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   VG Berlin, 23.02.2011 - 34 K 448.09 V   

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https://dejure.org/2011,21333
VG Berlin, 23.02.2011 - 34 K 448.09 V (https://dejure.org/2011,21333)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.02.2011 - 34 K 448.09 V (https://dejure.org/2011,21333)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 34 K 448.09 V (https://dejure.org/2011,21333)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus VG Berlin, 23.02.2011 - 34 K 448.09
    Ausreichend für die Wahrung der Altersgrenze ist jedoch, dass der sie betreffende Visumsantrag noch vor der Vollendung ihres 16. Lebensjahres gestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1997 - 1 C 22/96 -, InfAuslR 1998, 161).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 12 B 21.09

    Türkei; Kindernachzug; türkisches Amtsgericht; Personensorge; ausländische

    Auszug aus VG Berlin, 23.02.2011 - 34 K 448.09
    Welches der beiden Übereinkommen vorrangig ist (vgl. dazu Art. 18 Abs. 2 MSA, Art. 19 ESÜ), kann offenbleiben, weil die Anwendung der maßgeblichen Regelungen hier zu identischen Ergebnissen führt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2010 - 12 B 21.09 -, juris).
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus VG Berlin, 23.02.2011 - 34 K 448.09
    Ein Verstoß gegen den ordre public kann vielmehr auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht vorliegen, wenn nämlich die ausländische Entscheidung in einem Verfahren zustande gekommen ist, das von elementaren Grundprinzipien des einschlägigen deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maße abweicht, dass es nach der deutschen Rechtsordnung nicht als in einer geordneten, rechtsstaatlichen Weise ergangen angesehen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 4. Juni 1992 - IX ZR 149/91 -, BGHZ 118, 312; OVG Berlin-Brandenburg a.a.O).
  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10

    Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von

    Auszug aus VG Berlin, 23.02.2011 - 34 K 448.09
    So ist insbesondere nicht nachvollziehbar, dass das Gericht das Sorgerecht auf den Vater der Kläger übertragen hat, ohne diesen - wie im deutschen Recht durch § 26 i.V.m. § 160 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 FamFG vorgegeben - selbst persönlich anzuhören bzw. sich von diesem - wie es die Rechtsprechung deutscher Gerichte in Sorgerechtsangelegenheiten der vorliegenden Art als angezeigt betrachtet (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 407/10 -, juris) - einen persönlichen Eindruck zu verschaffen.
  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83

    Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens

    Auszug aus VG Berlin, 23.02.2011 - 34 K 448.09
    Somit ist nicht erkennbar, welche Meinung die drei jüngeren Kläger dem Gericht gegenüber geäußert haben und auf welchen Gründen die dort abgegebene Erklärung der Klägerin zu 4. beruhte bzw. ob es sich dabei nicht um einen maßgeblich durch einen Elternteil beeinflussten und deswegen ohnehin unbeachtlichen Kindeswillen handelte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1984 - IVb ZB 73/83 -, FamRZ 1985, 169).
  • AG Brandenburg, 08.02.2007 - 18 XVI K 13/06
    Auszug aus VG Berlin, 23.02.2011 - 34 K 448.09
    Der Amtsermittlungsgrundsatz ist damit in familienrechtlichen Verfahren vor deutschen Gerichten von so elementarer Bedeutung, dass dies die Anerkennung von Entscheidungen ausländischer Familiengerichte ausschließt, die in Verfahren ergangen sind, in denen - der Sache nach gebotene - Amtsermittlung gar nicht oder so gut wie nicht stattgefunden hat (vgl. AG Brandenburg, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 18 XVI K 13/06 -, juris).
  • VG Berlin, 07.12.2011 - 35 K 416.10

    Anhörung im gerichtlichen Sorgerechtsverfahren

    Daher überzeugen auch die abweichenden Entscheidungen anderer Kammern des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 9 K 135.09 V, VG 21 K 126.09 V und VG 34 K 448.09 V) nicht - wie im übrigen auch das OVG Berlin Brandenburg selbst zum Ausdruck bringt - die die ausländische Sorgerechtsentscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit und Überzeugungskraft, die Dauer des Verfahrens und die nach ihrer Auffassung gebotene Sachaufklärung gleichsam einem Revisionsgericht inhaltlich überprüfen.
  • VG Berlin, 23.08.2011 - 35 K 414.10

    Anspruch auf Erteilung eines Visums für ein peruanisches Kind zum Zwecke des

    Daher überzeugen auch die abweichenden Entscheidungen anderer Kammern des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 9 K 135.09 V, VG 21 K 126.09 V und VG 34 K 448.09 V) nicht - wie selbst schon das OVG Berlin Brandenburg (a.a.O., Rn. 22) zum Ausdruck bringt - die die ausländische Sorgerechtsentscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit und Überzeugungskraft, die Dauer des Verfahrens und die nach ihrer Auffassung gebotene Sachaufklärung gleichsam einem Revisionsgericht inhaltlich überprüfen.
  • VG Berlin, 10.08.2011 - 22 L 32.11

    Familiennachzug und Anerkennung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung

    Ein der Anerkennung ausländischer Sorgerechtsentscheidungen entgegenstehender Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen deutschen ordre public (Art. 6 EGBGB) liegt hier in der unterbliebenen Anhörung der zum Entscheidungszeitpunkt nahezu sieben Jahre alten Antragstellerin (vgl. aus der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsberichts Berlin, Urteile vom 4. Januar 2010 - 22 K 6.10 V -, vom 29. Dezember 2010 - 22 K 51.10 V -, vom 23. Februar 2011 - 34 K 448.09 V - und vom 8. Juli 2011 - 21 K 87.09 V).
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