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VG Berlin, 23.03.2018 - 27 L 587.17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 4 Abs 2 Nr 3 PresseG BE, § 88 VwGO, § 123 VwGO, § 4 InfFrG BE
Auskunftserteilung an einen Redakteur einer Tageszeitung durch das Bundespresseamt im Eilverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Berlin, 01.02.2019 - 27 L 370.18
Auskunftsanspruch gegen Bundesminister
Dieses Auskunftsverweigerungsrecht ist zur Wahrung der wertsetzenden Bedeutung der Presse- und Rundfunkfreiheit, die den presserechtlichen Auskunftsanspruch als einen speziellen Aspekt einschließt, nur bei einer konkreten und gewichtigen Gefährdung eines schwebenden Verfahrens anzuerkennen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 7. Oktober 2016 - OVG 6 B 59.15 - LKV 2017, 38, juris Rn. 19; VG Berlin, Beschlüsse vom 23. März 2018 - VG 27 L 587.17 - juris Rn. 55 …und vom 26. Januar 2017 - VG 27 L 43.17 - AfP 2017, 271, juris Rn. 21). - VG Berlin, 23.09.2019 - 27 L 98.19
Anspruch eines hauptberuflichen Journalisten auf Erteilung von Auskünften …
Dieses Auskunftsverweigerungsrecht ist zur Wahrung der wertsetzenden Bedeutung der Presse- und Rundfunkfreiheit, die den presserechtlichen Auskunftsanspruch als einen speziellen Aspekt einschließt, nur bei einer konkreten und gewichtigen Gefährdung eines schwebenden Verfahrens anzuerkennen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 7. Oktober 2016 - OVG 6 B 59.15 - LKV 2017, 38, juris Rn. 19; VG Berlin, Beschlüsse vom 23. März 2018 - VG 27 L 587.17 - juris Rn. 55 …und vom 26. Januar 2017 - VG 27 L 43.17 - AfP 2017, 271, juris Rn. 21). - VG Berlin, 29.04.2020 - 2 K 202.18
Wie Maike Kohl-Richter Einfluss auf das Kanzleramt nimmt
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, den von der Beklagten übersandten Verwaltungsvorgang (ein Hefter) sowie die beigezogene Streitakte VG 27 L 587.17 / OVG 6 S 13.18 verwiesen.Das belegt schon die umfangreiche Presseberichterstattung, die der Kläger in dem von der Kammer beigezogenen Verfahren VG 27 L 587.17 / OVG 6 S 13.18 vorgelegt hat.