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   VG Berlin, 23.01.2018 - 4 K 6.18 R   

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https://dejure.org/2018,4617
VG Berlin, 23.01.2018 - 4 K 6.18 R (https://dejure.org/2018,4617)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.01.2018 - 4 K 6.18 R (https://dejure.org/2018,4617)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 4 K 6.18 R (https://dejure.org/2018,4617)
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  • OVG Brandenburg, 06.04.2005 - 5 B 53/04

    Anhörungsrüge, Anspruch auf rechtliches Gehör; Nichtberücksichtigung von Vortrag

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2018 - 4 K 6.18
    Zuständig für die Entscheidung über eine Anhörungsrüge ist das Gericht, das die angegriffene Entscheidung getroffen hat, und zwar in der Besetzung der Ausgangsentscheidung (OVG Münster, Beschlüsse vom 1. Oktober 2009 - 11 B 1411/09.AK -, vom 8. Juni 2009 - 16 B 717/09-, vom 11. Februar 2008 18 - E 113/08 - und vom 28. Februar 2005 - 16 B 273/05 -, juris; OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 6. April 2005 - 5 B 53.04 -, NVwZ 2005, 1213).
  • BVerwG, 22.05.2006 - 5 B 89.05

    Sinn und Zweck der Gehörsrüge

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2018 - 4 K 6.18
    Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen; die Gehörsrüge dient allein der Heilung von Gehörsverstößen durch Nachholung einer unterbliebenen Kenntnisnahme und Berücksichtigung von Vorbringen der Verfahrensbeteiligten (BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2006 - 5 B 89.05 -, juris).
  • BVerwG, 09.03.2007 - 8 B 11.07

    Voraussetzungen der Darlegung der Anhörungsrüge - Rechtsbehelf für die Rüge

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2018 - 4 K 6.18
    Der in Artikel 103 Abs. 1 GG verankerte Anspruch auf rechtliches Gehör, dessen Durchsetzung die Anhörungsrüge dient, schützt hingegen nicht davor, dass das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt als der Beteiligte es für richtig hält (BVerfG, Beschluss vom 4. August 2004 - 1 BvR 1557/01 -, NVwZ 2005, 81; BVerwG, Beschluss vom 9. März 2007 - 8 B 11.07 -, juris).
  • BVerwG, 10.06.2004 - 5 B 53.04

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2018 - 4 K 6.18
    Zuständig für die Entscheidung über eine Anhörungsrüge ist das Gericht, das die angegriffene Entscheidung getroffen hat, und zwar in der Besetzung der Ausgangsentscheidung (OVG Münster, Beschlüsse vom 1. Oktober 2009 - 11 B 1411/09.AK -, vom 8. Juni 2009 - 16 B 717/09-, vom 11. Februar 2008 18 - E 113/08 - und vom 28. Februar 2005 - 16 B 273/05 -, juris; OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 6. April 2005 - 5 B 53.04 -, NVwZ 2005, 1213).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2018 - 4 K 6.18
    Der in Artikel 103 Abs. 1 GG verankerte Anspruch auf rechtliches Gehör, dessen Durchsetzung die Anhörungsrüge dient, schützt hingegen nicht davor, dass das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt als der Beteiligte es für richtig hält (BVerfG, Beschluss vom 4. August 2004 - 1 BvR 1557/01 -, NVwZ 2005, 81; BVerwG, Beschluss vom 9. März 2007 - 8 B 11.07 -, juris).
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