private) Veranstalter von Rundfunkdarbietungen zu organisieren haben und kontrolliert werden können, damit die Meinungsbildung weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe allein ausgeliefert ist (zu dieser Aufgabe siehe erstes Rundfunkurteil des BVerfG, Urteil vom 28. Februar 1961, Az. 2 BvG 1/60, 2 BvG 2/60, juris Rn. 186).
  • VG Berlin, 03.05.2012 - 27 A 341.06

    Begründungspflicht der KJM

    Auszug aus VG Berlin, 22.05.2012 - 27 K 339.10
    Damit ist das Vorliegen einer vom Entscheidungsgremium - mithin der ZAK oder des ggf. an ihrer Stelle entscheidenden Prüfausschusses, vgl. § 36 Abs. 2 Satz 2 RStV - stammenden Begründung essentiell für die Rechtmäßigkeit einer von der jeweiligen Landesmedienanstalt erlassenen Aufsichtsmaßnahme, ohne dass letztere auf das Verfahren der ZAK Einfluss nehmen kann (ebenso Urteil der Kammer vom 3. Mai 2012, Az. VG 27 A 341.06, Urteilsabdruck S. 11 ff., zu den Folgen des Fehlens einer Begründung des Prüfausschusses der KJM).
  • OVG Hamburg, 22.06.2017 - 4 Bf 160/14

    Erlaubnis für die Vermittlung von Lotterien im Internet ohne beschränkende

    Ein solcher Verstoß würde - anders als inhaltliche Fehler - nicht auf das Außenverhältnis durchschlagen (a. A. VG Berlin, Urt. v. 22.5.2012, 27 K 339/10, juris Rn. 25 ff. - zur Begründungspflicht der Gremien der ZAK nach dem RStV; offenlassend BVerwG, Urt. v. 23.7.2014, 6 C 31/13, BVerwGE 150, 169, juris Rn. 63 - zur Begründungspflicht der Gremien der ZAK nach dem RStV).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 2 A 10894/13

    Unzureichende Trennung von Fernsehprogramm und Werbung

    Dort enthielt das Protokoll der Kommission für Jugendschutz (KJM) schon keinerlei Bezugnahme auf andere Dokumente oder Vorlagen (zu einer derartigen Sachverhaltskonstellation vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 22. Mai 2012 - 27 K 339.10 -, juris).
  • VG Hannover, 03.09.2019 - 7 A 7146/17

    Produktplazierung; redaktionelle Unabhängigkeit; zu starke Herausstellung;

    Allerdings müssen eine solche Verweisung und der Wille, sich die Begründung zu eigen zu machen, aus der Niederschrift klar und unmissverständlich hervorgehen (BayVGH, ibid.; VG Neustadt [Weinstraße], Urteil vom 21. Februar 2018 - 5 K 772/17.NW -, juris, Rn. 30 m.w.N. und zu der Sitzung der ZAK am 16. Mai 2017, gegen dieses Urteil ist Sprungrevision beim BVerwG anhängig, 6 C 14.18; VG Hannover, Urteil vom 17. November 2016 - 7 A 280/15 -, juris, Rn. 23 m.w.N.; VG Hannover, Urteil vom 8. Juli 2014 - 7 A 4679/12 -, juris, Rn. 56; VG Berlin, Urteil vom 22. Mai 2013 - 27 K 339.10 -, juris, Rn. 26).

    Die Beklagte hat dann die Aufgabe, die von der ZAK getroffene begründete Entscheidung dem betroffenen Rundfunkveranstalter zu übermitteln, damit diese als Verwaltungsakt vollziehbar und bindend werden kann (vgl. VG Berlin, Urteil vom 22. Mai 2012 - 27 K 339.10 -, juris, Rn. 28).

  • VG Berlin, 19.06.2012 - 27 A 70.08

    Begründungspflicht der KJM

    Damit ist das Vorliegen einer vom Entscheidungsgremium - also der KJM oder des an ihrer Stelle entscheidenden Prüfausschusses - stammenden Begründung essentiell für die Rechtmäßigkeit einer von der jeweiligen Landesmedienanstalt erlassenen Aufsichtsmaßnahme nach dem JMStV, ohne dass letztere auf das Verfahren der KJM Einfluss nehmen kann (so schon Urteil vom 3. Mai 2012 - VG 27 A 341.06 - S. 15 des amtlichen Umdrucks, vgl. auch Urteil vom 22. Mai 2012 - VG 27 K 339.10 - S. 10/11 zu den Folgen des Fehlens einer Begründung der ZAK).

    Aus diesem Grunde hat die Kammer bisher das Fehlen einer Gremienentscheidung über die Begründung als unheilbaren absoluten Verfahrensfehler bezeichnet (vgl. Urteil vom 3. Mai 2012 - VG 27 A 341.06 - S. 15 des amtlichen Umdrucks, Urteil vom 22. Mai 2012 - VG 27 K 339.10 - S. 10/11 des amtlichen Umdrucks).

    Die - vor der Beschlussfassung - erfolgte Diskussion im Gremium stellt jedoch noch keine Begründung für den nachfolgenden Beschluss dar (vgl. dazu auch Urteil vom 22. Mai 2012 - VG 27 K 339.10 - S. 9/10 des amtlichen Umdrucks).

  • VG Berlin, 19.06.2012 - 27 A 71.08

    Begründungspflicht der KJM

    Damit ist das Vorliegen einer vom Entscheidungsgremium - also der KJM oder des an ihrer Stelle entscheidenden Prüfausschusses - stammenden Begründung essentiell für die Rechtmäßigkeit einer von der jeweiligen Landesmedienanstalt erlassenen Aufsichtsmaßnahme nach dem JMStV, ohne dass letztere auf das Verfahren der KJM Einfluss nehmen kann (so schon Urteil vom 3. Mai 2012 - VG 27 A 341.06 - S. 15 des amtlichen Umdrucks, vgl. auch Urteil vom 22. Mai 2012 - VG 27 K 339.10 - S. 10/11 zu den Folgen des Fehlens einer Begründung der ZAK).

    Aus diesem Grunde hat die Kammer bisher das Fehlen einer Gremienentscheidung über die Begründung als unheilbaren absoluten Verfahrensfehler bezeichnet (vgl. Urteil vom 3. Mai 2012 - VG 27 A 341.06 - S. 15 des amtlichen Umdrucks, Urteil vom 22. Mai 2012 - VG 27 K 339.10 - S. 10/11 des amtlichen Umdrucks).

    Die - vor der Beschlussfassung - erfolgte Diskussion im Gremium stellt jedoch noch keine Begründung für den nachfolgenden Beschluss dar (vgl. dazu auch Urteil vom 22. Mai 2012 - VG 27 K 339.10 - S. 9/10 des amtlichen Umdrucks).

  • VG Düsseldorf, 21.06.2016 - 3 K 5661/14

    Veranstaltungs- und Vertriebserlaubnis für Lotterien mit geringem

    Nach der Rechtsprechung zur Begründungspflicht der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) nach § 35 Abs. 9 S. 3 und S. 4 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) genügt es, wenn sich die Kommissionsmitglieder eine Beschlussvorlage im Wege der Verweisung oder Bezugnahme zu eigen machen, wobei allerdings die Verweisung wie auch der Wille, sich die Begründung zu eigen zu machen, aus der Niederschrift klar und unmissverständlich hervorgehen muss (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. April 2014 - 2 A 10894/13 -, Rn. 35 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 19. September 2013 - 7 BV 13.196 -, Rn. 42 ff.; VG Berlin, Urteil vom 22. Mai 2012 - VG 27 K 339.10 -, Rn. 27; juris).
  • VG Berlin, 19.03.2015 - 23 K 261.13

    Anfechtungsklage gegen die Nebenbestimmungen einer Werbeerlaubnis für Lotterien

    Nach der Rechtsprechung zur Begründungspflicht der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) nach § 35 Abs. 9 S. 3 und S. 4 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) genügt es, wenn sich die Kommissionsmitglieder eine Beschlussvorlage im Wege der Verweisung oder Bezugnahme zu eigen machen, wobei allerdings die Verweisung wie auch der Wille, sich die Begründung zu eigen zu machen, aus der Niederschrift klar und unmissverständlich hervorgehen muss (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. April 2014 - 2 A 10894/13 -, Rn. 35 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 19. September 2013 - 7 BV 13.196 -, Rn. 42 ff.; VG Berlin, Urteil vom 22. Mai 2012 - VG 27 K 339.10 -, Rn. 27; juris).
  • VG Düsseldorf, 22.01.2016 - 3 K 2472/14

    Werbeerlaubnis für Lotterien im Internet; Begründungspflicht;

    Nach der Rechtsprechung zur Begründungspflicht der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) nach § 35 Abs. 9 S. 3 und S. 4 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) genügt es, wenn sich die Kommissionsmitglieder eine Beschlussvorlage im Wege der Verweisung oder Bezugnahme zu eigen machen, wobei allerdings die Verweisung wie auch der Wille, sich die Begründung zu eigen zu machen, aus der Niederschrift klar und unmissverständlich hervorgehen muss (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. April 2014 - 2 A 10894/13 -, Rn. 35 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 19. September 2013 - 7 BV 13.196 -, Rn. 42 ff.; VG Berlin, Urteil vom 22. Mai 2012 - VG 27 K 339.10 -, Rn. 27; juris).
  • VG Düsseldorf, 24.01.2017 - 3 K 4182/15

    Anspruch eines gewerblichen Vermittlers staatlicher Lotterieprodukte auf eine

    Nach der Rechtsprechung zur Begründungspflicht der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) nach § 35 Abs. 9 S. 3 und S. 4 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) genügt es, wenn sich die Kommissionsmitglieder eine Beschlussvorlage im Wege der Verweisung oder Bezugnahme zu eigen machen, wobei allerdings die Verweisung wie auch der Wille, sich die Begründung zu eigen zu machen, aus der Niederschrift klar und unmissverständlich hervorgehen muss (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. April 2014 - 2 A 10894/13 -, Rn. 35 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 19. September 2013 - 7 BV 13.196 -, Rn. 42 ff.; VG Berlin, Urteil vom 22. Mai 2012 - VG 27 K 339.10 -, Rn. 27; juris).
  • VG Berlin, 24.02.2015 - 23 K 390.14

    Anfechtungsklage gegen die Nebenbestimmungen einer Werbeerlaubnis für Lotterien

    Nach der Rechtsprechung zur Begründungspflicht der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) nach § 35 Abs. 9 S. 3 und S. 4 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) genügt es, wenn sich die Kommissionsmitglieder eine Beschlussvorlage im Wege der Verweisung oder Bezugnahme zu eigen machen, wobei allerdings die Verweisung wie auch der Wille, sich die Begründung zu eigen zu machen, aus der Niederschrift klar und unmissverständlich hervorgehen muss (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. April 2014 - 2 A 10894/13 -, Rn. 35 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 19. September 2013 - 7 BV 13.196 -, Rn. 42 ff.; VG Berlin, Urteil vom 22. Mai 2012 - VG 27 K 339.10 -, Rn. 27; juris).
  • VG Neustadt, 21.02.2018 - 5 K 772/17

    Beanstandung einer Dauerwerbesendung - Trennung zwischen Programm und

  • VG Köln, 08.06.2021 - 6 K 3825/17
  • VG Berlin, 23.05.2013 - 27 K 102.11

    Höhe der Gebühr für die Verlängerung der rundfunkrechtlichen Sendeerlaubnis

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