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   VG Berlin, 22.11.2013 - 24 L 392.13   

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https://dejure.org/2013,36545
VG Berlin, 22.11.2013 - 24 L 392.13 (https://dejure.org/2013,36545)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.11.2013 - 24 L 392.13 (https://dejure.org/2013,36545)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. November 2013 - 24 L 392.13 (https://dejure.org/2013,36545)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus VG Berlin, 22.11.2013 - 24 L 392.13
    Denn diese Ermächtigung wie auch der richterliche Prüfungsumfang und die Prüfungsmaßstäbe ergeben sich in erster Linie aus gesetzlichen Bestimmungen, welche die Voraussetzungen für die Durchsuchung festlegen (vgl. dazu BVerfGE 57, 346 zu einer Durchsuchungsanordnung auf der Grundlage von § 287 der Abgabenordnung; OVG Lüneburg NVwZ 1990, 679).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1989 - 10 M 40/89
    Auszug aus VG Berlin, 22.11.2013 - 24 L 392.13
    Denn diese Ermächtigung wie auch der richterliche Prüfungsumfang und die Prüfungsmaßstäbe ergeben sich in erster Linie aus gesetzlichen Bestimmungen, welche die Voraussetzungen für die Durchsuchung festlegen (vgl. dazu BVerfGE 57, 346 zu einer Durchsuchungsanordnung auf der Grundlage von § 287 der Abgabenordnung; OVG Lüneburg NVwZ 1990, 679).
  • BVerwG, 07.06.2006 - 4 B 36.06

    Betreten einer Wohnung; Durchsuchung; Bauzustandsbesichtigung.

    Auszug aus VG Berlin, 22.11.2013 - 24 L 392.13
    Eine Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG liegt hingegen vor, wenn Behördenvertreter ziel- und zweckgerichtet nach bestimmten Personen oder Sachen suchen (BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2006 - 4 B 36/06 - juris Rn. 3 f.; Hirt/Maisach/Moritz, TierSchutzG, 2. Aufl. 2007, § 16 Rn. 7), wie es im vorliegenden Fall offenbar in Anbetracht der von der Behörde vermuteten Katzen und etwaiger anderer Tiere geplant ist, die - anders als womöglich der Hund - nicht schon nach bloßem Betreten der betroffenen Wohnung gesichtet werden könnten.
  • VGH Bayern, 23.02.2000 - 21 C 99.1406
    Auszug aus VG Berlin, 22.11.2013 - 24 L 392.13
    Beispielsweise sieht § 46 Abs. 4 Satz 2 des Waffengesetzes ausdrücklich eine behördliche Durchsuchung auf der Grundlage eines solchen verwaltungsgerichtlichen Beschlusses vor (vgl. z.B. auch BayVGH, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 21 C 99.1406 - zitiert nach juris, zu einer waffenrechtlich begründeten Durchsuchungsanordnung auf der ausdrücklichen Rechtsgrundlage des bayerischen Landesvollstreckungsrechts nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BayVwZVG).
  • OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15

    Staatshaftung des Saarlandes: Antrag des Veterinäramtes auf Erlass eines

    Eine Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG liegt hingegen vor, wenn Behördenvertreter ziel- und zweckgerichtet nach bestimmten Personen oder Sachen suchen, die nicht schon nach bloßem Betreten der betroffenen Wohnung gesichtet werden könnten (VG Berlin, Beschluss vom 22.11.2013 - 24 L 392.13 -, juris Rn. 5).

    Der Aufsichtsbehörde bleibt es grundsätzlich unbenommen, sich für den gewünschten Zweck um Durchsuchung einer Wohnung zum Aufspüren von Tieren nach den unter anderem der Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr dienenden Vorschriften zu bemühen, wenn Anlass für die Annahme besteht, Tiere würden in der Wohnung unter tierschutzwidriger Haltung leiden (VG Berlin, Beschluss vom 22.11.2013 - 24 L 392.13 -, juris Rn. 7).

  • VG Berlin, 15.07.2014 - 24 M 182.14

    Rechtswegzuständigkeit bei Bestehen einer abdrängenden Sonderzuweisung:

    An der Auffassung der früheren Berichterstatterin der 24. Kammer (VG Berlin, Beschluss vom 22. November 2013, - 24 L 392.13 -, juris) hält die Kammer nicht mehr fest.
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