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   VG Berlin, 22.09.2017 - 5 L 375.17   

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VG Berlin, 22.09.2017 - 5 L 375.17 (https://dejure.org/2017,38965)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.09.2017 - 5 L 375.17 (https://dejure.org/2017,38965)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. September 2017 - 5 L 375.17 (https://dejure.org/2017,38965)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 74.10
    Auszug aus VG Berlin, 22.09.2017 - 5 L 375.17
    Jedoch sind die Teilnahme an der Aufstiegsausbildung und deren erfolgreicher Abschluss Voraussetzung dafür, dass ein Laufbahnbeamter aufsteigen, das heißt Ämter erreichen kann, die einer höheren Laufbahn zugeordnet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - 2 C 74.10 -, juris Rn. 18).

    Für diesen Zweck können die dienstlichen Beurteilungen durch Auswahlinstrumente ergänzt werden, die geeignet sind, Erkenntnisse zu den Kompetenzen zu gewinnen, die in der höheren Laufbahngruppe erforderlich sind (vgl. bereits Beschluss der Kammer vom 27 Juli 2007 - 5 A 137.07 -, juris Rn. 5 f. m.w.N.; OVG Münster, Beschluss vom 3. August 2017 - 6 B 831.17 -, juris Rn. 29 ff.; Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 10. Kapitel, Rn. 10 f.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - 2 C 74.10 -, juris Rn. 21).

  • VG Berlin, 12.10.2017 - 28 L 374.17

    Beamtenrecht: Bedeutung einer dienstlichen Beurteilung im Verhältnis zum

    Auszug aus VG Berlin, 22.09.2017 - 5 L 375.17
    Diese Mitbewerber (Heiko R. - 28 L 374.17; Gordian S. - 7 L 373.17; und Sven S. - 7 L 375.17) sind wie der Antragsteller Oberbrandmeister und haben in ihrer letzten dienstlichen Beurteilung die Gesamtnote 2 erhalten, so dass insoweit ein Gleichstand besteht.
  • VG Berlin, 27.07.2007 - 5 A 137.07

    Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Konkurrentenstreit; Auswahlgespräch;

    Auszug aus VG Berlin, 22.09.2017 - 5 L 375.17
    Für diesen Zweck können die dienstlichen Beurteilungen durch Auswahlinstrumente ergänzt werden, die geeignet sind, Erkenntnisse zu den Kompetenzen zu gewinnen, die in der höheren Laufbahngruppe erforderlich sind (vgl. bereits Beschluss der Kammer vom 27 Juli 2007 - 5 A 137.07 -, juris Rn. 5 f. m.w.N.; OVG Münster, Beschluss vom 3. August 2017 - 6 B 831.17 -, juris Rn. 29 ff.; Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 10. Kapitel, Rn. 10 f.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - 2 C 74.10 -, juris Rn. 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - 6 S 50.11

    Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter;

    Auszug aus VG Berlin, 22.09.2017 - 5 L 375.17
    Dies erfordert kein Protokoll, insbesondere kein Wortprotokoll der Gespräche, aber eine Dokumentation der an die Stellenbewerber gerichteten Fragen bzw. der besprochenen Themen, der Antworten der Bewerber, der Bewertung dieser Antworten durch die Auswahlkommission sowie des persönlichen Eindrucks von den Bewerbern zumindest in den Grundzügen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27 Januar 2012 - 6 S 50.11 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 4 S 40.17

    Feuerwehrbeamter; Aufstieg; Zulassung zum Aufstiegslehrgang; dienstliche

    Der Antragsgegner hält das von ihm praktizierte Verfahren der Auslese für die Zulassung zum Laufbahnaufstieg (Aufstiegslehrgang für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst) insbesondere im Anschluss an die Begründung der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin im Beschluss vom 22. September 2017 - VG 5 L 375.17 - an sich für rechtmäßig und die im hier angefochtenen Beschluss für notwendig gehaltenen weiteren Ermittlungen zur Eignung des Bewerbers für rechtlich nicht geboten.

    Denn die erkennbar hohe Bedeutung, die der Verordnungsgeber dem Auswahlverfahren (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 FwLVO) beimisst, beruht erstens auf der zutreffenden Erkenntnis, dass die Aussagekraft dienstlicher Beurteilungen über die Eignung in einer höheren Laufbahngruppe gering ist (so schon die 5. Kammer des VG Berlin, Beschlüsse vom 27. Juli 2007 - VG 5 A 137.07 - juris Rn. 5 f. mit weiteren Nachweisen - und vom 22. September 2017 - VG 5 L 375.17 - juris Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2023 - 6 A 3129/20

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Gesetzesvorbehalt; Laufbahnaufstieg

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 22.6.2018 - 3 CE 18.604 -, a. a. O. Rn. 39 ff. und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.1.2018 - OVG 4 S 40.17 -, a. a. O. Rn. 7 f.; VG Berlin, Beschluss vom 22.9.2017 - 5 L 375.17 -, juris Rn. 21; der Hess. VGH, Beschluss vom 12.2.2019 - 1 B 213/19 -, DVBl 2019, 586 = juris Rn. 18, hat daran jedenfalls keinen Anstoß genommen.
  • VG Berlin, 12.10.2017 - 28 L 374.17

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Zulassung zur Aufstiegsausbildung für den

    Anschluss an VG Berlin, Beschuss vom 11.10.2017 - VG 7 L 373.17 - anders: VG Berlin, Beschluss vom 22. September 2017 - VG 5 L 375.17 -.

    Da derzeit aus den obigen Gründen nicht absehbar ist, an welche Kriterien der Antragsgegner bei einer künftigen Auswahlentscheidung mit welchem Gewicht berücksichtigen wird, ist es ausgeschlossen, die Möglichkeit seiner Auswahl mit Verweis auf seine aktuelle Beurteilungsnote oder seine derzeitige Ranglistenposition zu verneinen (a.A. wohl VG Berlin, Beschluss vom 22. September 2017 - VG 5 L 375.17 -).

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