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   VG Berlin, 22.06.2021 - 2 K 268.19   

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https://dejure.org/2021,64792
VG Berlin, 22.06.2021 - 2 K 268.19 (https://dejure.org/2021,64792)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.06.2021 - 2 K 268.19 (https://dejure.org/2021,64792)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. Juni 2021 - 2 K 268.19 (https://dejure.org/2021,64792)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.06.2019 - III ZR 124/18

    Handeln der Mitarbeiter eines privaten Unternehmens als Verwaltungshelfer und

    Auszug aus VG Berlin, 22.06.2021 - 2 K 268.19
    Die von dem Bundesgerichtshof entwickelte "Werkzeugtheorie" (vgl. Urteil vom 6. Juni 2019 - III ZR 124/18 - NVwZ-RR 2019, 830 Rn. 21) hat primär für die staatshaftungsrechtliche Zurechnung des Handelns des Verwaltungshelfers Bedeutung.
  • VG Berlin, 26.05.2020 - 2 K 218.17

    Informationzugang zu amtlichen Unterlagen aus der Zeit einer früheren

    Auszug aus VG Berlin, 22.06.2021 - 2 K 268.19
    Denn auch (und gerade) bei der Einbindung von weisungsfreien und selbstständig handelnden Privatpersonen droht eine informationsfreiheitsrechtliche "Flucht ins Privatrecht", die durch § 1 Abs. 1 Satz 3 IFG verhindert werden soll (vgl. Urteil der Kammer vom 26. Mai 2020 - VG 2 K 218.17 - AfP 2020, 544, 547).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - 8 A 467/11

    Erteilung von Auskünfte im Zusammenhang mit der Änderung eines Therapiehinweises

    Auszug aus VG Berlin, 22.06.2021 - 2 K 268.19
    Der Beklagte ist eine Behörde (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Januar 2014 - 8 A 467/11 - NWVBl 2014, 267, 268 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 3 L 34/23

    Informationszugangsanspruch; rechtliches Gehör

    Maßgeblich für die Beurteilung, ob sich die Behörde eines Dritten i.S. des § 1 Abs. 1 Satz 2 IZG LSA bedient, ist auch nicht, ob die Behörde für die Tätigkeit des Dritten nach Amtshaftungsgrundsätzen haften würde (vgl. hierzu VG Berlin, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 2 K 268.19 - juris Rn. 8).
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